Der Bund hat im Herbst 2022 beschlossen, dass Photovoltaik-Grossanlagen in einem erleichterten Bewilligungsverfahren und mit einer speziellen Einmalvergütung im Rahmen des sogenannten «Solarexpress», gestützt auf Art. 71a des Energiegesetzes (EnG; SR 730.0) gefördert werden sollen.
Für Photovoltaik-Grossanlagen bietet sich aus Effizienzgründen und vor allem zur Produktion von Winterstrom das Hochgebirge an. Ein Grossteil des Hochgebirges im Kanton Graubünden sind Sömmerungsflächen, welche als Alpweiden mit Sömmerungstieren bewirtschaftet werden. Die Alpbewirtschaftenden sind bei den geplanten Projekten oft direkt betroffen und sollten frühzeitig in die Projektplanung einbezogen werden.
©PVA Scharinas, Umweltberatung Monn
Der Plantahof und das Amt für Landwirtschaft und Geoinformation haben ein Merkblatt für die Alpwirtschaft erarbeitet, welches die wichtigsten Fragen in Zusammenhang mit der Realisierung von Photovoltaik-Grossanlagen im Sömmerungsgebiet beantwortet.
Das Merkblatt richtet sich primär an die Alpbewirtschaftenden beziehungsweise an die Alpgenossenschaften. Es dient aber auch Gemeinden und Projektierenden als Hilfestellung bei der Projektplanung.