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Für die Einsichtnahme in bündnerische Zivilstandsregister zum Zweck wissenschaftlicher oder personenbezogener Forschung (Ahnenforschung / Genealogie) wird eine Bewilligung benötigt. Zuständig für die Genehmigung entsprechender Gesuche ist das Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden.
Detaillierte Informationen sind dem Merkblatt zu entnehmen. Weitere Fragen können im Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter geklärt werden.