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Die Quellensteuergesetzgebung auf Stufen Bund und Kanton erfährt per 1.Januar 2014 umfangreiche Änderungen.

Wählen Sie im Navigationsbereich auf der linken Seite Neuerungen für detaillierte Informationen zu den anstehenden Änderungen.

Abrechnungsperioden und -termine

  • Ab 1. Januar 2014 ist die Quellensteuer ie Quellensteuer grundsätzlich quartalsweise – Ende März, Juni, September und Dezember – abzurechnen. 
  • Davon ausgenommen sind alle Betriebe, die über das Elektronische Lohnmeldeverfahren Quellensteuer (ELM Quest) abrechnen. Diese Abrechnungen haben zwingend monatlich zu erfolgen. 
  • Alle Arbeitgeber, die weniger als fünf Quellensteuerpflichtige beschäftigen, können auf Antrag hin inskünftig halbjährlich abrechnen.

Die Abrechnung ist jeweils innerhalb von 30 Tagen nach Ende der Abrechnungsperiode einzureichen.

 

Auskünfte

Für Auskünfte wenden Sie sich bitte an den Kontakt in der Kontextinformation auf der rechten Seite.