Navigation

Inhaltsbereich

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 25. September 2012 das neue Finanzhaushaltsgesetz auf den 1. Dezember 2012 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig hat sie die kantonale Finanzhaushaltsverordnung (FHV) sowie die Finanzhaushaltsverordnung für die Gemeinden (FHVG) verabschiedet. Die Verordnungen konkretisieren das Finanzhaushaltsgesetz und bilden die Basis für die Umsetzung des Harmonisierten Rechnungslegungsmodells 2 (HRM2) beim Kanton bzw. bei den Gemeinden. Die Verordnungen treten zusammen mit dem Gesetz in Kraft.