Gesuchsformular Stipendien
Stipendiengesuche sind innerhalb von 3 Monaten nach Ausbildungs- bzw. Schuljahresbeginn einzureichen. Verspätet eingereichte Gesuche werden pro rata temporis (zeitanteilig) berechnet. Die noch stipendierbare Zeit muss mindestens drei Monate betragen. Stipendien sind für jedes Ausbildungsjahr neu zu beantragen und können weder rückwirkend noch im Voraus zugesprochen werden.
Stipendien Portal
Alle gesuchstellenden Personen werden ersucht, dieses Gesuchsformular zu verwenden. Für jede Person in Ausbildung, für welche Stipendien beantragt werden möchte, muss ein separates Konto bzw. Login erstellt werden.
Das Login bzw. das Konto ist persönlich. Die Person in Ausbildung kann mit Ihrem persönlichen Konto pro Ausbildungsjahr nur ein Stipendiengesuch einreichen.
Im Rahmen des erweiterten Stipendienportals sind folgende Informationen wichtig:
- Daten der in der Vergangenheit abgeschlossenen Stipendiengesuche konnten nicht übernommen werden
- Stipendien-Accounts, bei denen nach dem 01.01.2018 keine Aktivität mehr stattgefunden hat, wurden gelöscht und sind neu zu erstellen
- Stipendien-Accounts, bei denen die AHV-Nr mit der AHV-Nr im Gesuch nicht übereinstimmte, wurden gelöscht und sind neu zu erstellen
- Bei übernommenen Stipendien-Accounts wird die Person in Ausbildung aufgefordert, beim ersten Login ein neues Passwort festzulegen
Die Auswahl der Sprache erfolgt im Stipendienportal rechts oben über die entsprechende Schaltfläche
→ Weiter zum Stipendienportal
Bei Fragen bitten wir Sie, sich über das Kontakt-Formular mit uns in Verbindung zu setzen.
Kontaktformular
Weitere wichtige Informationen zum Eingabeverfahren eines Stipendiengesuches:
- Vor Ausbildungsbeginn bzw. vor Beginn des Schuljahres können keine Gesuche eingereicht werden.
- Das Stipendiengesuch ist erst eingereicht, wenn das Formular «Stipendiengesuch (e-Quittung)» (1. Seite mit Unterschriftenblock) auf dem Postweg der Fachstelle Stipendien zugestellt wurde.
Beilagen, die nicht elektronisch im Stipendienportal erfasst wurden, sind in Papierform dem Stipendiengesuch beizulegen.
- Der Eingabetermin für ein Stipendiengesuch ist auf jeden Fall einzuhalten (Poststempel ist massgebend).
- Sind nicht alle erforderlichen Unterlagen für die Gesuchseinreichung vorhanden, so ist das Stipendiengesuch trotzdem fristgerecht einzureichen.
- Die Beweislast für die fristgerechte Einreichung des Stipendiengesuches liegt bei der gesuchstellenden Person bzw. bei der Person in Ausbildung.