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Stipendiengesuche sind innerhalb von 3 Monaten nach Ausbildungs- bzw. Schuljahresbeginn einzureichen!
Stipendien sind für jedes Ausbildungsjahr neu zu beantragen und können weder rückwirkend noch im Voraus zugesprochen werden!

Weitere wichtige Informationen zum Eingabeverfahren eines Stipendiengesuches:
  • Vor Ausbildungsbeginn bzw. vor Beginn des Schuljahres können keine Gesuche eingereicht werden.
  • Der Eingabetermin für ein Stipendiengesuch ist auf jeden Fall einzuhalten (Poststempel ist massgebend).
  • Sind nicht alle erforderlichen Unterlagen für die Gesuchseinreichung vorhanden, so ist das Stipendiengesuch trotzdem fristgerecht einzureichen.
  • Die Beweislast für die fristgerechte Einreichung des Stipendiengesuches liegt bei der gesuchstellenden Person bzw. bei der Person in Ausbildung.
  • Verspätet eingereichte Gesuche werden pro rata temporis (zeitanteilig) berechnet. Die noch stipendierbare Zeit muss mindestens drei Monate betragen.