UNESCO-Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturgutes
Im Jahr 2008 hat die Schweiz das UNESCO-Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes ratifiziert. Sie verpflichtet sich damit, immaterielles Kulturerbe durch geeignete Massnahmen zu bewahren und zu fördern. Die Umsetzung der Konvention liegt beim Bund und den Kantonen. Die Ostschweizer Kantone gehen diese Aufgabe gemeinsam an: Lebendige Traditionen Ostschweiz