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Die Finanzaufsicht wird wie folgt definiert: "Die Finanzaufsicht in öffentlichen Gemeinwesen wird auf zwei Ebenen wahrgenommen: auf der politischen durch das Volk, das Parlament und die Regierung und auf der administrativen durch die Verwaltung, das Finanzdepartement und die Finanzkontrolle."


Umfeld der Finanzaufsicht - Zusammenspiel zwischen der politischen und administrativen Finanzaufsicht



Die Finanzkontrolle ist als Revisionsunternehmung bei der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde registriert. In der Funktion als externe Prüfer hält sich die Finanzkontrolle an die schweizerischen Prüfungsstandards der Treuhand-Kammer.

Als Mitglied des Schweizerischen Verbandes für Interne Revision (SVIR) halten wir uns an die internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision (IIA-Standards). Danach muss die Interne Revision u.a. auch Führungs- und Überwachungsprozesse (Governance), Risikomanagement- sowie Kontrollprozesse (Internes Kontrollsystem/IKS) bewerten.