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Am 7. März 2019 hat der Rat der Europäischen Union (EU) einen Durchführungsbeschluss zur Festlegung einer «Empfehlung zur Beseitigung der 2018 bei der Evaluierung der Anwendung des Schengen-Besitzstands im Bereich des Datenschutzes durch die Schweiz festgestellten Mängel» erlassen. Gestützt auf die Ergebnisse des Evaluierungsberichts hat die EU 30 Empfehlungen für die Schweiz formuliert. Eine davon bezieht sich auf die Pflicht der Ausländer- und Grenzkontrollbehörden, der Öffentlichkeit das Merkblatt «Schengen-Visa und Ihre Personendaten» bereitzustellen. Es freut uns, diesem Wunsch nachzukommen und wünschen spannende Lektüre.

Dieses Merkblatt kann unter den folgenden Links heruntergeladen werden:

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