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Als Entscheidungsgrundlage für die Gewährung von Darlehen dienen unter anderem die aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse der gesuchstellenden Person und deren Eltern sowie die mutmasslichen Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten.

Weitere Informationen zu Darlehen sind in der Verordnung zum Gesetz über Ausbildungsbeiträge (Stipendienverordnung, Stip VO); BR 450.250, Abschnitt III Darlehen, zu finden.