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Die von der Konferenz der Energiedirektoren am 9. Januar 2015 verabschiedete neue Fassung der Mustervorschriften (MuKEn 2014) hat das "Nearly Zero Energy Building" zum Ziel. Die MuKEn sind Empfehlungen zur konkreten Umsetzung im kantonalen Bau- und Energierecht und gründen auf einer reichen Vollzugserfahrung in den Kantonen. Um das Ziel harmonisierter Bauvorschriften in den Kantonen weiterhin zu erreichen, sind die Mustervorschriften in die kantonalen Gesetzgebungen zu überführen. Mit der vorliegenden Teilrevision des Energiegesetzes will die Regierung die nötigen Anpassungen vollziehen, unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse im Kanton.

Einen weiteren Revisionspunkt bildet die Schaffung von Grundlagen zur Förderung der Elektromobilität. Dies erfolgt in Umsetzung des entsprechenden Massnahmenpakets, welches die Regierung verabschiedet hat.

Eröffnung: 21. Dezember 2017
Frist: 30. März 2018

 

Vernehmlassungsunterlagen

Anhänge zum erläuternden Bericht