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Fragen
Kann ich Vorauszahlungen für die Kantons- und Direkte Bundessteuer leisten?
Antworten
Vorauszahlungen für noch nicht in Rechnung gestellte Kantons- und Bundessteuern sind im Kanton Graubünden grundsätzlich nicht möglich (für nach der Rechnungsstellung aber vor dem Zahlungstermin bezahlte Beträge werden keine Zinsen vergütet). Um zu gewährleisten, dass auf die Zahlungstermine für die Steuerrechnungen auch die benötigten Mittel verfügbar sind, hilft es oft, ein separates Bank- oder Postkonto zu eröffnen und jeden Monat einen Zwölftel des voraussichtlich geschuldeten Gesamtsteuerbetrages darauf zu überweisen. Der zu erwartende Steuerbetrag kann nach Erstellung der Steuererklärung direkt mit SofTax GR oder mittels der auf der Website der Steuerverwaltung unter der Rubrik "Dienstleistungen" zur Verfügung gestellten Steuerberechnung ermittelt werden.
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