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Die Regierung ist sehr erfreut darüber, dass die Vorlage zur Reform des Bündner Finanzausgleichs (FA-Reform) im Volk eine Mehrheit gefunden hat. Nach einem engagiert geführten Abstimmungskampf haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Regierung grünes Licht für die Umsetzung dieses für Graubünden sehr wichtigen Projektes gegeben. Die Regierung sieht vor, die FA-Reform auf den 1. Januar 2016 einzuführen. Sie wird die Gemeinden über die Umsetzungsmassnahmen und im Spätsommer 2015 über die für das Jahr 2016 massgebenden Ausgleichszahlungen informieren.

Die Bedenken und Einwände des Referendumskomitees und der Gegnerschaft der Vorlage hat die Regierung stets ernst genommen. Sie hat versucht, diese Einwände in einer sachlichen Diskussion zu entkräften. Dabei hat sie tatkräftige Unterstützung des Pro-Komitees, von zahlreichen Gemeindevertretern und weiteren engagierten Persönlichkeiten erhalten. Dafür bedankt sie sich ganz herzlich. Offensichtlich hat dieses Engagement dazu beigetragen, die unzweifelhaft komplexe Vorlage verständlich und mehrheitsfähig zu machen.

Die FA-Reform stärkt die Bündner Gemeinden, was auch dem Kanton zugutekommt. Sie sorgt für eine massvolle Solidarität unter den Gemeinden und für eine gezielte Unterstützung der finanzschwachen Gemeinden sowie jener, die übermässig hohe Gebirgs-, Siedlungs- und Schullasten zu tragen haben. Keine Gemeinde braucht den neuen Finanzausgleich zu fürchten. Die Annahme der FA-Reform ist auch ein wichtiger Schritt für die laufende Gemeinde- und Gebietsreform. Die Gestaltung der Zukunft Graubündens geht weiter. Die Regierung freut sich auf diese Herausforderung und packt sie mit Elan an. 


Auskunftsperson:
Regierungsrätin Barbara Janom Steiner, Vorsteherin Departement für Finanzen und Gemeinden, E-Mail barbara.janom@dfg.gr.ch  
Telefonische Kontakte Medien am Abstimmungssonntag:
Mediendienst Standeskanzlei Graubünden, Tel. 081 257 22 47 


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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