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18.12.2007

Ausreisezentrum in Valzeina in Betrieb

Am 13. Dezember 2007 wurde die Unterkunft für Asylbewerber im ehemaligen Ferienheim "Flüeli" in Valzeina in Betrieb genommen. Das Haus bietet 35 Personen Platz und wird bis auf weiteres als Ausreisezentrum genutzt. Untergebracht werden abgewiesene Asylbewerber, deren Ausreisefrist abgelaufen ist. Vorerst sind nur 15 bis 20 Betten belegt. Die Eröffnung gestern sei ohne Probleme erfolgt, teilte die Standeskanzlei mit.


 

11.10.2007

Valzeina lässt Umbau starten

Lesen Sie dazu den Zeitungsartikel aus dem Bündner Tagblatt vom 10. Oktober 2007.


 

20.09.2007

Inkrafttreten AuG/AsylG

Am 26. September 2006 hat die Schweizer Bevölkerung das neue Ausländergesetz (AuG) und das revidierte Asylgesetz (AsylG) angenommen. Seit längerer Zeit ist vom Bund das Inkrafttreten auf den 1. Januar 2008 geplant. Bis zum heutigen Zeitpunkt sind weder die notwendigen Verordnungen erlassen noch ist das Inkraftreten definitiv beschlossen worden . Die notwendigen Informationen werden hier zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.


 

20.09.2007

Bündner Tagblatt äussert sich zum "Flüeli", Valzeina

Lesen Sie dazu den Zeitungsartikel vom 20. September 2007.


 

19.09.2007

Rumänien und Bulgarien

Der EU-Beitritt der beiden Staaten Rumänien und Bulgarien im Jahre 2007 hat auf die Zulassungspraxis von Arbeitskräften aus diesen Staaten vorderhand weiterhin keinen Einfluss. Sämtliche Verträge der Schweiz mit der EU über die Personenfreizügigkeit betreffen nur die Arbeitskräfte aus den bisherigen 25 EU-Staaten. Damit die Personenfreizügigkeit auch auf die neuen Länder anwendbar ist, müssen neue Verträge ausgehandelt werden. Im Sommer 2007 haben die Verhandlungen über eine Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Rumänien und Bulgarien begonnen. Staatsangehörige aus Rumänien und Bulgarien können sich demzufolge derzeit trotz des EU-Beitritts nicht auf das Freizügigkeitsabkommen berufen.


 

 

18.09.2007

Schengen/Dublin

Das Schweizer Volk hat im Juni 2005 die Bilateralen Abkommen von Schengen / Dublin angenommen. Trotz enormer Anstrengungen der Schweiz verzögert sich das Inkrafttreten aufgrund von Vorbehalten einzelner EU-Staaten (Griechenland, Tschechische Republik und Belgien). Diese Assoziierungsabkommen zu Schengen/Dublin sind von der EU noch nicht ratifiziert worden. Über die konkreten Auswirkungen der Verträge werden wir informieren, sobald das Inkrafttreten feststeht.


 

06.09.2007

Aufhebung des Verbots des Doppelbürgerrechts für EU-Bürger und Schweizer in Deutschland

Ab dem 28. August 2007 tritt kein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit mehr ein, wenn die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates oder der Schweiz erworben wird.

Ebenfalls können EU-Bürger und Schweizer die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, ohne dass von ihnen die Aufgabe der Staatsangehörigkeit des EU-Mitgliedstaates oder der Schweiz verlangt wird.

 

 

05.07.2007

Integration von Ausländern wird gefördert

Die Integration von Ausländerinnen und Ausländern soll verstärkt werden. Die Bünd-ner Regierung hat für die Führung und Koordination im Integrationsbereich des Aus-länder- und Asylrechts dem Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht zugewiesen. Zudem wird zur Umsetzung sämtlicher im Integrationsbereich des Ausländer- und Asylrechts sowie im Rahmen der Rassismusbekämpfung anfallenden Aufgaben auf den 1. Ja-nuar 2008 die Stelle einer oder eines Integrationsdelegierten geschaffen.
Im Rahmen des neuen Ausländergesetzes und der Asylgesetzrevision sowie der da-zugehörenden Verordnungen werden im Integrationsbereich die Zuständigkeiten zwischen dem Bund und den Kantonen neu geregelt. Den Kantonen werden der Vollzug und die Umsetzung des Schwerpunktprogramms des Bundes obliegen. Die-ser Wechsel stellt neue Anforderungen an die kantonale Integrationspolitik. Analog der Bundesregelung ist nun der Bereich der kantonalen Integrationspolitik im Aus-länderbereich beim Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht angesiedelt worden. Dieses trägt die Verantwortung für die Führung und Umsetzung der Integrationsförderung. Es verwaltet auch die vom Bund ausbezahlten Integrationsbeiträge im Rahmen eines neu zu schaffenden Integrationsfonds. Der oder die neue Integrationsdelegierte wird die Integrationsmassnahmen für die soziale, berufliche und kulturelle Integration von Flüchtlingen, Schutzbedürftigen mit Aufenthaltsbewilligung und vorläufig Aufgenom-menen koordinieren sowie die übrigen Integrationsaufgaben des Kantons umsetzen.


Auskunftsperson:
Heinz Brand, Vorsteher Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht, Tel. 081 257 25 21


 

27.06.2007

Sonderdruck Bürgerrechtsgesetz

Bürgerrechtsgesetz des Kantons Graubünden (KbüG)
Verordnung zum Bürgerrechtsgesetz des Kantons Graubünden (KbüV)
Bundesgesetz über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts (Bürgerrechtsgesetz (BüG)
Broschüre Fr. 5.00

Drucksachen- und Materialzentrale (DMZ) des Kantons Graubünden
Planaterrastr. 16, 7001 Chur
Tel. 081 257 22 60 / Fax 081 257 21 91

E-Mail: bestellungen@dmz.gr.ch

Die Broschüre muss direkt bei der DMZ bestellt werden.


 

25.06.2007

Rauchen schadet...

Teilnahme an der Aktion "arbeitsplatz.rauchfrei"

Das Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht Graubünden schützt seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor dem Passivrauchen.

Weitere Informationen zu "arbeitsplatz.rauchfrei" sowie die detaillierten Teilnahmebedingungen pro Kategorie finden Sie unter www.rauchenschadet.ch.


 

22.06.2007

Regierung erlässt Ausführungsbestimmungen zur Vollziehungsverordnung zur Ausländer- und Asylgesetzgebung (ABzGVVzAAG)

Die Regierung des Kantons Graubünden hat am 29. Mai 2007 neue Ausführungsbestimmungen zur Vollziehungsverordnung zur Ausländer- und Asylgesetzgebung (ABzGVVzAAG; BR 618.120) erlassen. Mit diesen Ausführungsbestimmungen wird die Berechnung der notwendigen finanziellen Mittel für die Beurteilung der Lebensbedarfes neu geregelt. Die Ausführungsbestimmungen können Sie hier einsehen.


 
 

29.05.2007

Zunahme bei EU-27/EFTA-Angehörigen

Ende April 2007 betrug die ständige ausländische Wohnbevölkerung aus EU-
27/EFTA-Ländern 917'855 Personen, das sind 2.0 Prozent mehr als Ende April
2006. Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer aus Nicht-EU-Staaten nahm
im selben Zeitraum jedoch um 1.5 Prozent ab.

Im Kanton Graubünden lag die Zahl bei 27'129 Personen (14.4%), was eine Zunahme von 2% bedeutet.


 

02.05.2007

Vollständige Personenfreizügigkeit für Staatsangehörige der EU-15 und der EFTA

Ab dem 1. Juni 2007 kommen Angehörige der 15 alten EU-Mitgliedstaaten, von Malta und Zypern sowie der EFTA-Staaten zum ersten Mal seit Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens versuchsweise in den Genuss der vollständigen Personenfreizügigkeit. Der Bundesrat hat heute die Teilrevision der Verordnung über die schrittweise Einführung des freien Personenverkehrs zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft und deren Mitgliedstaaten sowie mit den EFTA-Staaten (VEP) verabschiedet.
Lesen Sie dazu die Medienmitteilung des Bundesamtes für Migration


 

28.03.2007

Strafregister-Auszug per Internet bestellen

Die Bestellung eines Strafregister-Auszuges über das Internet ist schneller.
Lesen Sie dazu die Pressemitteilung des Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement.

Unter diesem Link können Sie den Strafregister-Auszug online bestellen.


    

11.10.2006

Zweite EU-Osterweiterung hat keinen Einfluss auf die Zulassungspraxis

Die beiden Staaten Rumänien und Bulgarien treten im Jahre 2007 der EU bei. Dieser Beitritt hat auf die Zulassungspraxis von Arbeitskräften aus diesen Staaten keinen Einfluss. Sämtliche Verträge der Schweiz mit der EU über die Personenfreizügigkeit betreffen nur die Arbeitskräfte aus den bisherigen 25 EU-Staaten. Damit die Personenfreizügigkeit auch auf die neuen Länder anwendbar ist, müssen neue Verträge ausgehandelt werden. Solche Vertragsverhandlungen sind im heutigen Zeitpunkt noch nicht eingeleitet. Staatsangehörige aus Rumänien und Bulgarien können sich demzufolge trotz des EU-Beitritts nicht auf das Freizügigkeitsabkommen berufen.


 

03.10.2006

Pressemitteilung Ausländerstatistik 2006

Zunahme der EU-25-/EFTA-Angehörigen

Ende August 2006 betrug die ständige ausländische Wohnbevölkerung aus den 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EU-25/EFTA) 898'484 Personen; das sind 2,4 % mehr als Ende August 2005. Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer aus Nicht-EU-Staaten nahm im selben Zeitraum um 0,8 % ab.

Lesen Sie dazu die Pressemitteilung des Bundes.


 

24.09.2006 

Ausländer- und Asylgesetz gutgeheissen 

Medienmitteilung


 

21.06.2006

Visumsbefreiung für Transit durch Schengen-Raum

Sämtliche ausländischen Staatsangehörigen mit einer Aufenthaltsbewilligung B, C oder Ci können ab 10. Juli 2006 visumsfrei durch den Schengenraum reisen.

Die Durchreise darf höchstens fünf Tage dauern. Die neuen zehn EU-Staaten (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn) sind nicht verpflichtet, diesen Entscheid umzusetzen. Diese neue Regelung kommt damit insbesondere den Staatsangehörigen aus den Balkanländern zu Gute, welche durch den Schengenraum reisen müssen, um in ihre Heimatländer zu gelangen. Die Visumsbefreiung gilt jedoch nur für den Transit. In allen anderen Füllen (Shopping, Ferien, etc.) bleibt die Visumspflicht bestehen.

 

 

15.06.2006

Gute Reise mit dem Pass 03!

Bestellen Sie unverzüglich auf Ihrer Gemeinde den Pass 03 (ausgestellt ab 1. Januar 2003) zum günstigen Preis von Fr. 120.-. Dann benötigen Sie für die Einreise in die USA in den nächsten Jahren weder ein Visum noch einen biometrischen Pass 06, der Fr. 250.- kostet.
Weitere Informationen finden Sie hier.


   
15.06.2006

Gute Reise mit dem Pass 03!

Bestellen Sie unverzüglich auf Ihrer Gemeinde den Pass 03 (ausgestellt ab 1. Januar 2003) zum günstigen Preis von Fr. 120.-. Dann benötigen Sie für die Einreise in die USA in den nächsten Jahren weder ein Visum noch einen biometrischen Pass 06, der Fr. 250.- kostet.
Weitere Informationen finden Sie hier.


   

17.03.2006

Biometrischer Pass ab September 2006

Dem Start des Pilotprojekts zur Ausstellung von Schweizer Pässen mit elektronisch gespeicherten biometrischen Daten steht aus rechtlicher Sicht nichts mehr im Weg. Der Bundesrat hat die nötige Verordnung verabschiedet und auf den 4. September 2006 in Kraft gesetzt. Ab diesem Datum kann, neben dem weiterhin aktuellen Pass 03, der neue Pass mit der Kurzbezeichnung "Pass 06" ausgestellt werden.

Die Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige bildet die Rechtsgrundlage für das Pilotprojekt zur Ausstellung erster biometrischer Pässe. Das Pilotprojekt soll im September beginnen und maximal fünf Jahre dauern. Für die spätere flächendeckende Einführung wurde eine Revision des Bundesgesetzes über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige eingeleitet. Die entsprechende Botschaft ans Parlament wird das EJPD dem Gesamtbundesrat im Laufe dieses Jahres vorlegen.

Voraussichtlich erfolgt die flächendeckende Einführung in etwa zeitgleich mit der Inkraftsetzung des Schengener Abkommens für die Schweiz. Es ist davon auszugehen, dass diese Inkraftsetzung nicht vor 2008 erfolgen wird.

Pass 03 möglichst bald bestellen
Während des Pilotprojekts wird neben dem biometrischen Pass weiterhin auch der bisherige Pass 03 ausgestellt. Wer einen aktuellen Schweizer Pass vom Modell 03 besitzt, dessen Ausstellungsdatum vor dem 26. Oktober 2006 liegt, wird bis zum Ablauf des Dokuments keinen biometrischen Pass brauchen und auch kein Visum für eine Reise in oder durch die USA. Wer sich den Pass 03 noch vor dem 26. Oktober 2006 ausstellen lassen will, muss diesen so rasch wie möglich bestellen - bei der Wohnsitzgemeinde bis spätestens Mitte September, bei der zuständigen Schweizer Auslandvertretung bis Ende August dieses Jahres.

Fragen zum Pass beantwortet die fedpol-Gratis-Hotline 0800 820 008 von Montag bis Freitag zwischen 09.00 und 12.00 sowie zwischen 14.00 und 17.00 Uhr.


 

22.02.2006

Schweizerische Arbeitskräfteerhebung 2005 - Ausländerinnen und Ausländer auf dem Arbeitsmarkt

Im 2. Quartal 2005 waren 829'000 Personen auslndischer Nationalität in der Schweiz erwerbstätig (ohne Grenzgänger/innen, Kurzaufenthalter/innen und Personen aus dem Asylbereich), was gegenüber dem Vor

Dabei ist erneut eine Zunahme der Anzahl deutscher und portugiesischer Arbeitskräfte festzustellen (+10,6% bzw. + 9,2%). Südeuropäer sind vor allem im Baugewerbe stark vertreten, während die ausländischen Arbeitskräfte aus Nord- und Westeuropa zu einem grossen Teil Berufe mit hohen Qualifikationsanforderungen ausüben (46,8%). Die Erwerbslosenquote der ausländischen Wohnbevölkerung übersteigt mit 8,9 Prozent die der Schweizer/innen (3,2%) deutlich. Dies geht aus den Ergebnissen der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung 2005 des Bundesamtes für Statistik (BFS) hervor.


 

2005

23.12.2005

Inkraftsetzung der Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens

Entgegen Pressemeldungen vom vergangenen Herbst, die bilateralen Verträge mit
den EU-Oststaaten wärden per 1. Januar 2006 in Kraft gesetzt, verschiebt sich der
Inkraftsetzungstermin.

Der Grund liegt in der Diskussion innerhalb der EU betreffend
die Verteilung der Gelder aus dem Kohäsionsfond. Der Inkraftsetzungstermin steht zur Zeit noch nicht fest. Das Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit und das Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht Graubünden werden die Arbeitgeber des Kantons Graubünden, welche bis anhin ausländische Arbeitskräfte beschäftigt haben, rechtzeitig über den Inkraftsetzungstermin, das Bewilligungsverfahren und die Möglichkeiten zur Beschäftigung von Arbeitskräften aus den neuen EU-Ländern informieren.


 

29.09.2005

Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens

Das Schweizer Stimmvolk hat am 25. September 2005 der Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf die neuen zehn EU-Länder zugestimmt. Diese Abstimmung hat noch keinen Einfluss auf die fremdenpolizeiliche Zulassungspraxis, da diese Ausdehnung des Abkommens ebenfalls noch von der EU ratifiziert werden muss. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens steht noch nicht fest, womit Staatsangehörige aus den neuen zehn EU-Staaten weiterhin als Drittstaatsangehörige der sehr restriktiven Zulassungspraxis unterliegen.


 

16.09.2005

Visumsfreie Einreise in die USA

Gemäss einer Medienmitteilung des fedpol hat die USA den Stichtag für biometrische Pässe um ein Jahr verlängert. Konkret wird ein biometrischer Pass erst ab dem 26. Oktober 2006 erforderlich sein. Bis zu diesem Datum ausgestellte Pässe berechtigen auch zukünftig zu einer visumsfreien Einreise in die USA


 
 

 

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