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Verband anlegen in der Artzpraxis
 

Klicken Sie auf die einzelnen Überschriften, um mehr Informationen darüber zu erhalten.

Welche Versicherungen werden unterschieden?

Betriebsunfallversicherung

Alle Unfälle, welche bei der Arbeit passieren und Folgen von Berufskrankheiten.

Nichtbetriebsunfallversicherung

Alle Unfälle, welche nicht bei der Arbeit passieren.

Wer ist versichert?

  • Mitarbeitende, die wöchentlich 8 Stunden oder mehr arbeiten, sind über den Arbeitgeber gegen Berufs- und Nichtberufsunfall versichert.
  • Mitarbeitende die weniger als 8 Stunden in der Woche arbeiten sind nur gegen Berufsunfall versichert (inkl. Arbeitsweg). Der Nichtberufsunfall ist privat bei der Krankenversicherung zu versichern.
  • Bei Teilzeitangestellten sind die Stunden bei verschiedenen Arbeitgebern nicht zu kumulieren.
  • Für alle Mitarbeitende ist der freiwillige Beitritt in der UVG-Zusatzversicherung (Privatdeckung und Grobfahrlässigkeit) möglich.

Bei welcher Versicherung sind Sie versichert?

Mitarbeitende folgender Dienststellen sind bei der Suva versichert:

  • Tiefbauamt
  • Amt für Natur und Umwelt
  • Hochbauamt
  • Amt für Landwirtschaft und Geoinformation
  • Amt für Wald und Naturgefahren 

Folgende Mitarbeitende sind bei der Visana versichert:

  • Alle anderen Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung
  • Mitarbeitenden der kantonalen Gerichte
  • Mitarbeitende der kantonalen Gebäudeversicherung
  • Mitarbeitende der Sozialversicherungsanstalt Graubünden
  • Mitarbeitende der Pensionskasse Graubünden

Infos zu Versicherungen und Leistungen

Suva

Webseite Suva

Leistungsübersicht UVG Suva

Unfall im Ausland

Abredeversicherung (Firmenname: 1318-972.0)

Bei einer Kündigung ohne neuen Arbeitgeber, bei unbezahltem Urlaub oder einem Pensum unter acht Stunden pro Woche besteht die Möglichkeit, sich bis zu sechs Monaten gegen Nichtberufsunfälle versichern zu lassen.

Visana

Webseite Visana 

Abredeversicherung (Police Nr. 4.115774.000.5)

Bei einer Kündigung ohne neuen Arbeitgeber, bei unbezahltem Urlaub oder einem Pensum unter acht Stunden pro Woche besteht die Möglichkeit, sich bis zu sechs Monaten gegen Nichtberufsunfälle versichern zu lassen.

Freiwillige UVG-Zusatzversicherung

Es besteht die Möglichkeit, eine UVG-Zusatzversicherung bei der AXA abzuschliessen. Dieses Angebot ist unabhängig davon bei welcher UVG-Versicherungsgesellschaft (SUVA oder VISANA) Sie versichert sind. Informationen zu Kosten und Leistungen entnehmen Sie dem Merkblatt. Die Zusatzversicherung ist abgeschlossen, sobald auf der aktuellen Lohnabrechnung die Prämie belastet wird.

 

Merkblatt

Anmeldung

Vorgehen bei einem Unfall

  • Melden Sie jeden Unfall sofort Ihrer vorgesetzten Person, bzw. Ihrer Dienststelle.
  • Informieren Sie sich ob Sie versichert sind. Informationen hierzu sind unter "Wer ist versichert?" zu finden.
  • Informieren Sie sich, bei welcher Versicherungsgesellschaft Sie versichert sind. Informationen hierzu sind unter "Bei welcher Versicherung sind Sie versichert?" zu finden.
  • Informieren Sie sich über Ihre versicherten Leistungen. Informationen hierzu sind unter "Infos zu Versicherungen und Leistungen" zu finden.
  • Füllen Sie eine Unfallmeldung aus und reichen Sie diese Ihrem Personaldienst ein.

Bei Fragen zum Thema Unfall wenden Sie sich bitte an das Personalamt Graubünden.