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Mineurs Non Accompagnées (MNA)

Mineurs Non Accompagnées bzw. sogenannte MNA sind minderjährige Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene sowie Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge, die sich ohne ihre Eltern oder eine andere sorgeberechtigte Person in der Schweiz aufhalten.

Zuständigkeiten und Aufgaben der Zentralstelle MNA

Die Zentralstelle MNA stellt die Betreuung und die gesetzliche Vertretung für alle dem Kanton Graubünden zugewiesenen unbegleiteten Minderjährigen sicher.

Zur Wahrung des Kindswohls und zur Vermeidung weiterer Beziehungsabbrüche werden die Kinder und Jugendlichen – unabhängig ihres Wohnsitzes innerhalb des Kantons – durch die Zentralstelle MNA bis zu ihrer Volljährigkeit in verschiedensten Lebensbereichen begleitet, beraten und unterstützt. Insbesondere werden die Betreuung und Erziehung, die Bestimmung des Aufenthaltsortes, die Förderung und der Schutz der körperlichen, geistigen und sittlichen Entwicklung sowie die rechtliche Vertretung sichergestellt.

Zu diesem Zweck führt die Zentralstelle MNA im Auftrag und unter Aufsicht sowie Koordination der KESB Prättigau/Davos – zusätzlich zu den Aufgaben der Vertrauensperson nach Asylgesetz – Vertretungsbeistandschaften nach Art. 306 Abs. 2 ZGB. Dies beinhaltet unter anderem auch die Zusammenarbeit mit Behörden, Partnern, Schulen, stationären Institutionen, dem Gesundheitssektor und weiteren Akteurinnen und Akteuren sowie die Suche nach einer adäquaten Tagesstruktur und Wohnform. Darüber hinaus unterstützt die Zentralstelle MNA die Kinder und Jugendlichen bedürfnisgerecht in der Förderung ihrer Ressourcen wie beispielsweise der schulischen oder beruflichen Ausbildung.