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Die Regierung hat das neue Finanzhaushaltsgesetz auf den 1. Dezember 2012 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig hat sie die kantonale Finanzhaushaltsverordnung sowie die Finanzhaushaltsverordnung für die Gemeinden verabschiedet. Die Verordnungen konkretisieren das Finanzhaushaltsgesetz und bilden die Basis für die Umsetzung des Harmonisierten Rechnungslegungsmodells 2 (HRM2) beim Kanton bzw. bei den Gemeinden. Die Verordnungen treten zusammen mit dem Gesetz in Kraft.

Der Grosse Rat verabschiedete in der Oktobersession 2011 das Gesetz über den Finanzhaushalt des Kantons Graubünden (Finanzhaushaltsgesetz). Dieses lehnt sich stark an das HRM2-Mustergesetz der Finanzdirektorenkonferenz der Kantone an. Das Finanzhaushaltsgesetz gilt auch für die politischen Gemeinden, soweit nicht abweichende kantonale Bestimmungen gelten oder das Gesetz ausdrücklich kantonale Tatbestände regelt. Für die Regional- und Gemeindeverbände sowie für die Bürgergemeinden gilt das Finanzhaushaltsgesetz lediglich sinngemäss. Die Bürgergemeinden haben jedoch künftig selbständig Rechnung abzulegen.

Das Finanzhaushaltsgesetz wird durch zwei Verordnungen ergänzt, eine für den Kanton (FHV) und eine gemeindespezifische Finanzhaushaltsverordnung (FHVG). Im Rahmen der Vernehmlassung zur FHVG wurden im März 2012 regionale Informationsveranstaltungen für die Gemeinden durchgeführt. Insgesamt gingen 19 Stellungnahmen ein.

In Zukunft vergleichbarere Rechnungen
Die Einführung von HRM2 erhöht die Vergleichbarkeit der Rechnungen aller öffentlichen Gemeinwesen. Die Methoden der Rechnungslegung werden zudem an jene der Privatwirtschaft angeglichen. In verschiedenen Bereichen bringt HRM2 neue Elemente. Unter anderem wird der Anhang zur Jahresrechnung um einen Beteiligungs- und Gewährleistungsspiegel sowie einen Eigenkapitalnachweis erweitert. Im Weiteren wird das Führen einer Geldflussrechnung sowie einer Anlagenbuchhaltung zur Pflicht. Neuerungen ergeben sich auch mit einem dreistufigen Erfolgsausweis, einem neuen harmonisierten Kontenplan, bei der Bewertung des Finanz- und Verwaltungsvermögens sowie bei den Abschreibungen. Die Gemeinden können – im Gegensatz zum Kanton – gute Rechnungsergebnisse weiterhin für ausserordentliche Abschreibungen nutzen.

Fünf Pilotgemeinden
Die kantonale Verwaltung führt HRM2 per 1. Januar 2013 ein. In Bezug auf die Umsetzung bei den Gemeinden werden mit Pilotgemeinden erste Erfahrungen gesammelt, bevor HRM2 flächendeckend einzuführen ist. Die Gemeinden haben dazu bis 2018 Zeit. Zahlreiche Gemeinden haben ihr Interesse bekundet, HRM2 als Pilotgemeinde per 2013 einführen zu wollen. Um eine optimale fachliche Beratung der Pilotgemeinden gewährleisten zu können, musste die Anzahl der Pilotgemeinden beschränkt werden. Im Rahmen einer zweckmässigen, verschiedene Facetten berücksichtigenden Auswahl wurden die Gemeinden Arosa, Flims, Luzein, Thusis und Untervaz als Pilotgemeinden bestimmt, welche ihre Rechnungslegung ab 1. Januar 2013 nach HRM2 führen werden.


Auskunftspersonen:
- Regierungspräsidentin Barbara Janom Steiner, Vorsteherin des Departements für Finanzen und Gemeinden (DFG), Tel. 081 257 32 01
- Urs Brasser, Finanzsekretär DFG, Tel. 081 257 32 12
- Daniel Wüst, Leiter Rechnungswesen AfG, Tel. 081 257 23 83


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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