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Für bestimmte Solaranlagen auf Dächern gilt neu ein einfaches Meldeverfahren. Der Kanton hat dazu einen Leitfaden herausgegeben. 

Im Zuge der Revision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes und der dazugehörigen Raumplanungsverordnung sind die Bewilligungsvorschriften für Solaranlagen auf Dächern gelockert worden. Bestimmte Solaranlagen brauchen seit dem 1. Mai 2014 – je nach Standort und Gestaltung – keine Baubewilligung mehr; diese unterliegen nur einer Meldepflicht. 
Das kantonale Raumplanungsrecht kennt heute zwar ein Meldeverfahren. Damit ist aber ein vereinfachtes Baubewilligungsverfahren gemeint. Um das kantonale Raumplanungsrecht mit dem übergeordneten Recht in Einklang zu bringen, muss nun eine Revision des kantonalen Rechts in Angriff genommen werden. 
Für die Übergangszeit haben das Departement für Volkswirtschaft und Soziales und das Amt für Raumentwicklung einen Leitfaden sowie Mustervorlagen für Meldeblätter und Meldebestätigungen erarbeitet. Darin wird erläutert, welche Anlagen bewilligungsfrei sind. Darüber hinaus werden Empfehlungen für eine gute Gestaltung der Anlagen gemacht. 
Der Leitfaden sowie die Mustervorlagen können auf der Internetseite des Amtes für Raumentwicklung (www.are.gr.ch > Themen/Projekte > Solaranlagen) kostenlos bezogen werden. 
 

Auskunftsperson:
Richard Atzmüller, Leiter Amt für Raumentwicklung, Tel. 081 257 23 21, E-Mail Richard.Atzmueller@are.gr.ch  
 

Gremium: Amt für Raumentwicklung
Quelle: dt Amt für Raumentwicklung
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