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Bedingungen der Bibliotheksbenutzung

Die Kantonsbibliothek ist öffentlich und allen Personen zugänglich. Die Benutzung richtet sich nach der Benutzungs- und Hausordnung, welche am rechten Rand dieser Seite abrufbar sind. Für die Ausleihe von Medien benötigen Sie einen gültigen Bibliotheksausweis.

Wer noch keinen Bibliotheksausweis besitzt, kann sich entweder in der Bibliothek, telefonisch (081 257 28 28), per Mail oder online anmelden.

Benutzungskonto

Die folgenden Transaktionen können im persönlichen Benutzungskonto im Verbundkatalog selber ausgeführt werden:

  • Medien verlängern
  • Adresse ändern
  • Passwort ändern

Medien der Kantonsbibliothek, die im EDV-Katalog erfasst sind, können direkt im Verbundkatalog bestellt oder vorgemerkt werden.

Medien bestellen

Der Bestand der Kantonsbibliothek ist verteilt auf die Standorte Karlihofplatz und das Aussenmagazin Münzweg. Konsultieren Sie den Onlinekatalog, um den Standort und die Signatur zu erfahren.

Freihandbestände am Karlihofplatz können selbst geholt und an der Ausleihtheke oder der Selbstverbuchungsanlage ausgeliehen werden. Sowohl die Magazinbestände am Karlihofplatz wie am Münzweg müssen über unseren Onlinekatalog bestellt werden.

Grundsätzlich gelten folgende Lieferfristen für Magazinbestände:

Magazin Karlihofplatz: Montag bis Freitag: innerhalb von 15 Minuten
  Samstag: innerhalb von 15 Minuten mit Ausnahme von 11.30 bis 13.15 Uhr
Aussenmagazin Münzweg: Montag, Mittwoch, Freitag: Bestellungen bis 10 Uhr - abholbereit ab 13 Uhr

Medien ausleihen

Die Leihfristen betragen für Printmedien 4 Wochen, für Nonbooks 2 Wochen.

Sofern keine Reservation vorliegt und das Bibliotheksabonnement gültig ist, wird die Leihfrist automatisch fünfmal um je 4 Wochen bzw. je 2 Wochen verlängert. Innerhalb der maximalen Ausleih- und Verlängerungsdauer von 168 Tagen bei Printmedien und 84 Tagen bei Nonbooks können im Bibliothekskonto auch selbst Verlängerungen vorgenommen werden. Nach der maximalen Ausleihfrist muss das entliehene Dokument der Kantonsbibliothek vorgelegt und kann bei Bedarf neu entliehen werden.

Ausnahmen: Dokumente, die älter als 100 Jahre sind, nicht ersetzbare Medien sowie die Nachschlagewerke im Freihandbereich sind in der Bibliothek zu konsultieren.

Medien zurückgeben

Medien können während der Öffnungszeiten an der Ausleihtheke zurückgegeben werden. Ausserhalb der Öffnungszeiten steht ein Medieneinwurf neben dem Eingang der Bibliothek zur Verfügung oder die Dokumente können per Post zurückgesandt werden. Für die Rücksendung per Post haften die Nutzenden. Als Rückgabedatum gilt der Zeitpunkt des Eintreffens in der Kantonsbibliothek.

Für verspätete Rückgaben werden Mahngebühren erhoben.

Ausleihe von Medien des AV-Medienportals Graubünden

Das AV-Medienportal GR verzeichnet audiovisuelle Medien der Kantonsbibliothek, aber auch von anderen Institutionen und Privatpersonen.

Besitzt die Kantonsbibliothek digitale Kopien dieser Titel, können diese vor Ort an den dafür vorgesehenen Arbeitsstationen konsultiert werden. Verfügt die Kantonsbibliothek auch über die entsprechenden Nutzungsrechte, sind die Medien online im AV-Medienportal GR einsehbar.

Für die Ausleihe und allfällige Vorführungen von Werken des AV-Medienportals GR steht ein Formular zur Verfügung. Für Abklärung und Einholung von Nutzungsrechten ist die Kundin / der Kunde selbst verantwortlich.

Konsultation von alten Drucken und Rara

In alte Drucke und besonders wertvolle Werke darf ausschliesslich im Lesesaal des Staatsarchivs und somit unter Aufsicht des zuständigen Personals Einsicht genommen werden. Zu den alten Drucken zählen alle Werke vor 1800.

Die Werke müssen in der Kantonsbibliothek bestellt werden. Die Benutzung hingegen richtet sich nach den Öffnungszeiten des Staatsarchivs:

Montag, Dienstag, Donnerstag 09.00-11.45
13.00-16.45
Mittwoch 09.00-17.30
Freitag 09.00-16.45

Medien liefern lassen via Velo-Buchkurier

Im Verbundkatalog bestellte Medien der Kantonsbibliothek können Sie sich kostenlos an die Bibliotheken des Bildungszentrums für Gesundheit und Soziales, der Bündner Kantonsschule, der Gewerblichen Berufsschule, der Hochschule für Technik und Wirtschaft, der Pädagogischen Hochschule, der Stadtbibliothek Chur oder auch der Theologischen Hochschule liefern lassen (weitere Informationen hier). Ebenso können Sie dort Ihre Medien aus der Kantonsbibliothek zurückgeben.

Dokumente

Sie können sich die verschiedenen Prospekte der Kantonsbibliothek als PDF-Dateien herunterladen und ausdrucken:

Benutzung von alten Drucken

Benutzungsordnung

Benutzungsordnung AV-Medienportal

E-Ressourcen

Filmsammlung

Allgemeine Infos zur Kantonsbibliothek

Hausordnung

Velo-Buchkurier