Sozialamt
Uffizi dal servetsch social
Ufficio del servizio sociale
Art. 26, Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendförderungsgesetz, KJFG; SR 446.1)
Die Kinder- und Jugendpolitik ist ein Politik- und Aufgabenfeld mit gesetzlichen Grundlagen, welches durch vielfältige Zuständigkeiten und der Aufgabenteilung zwischen Bund, Kanton und Gemeinden geprägt ist. Der Fokus liegt auf den Themenbereichen Förderung, Schutz und Partizipation. Diese drei Bereiche beeinflussen sich gegenseitig. Das übergeordnete Ziel der Kinder- und Jugendpolitik ist, die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen so auszugestalten, dass diese ihre Persönlichkeit bestmöglich entfalten und entwickeln können.
Der Kanton Graubünden hat gemäss Art. 26 KJFG das Programm «Kinder- und Jugendpolitik im Kanton Graubünden» erarbeitet. Ziel ist die Weiterentwicklung der kantonalen Kinder- und Jugendpolitik in den Handlungsfeldern Förderung, Schutz und Partizipation. Die Planung und Umsetzung der Massnahmen erfolgen in überdepartementaler Zusammenarbeit.
Zwecks Ausgestaltung einer ganzheitlichen Kinder- und Jugendpolitik beabsichtigt das Departement für Volkswirtschaft und Soziales eine Totalrevision des Pflegekindergesetzes, respektive der Schaffung einer neuen Rechtsgrundlage für die Kinder- und Jugendpolitik in Graubünden. Mehr dazu entnehmen Sie der Medienmitteilung «Umsetzung der Kinder- und Jugendpolitik 2020–2022: Zwischenstand und Ausblick» oder dem Newsletter «Aktuelles aus der Kinder- und Jugendpolitik GR 4».
Auf der Plattform für Kinder- und Jugendpolitik Schweiz erhalten Sie Informationen zur eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Kinder- und Jugendpolitik.