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Alle Bündner Gemeinden und der Kanton Graubünden führen ein Wappen als Zeichen ihrer Identität. Im Wappenregister sind sie vollständig verzeichnet. Das Register enthält für jedes Wappen eine bildliche Darstellung in verschiedenen Formaten und die rechtlich verbindliche Blasonierung (Wappenbeschreibung).

Grundlage für die grafischen Darstellungen ist der Bündner Wappenstandard. Bei jedem Wappen sind zusätzlich die für die Herstellung von Fahnen und Flaggen bedeutsamen Gemeindefarben angegeben. Das Wappenregister wird laufend nachgeführt.

Fahnen Bund Kanton Stadt

Geschichtliche Entwicklung

Ursprünglich dienten Wappen der Unterscheidung von Rittern und Heerhaufen in der Schlacht. Dafür wurden persönliche Zeichen auf die Schilde gemalt. Banner und Fahnen markierten die Abteilungen eines Heers. Für ihre Funktion als Erkennungszeichen war es wichtig, dass die Wappen auch aus grösserer Distanz leicht identifizierbar waren.

Und so sind Einfachheit und Klarheit bis heute für die Wappenkunde – die Heraldik – stilbildende Kriterien geblieben. Im späteren Mittelalter verloren die Wappen ihre militärische Bedeutung; sie wurden zu Bild-Symbolen von bedeutenden Familien und zunehmend auch von Körperschaften wie Städten, Gerichten oder Zünften. Damit entwickelten sich aufwendigere Gestaltungen von Wappen mit vielfältigen Motiven.

Heute führen in Graubünden der Kanton und die politischen Gemeinden ein Wappen zum Zeichen ihrer Identität und Bedeutung. In der heutigen Form besteht das Kantonswappen seit 1932, während die Wappen der Gemeinden erst mit dem 1953 erstmals herausgegebenen und 1982 nachgeführten Wappenbuch des Kantons Graubünden verbindlich definiert wurden.

Seit 1982 haben sich beachtliche Veränderungen in der Wappenlandschaft des Kantons ergeben. Die seinerzeit ebenfalls wappenführenden Kreise existieren seit dem 1. Januar 2016 nicht mehr; demzufolge haben ihre Wappen die ursprüngliche Bedeutung verloren. Zudem haben zahlreiche Zusammenschlüsse von Gemeinden dazu geführt, dass ihre Zahl laufend gesunken ist. Nach einem Zusammenschluss führen viele Gemeinden weiterhin das Wappen der grössten Gemeinde (z.B. Chur, Scuol), andere haben das Wappen des Kreises übernommen (Bregaglia, Safiental) und einige haben ein neues Wappen kreiert, das von der Regierung genehmigt werden musste. Das einzuhaltende Verfahren für die Genehmigung sowie die für die Schöpfung neuer Wappen wichtigen heraldischen Regeln sind in zwei Merkblättern des Staatsarchivs Graubünden beschrieben.

Die Wappen ehemaliger Gemeinden verlieren nach dem Zusammenschluss ihre rechtliche Bedeutung, können aber weiterhin in den entsprechenden Gemeindefraktionen verwendet werden.

Das digitale Wappenregister

Im Jahr 2020 beschloss die Standeskanzlei Graubünden, die beachtlichen Änderungen im Wappenbestand seit 1982 nachzuführen und ein digitales Register der gültigen Wappen zu erstellen. Dieses enthält für den Kanton und sämtliche Gemeindewappen jeweils die rechtlich verbindliche und von der Regierung genehmigte Wappenbeschreibung – die so genannte "Blasonierung" – sowie die Kantons- und Gemeindefarben. Zudem werden die Wappen in fünf digitalen Bildformaten zum Download angeboten. Einige davon eignen sich besonders für die professionelle Verwendung bei grafischen Arbeiten oder für Online-Auftritte (eps, svg).

Sämtliche Gemeindewappen wurden auf der Basis eines grafisch und digital präzise definierten Bündner Wappenstandards neu vektorgrafisch gezeichnet. Der Wappenstandard legt unter anderem genaue Farbwerte, die Schildform und die Strichdicke fest.

Das Wappenregister wird von der kantonalen Wappenkommission laufend nachgeführt.

Rechtliche Grundlagen und Hinweise zur Verwendung der Vorlagen

Für die Wappen öffentlich-rechtlicher Körperschaften existieren rechtliche Vorgaben. Wappen von Einzelpersonen, Familien und privaten Institutionen sind dagegen lediglich gewohnheitsrechtlich geregelt. Auf der Ebene des Bundes sichern das Wappenschutzgesetz vom 21. Juni 2013 (SR 232.21) und die dazugehörige Verordnung (SR 232.211) den Schutz der Wappen der Kantone und Gemeinden. Für den Kanton Graubünden gilt ergänzend die kantonale Wappenschutzverordnung vom 26. April 2016 (BR 110.300).

In erster Linie werden die Wappen des Kantons und der Gemeinden von diesen Körperschaften selbst verwendet. Das Bundesrecht definiert aber in Artikel 8 des Wappenschutzgesetzes einige Ausnahmen und darüber hinaus stellt die kantonale Wappenschutzverordnung folgende Regeln auf:

  • Das Kantonswappen kann von Dritten verwendet werden, es sei denn, der Gebrauch ist irreführend oder verstösst gegen die öffentliche Ordnung, die guten Sitten oder geltendes Recht (vgl. Art. 2).
  • Die Weiterbenutzung der Gemeindewappen durch Dritte kann vom Gemeindevorstand gestattet werden, wenn das Recht der Gemeinde keine anderen Regelungen kennt und die beabsichtigte Nutzung nicht irreführend ist, gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstösst oder geltendes Recht verletzt (vgl. Art. 4 Abs. 2).

Es wird empfohlen, bei Unsicherheit vor einer Verwendung des Kantons- oder Gemeindewappens bei der Standeskanzlei Graubünden bzw. den entsprechenden Gemeinden anzufragen. Dies gilt insbesondere für kommerzielle Verwendungen.

Für die korrekte Handhabung der Fahnen und Flaggen mit den Standesfarben (Kanton) und den Gemeindefarben ist das Schweizer Fahnenreglement relevant. Die Reihenfolge der Farben ist bei der vertikal hängenden Fahne von links (dem Fahnenmast) nach rechts zu lesen, bei der horizontalen Flagge an der Stange von oben nach unten.

Download, Links und weiterführende Literatur

Bündner Wappenbuch und Wappenstandards

Standeskanzlei Graubünden (Hg.), Wappenbuch des Kantons Graubünden, Chur 1982.

Bündner Standard für Wappendarstellungen

Dokumente des Staatsarchivs Graubünden und der Wappenkommission

Merkblätter des Staatsarchivs Graubünden und der Wappenkommission:

Heraldische Grundregeln für Gemeindewappen

Merkblatt Gemeindefusionen und Wappen: Vorgehen

Familienwappen-Sammlung des Staatsarchivs Graubünden

Merkblätter des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz

Joseph M. Galliker, Heraldik I und II: Merkblätter Referenz (admin.ch)

Weitere Links

Stiftung Schweizer Wappen und Fahnen

Schweizerische Heraldische Gesellschaft