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Talentschulen ermöglichen sportlich begabten Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe 1 (Real- und Sekundarschule), die schulische Ausbildung mit einem auf Wettkampf und Training abgestimmten Stundenplan. Er beinhaltet polysportives Training als zusätzliche Förderung zum Training in den Vereinen und Leistungszentren. Die jeweiligen Trainingssequenzen finden immer in Absprache mit den Sportpartnern statt, um Schule, Regeneration und sportartspezifische Bedürfnisse möglichst effizient zu koordinieren.

Eine Talentschule verfügt über einen Koordinator, der die Zusammenarbeit zwischen Jungtalenten, Eltern, Schule und Vereinen plant und koordiniert.

In den Lernateliers können die Schülerinnen und Schüler verpassten oder nicht verstandenen Stoff aufarbeiten, ihre Aufgaben erledigen, Lektionen kompensieren, sich auf Prüfungen für weiterführende Schulen vorbereiten und mit Hilfe der Lehrpersonen sich auf die Berufswelt vorbereiten bzw. Lehrstellen suchen.

Aufnahmeprüfung Talentklasse

Die Aufnahmeprüfung 2023 für den Eintritt in eine Bündner Talentschule findet wie folgt statt:

  • Prüfungstermin: Freitag, 10. Februar 2023
  • Prüfungsort: Gewerbliche Berufsschule in Chur
  • Anmeldefrist: bis 30. November 2022 16:00 Uhr!
  • Einreichung Belege Kantonalverband: bis 30. Januar 2023 (Poststempel)
  • Die Anmeldung (Personalien, Angaben zur Schule und zum Talentbereich, Kostengutsprache betreffend das Schulgeld bei ausserkantonalen Kandidaten) hat online zu erfolgen. Verspätete Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.
  • Bei Krankheit oder Verletzungen muss ein ärztliches Zeugnis von ACTIVDISPENS® eingereicht werden. Das Dispensationsformular finden Sie hier.
  • Gesuch um Nachteilsausgleich (z.B. Legasthenie) gemäss Amtsverfügung Nr. 305 vom 29. Juli 2013: Bitte ärztliches oder schulpsychologisches Gutachten per Post oder als Anhang einreichen (Anmeldeschluss beachten). Verspätet eingereichte Nachteilsausgleiche werden nicht berücksichtigt. Bitte nur Gesuche einreichen, welche die Aufnahmeprüfung an die Talentschulen betreffen.
  • Es werden nur Belege des entsprechenden Bündner Kantonalverbandes (Sport oder Musik) oder eines übergeordneten (interregionalen, nationalen) Verbandes angenommen, wenn die Anmeldung zuvor fristgerecht eingereicht wurde. Wer sich fristgerecht angemeldet hat, wird von seinem Kantonalverband rechtzeitig für die Bewertung und Erstellung der verlangten Talenteinschätzung aufgeboten.
  • Die Prüfungsgebühr beträgt Fr. 200.-. Sie wird den zur Prüfung zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten mit dem Prüfungsaufgebot in Rechnung gestellt.

Detaillierte Informationen zur Prüfung sind den untenstehenden Dokumenten zu entnehmen.

 

Verantwortung für die Durchführung der Aufnahmeprüfung

Die Vorbereitung, Durchführung und Bewertung der Aufnahmeprüfung wird durch eine Steuerungsgruppe vorgenommen. Sie fällt auch die Entscheide betreffend Zulassung oder Nichtzulassung zur Aufnahmeprüfung beziehungsweise Bestehen oder Nichtbestehen der Aufnahmeprüfung. Das Amt für Volksschule und Sport bestimmt die Mitglieder dieser Steuerungsgruppe.

 

Schnuppertrainings

An allen Talentschulen werden Schnuppertrainings angeboten, um die Verantwortlichen kennenzulernen sowie einen Einblick in die praktische Aufnahmeprüfung zu erhalten. Es ist erwünscht, dass 1–2 der Schnuppertrainings an der gewünschten Schule besucht werden, damit ein Eindruck gewonnen werden kann. Der Besuch der Schnuppertrainings ist nicht obligatorisch (kein Bestandteil der Aufnahmeprüfung) und wird von den Talentschulen organisiert, für Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die gewünschte Schule.