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Um Verletzungen im Schulsport zu reduzieren, empfiehlt die bfu, die Unfallprävention in den Schulen systematisch und bewusst zu integrieren. Die Webplattform der bfu www.bfu.ch/de/dossiers/sport-in-der-schule bietet den Schulen praktische Unterstützung. Auf der Website sind vielfältige Informationen, Checklisten, Unterrichtsmaterialien zu verschiedenen Sportarten und Schulaktivitäten zu finden.

 

Schwimmunterricht

Im Lehrplan 21 und in den Erläuterungen zu den Lektionentafeln sind folgende Punkte betr. Schwimmunterricht definiert:

  • Die Schulträgerschaften sind verpflichtet, wenn immer möglich eine Gelegenheit für Schwimmunterricht anzubieten (z.B. regionale Lösungen, Nutzung Hotelbäder in der Zwischensaison)
  • Schwimmunterricht darf nur erteilt werden, wenn die Lehrperson im Besitz eines amtlich anerkannten Brevets ist.
  • Lehrpersonen, die Schwimmunterricht erteilen, verfügen über Kompetenzen im Rettungsschwimmen.
  • Der Lehrplan hält als Grundanspruch im 2. Zyklus fest, dass alle Schülerinnen und Schüler sich sicher im Wasser bewegen und schwimmen können (Wassersicherheitscheck).
  • Aus Sicherheitsgründen ist im Schwimmunterricht auf eine gut überblickbare Gruppenaufteilung zu achten (nicht mehr als 12 Schülerinnen und Schüler pro Gruppe). Deshalb wird empfohlen, bei mehr als 12 Schülerinnen und Schülern eine Begleitperson einzusetzen.
  • Die Aufsicht und Verantwortung liegen bei der Schulträgerschaft.

Es gilt jeweils die kantonale Schulgesetzgebung: So ist zum Beispiel zu beachten, dass eine Lehrperson, welche den lehrplanmässigen Schwimmunterricht alleine verantwortet, entweder über einen anerkannten stufengemässen Abschluss oder über eine vom Amt erteilte Lehrbewilligung verfügt.

 

Wasser-Sicherheits-Check

Vom Rand ins tiefe Wasser purzeln, sich 1 Minute an Ort über Wasser halten, 50m schwimmen und aussteigen – das ist der Wasser-Sicherheits-Check (WSC). Mit dem WSC wird getestet, ob sich eine Person nach einem Sturz ins Wasser selber an den Rand oder ans Ufer retten kann.

Schülerinnen und Schüler, die den WSC erfolgreich absolviert haben, bekommen von der Lehrperson einen Ausweis. Dieser attestiert, dass die Schülerin/der Schüler den WSC bestanden hat und genügend wasserkompetent ist, um ins – beaufsichtigte – tiefe Wasser zu dürfen.

Im Kanton Graubünden sollen alle Kinder die Gelegenheit erhalten, Schwimmen zu lernen. Der WSC ist im Lehrplan 21 im Zyklus 1 bzw. Zyklus 2 abgedeckt. Ziel der Volksschule ist, dass die Schülerinnen und Schüler spätestens Ende der 4. Klasse die Kompetenzen des WSC beherrschen.

Lehrpersonen können die WSC-Ausweise für Ihre Schülerinnen und Schüler via Formular kostenlos bestellen.

 

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