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Session: 07.12.2022

In der Antwort zur Fraktionsanfrage GLP betreffend Umsetzung AGD Etappe II begründet die Regierung die Verzögerungen damit, dass die notwendigen Abklärungen aufwendiger sind und departementsübergreifend ein hoher Abstimmungsbedarf besteht. Die Regierung stellt in Aussicht, dass die Beratung der Botschaft zur Umsetzung AGD Etappe II voraussichtlich in der ersten Hälfte 2025 stattfinden kann.

Zwischenzeitlich werden vom Parlament laufend neue Forderungen an den AGD gestellt. Und es ist davon auszugehen, dass solche Bestrebungen tendenziell zunehmen werden. Andererseits werden Forderungen lauter, welche zu einer Schmälerung der Einnahmen führen (z. B. Auftrag Hohl zur Steuerentlastung von Familien und Fachkräften), und ausserdem sind die Ausschüttungen der Nationalbank an die Kantone in Frage gestellt. All diese Entwicklungen machen die geplante Umsetzung des AGD Etappe II (Massnahmen sowie Finanzierung) nicht einfacher.

Um den dringend notwendigen Klimaschutz und die damit verbundene Dekarbonisierung zumindest etappiert voranzutreiben, beauftragen die Unterzeichnenden die Regierung

  • die notwendigen Arbeiten zur raschen Umsetzung von Schlüsselmassnahmen mit einem hohen Wirkungs-/Kosten-Verhältnis priorisiert voranzutreiben (z. B. Identifikation von innovativen Projekten zur Erreichung des Netto-Null-Ziels, Förderung erneuerbarer (Winter-)Stromproduktion, Entwicklung erneuerbarer Fernwärme und -kälte, Förderung von Ladestationen, klimaneutrale Tourismusregionen)
  • ab dem Jahr 2025 bis zur definitiven Zusammensetzung der Alimentierung des Klimafonds zusätzlich jährlich CHF 40 Millionen aus aktuellen Steuermitteln von Kanton und Bund für Massnahmen zum Klimaschutz bereitzustellen (und die dafür notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen)
  • die notwendigen gesetzlichen Anpassungen vorzunehmen, damit priorisierte Schlüsselmassnahmen bereits ab 2025 finanziert werden können

Chur, 7. Dezember 2022

Kappeler, Maissen, Baselgia, Atanes, Bachmann, Bardill, Biert, Bleuler-Jenny, Butzerin, Cahenzli-Philipp (Untervaz), Danuser (Chur), Degiacomi, Della Cà, Dietrich, Gredig, Kreiliger, Mazzetta, Müller, Nicolay, Oesch, Pajic, Perl, Preisig, Rageth, Rettich, Rusch Nigg, Saratz Cazin, Schneider, von Ballmoos, Walser, Walther, Wilhelm, Zindel

Antwort der Regierung

Mit dem Beschluss eines Verpflichtungskredits und einer Reserve über 67 Mio. Franken hat der Grosse Rat die Finanzierung der Massnahmen der ersten Etappe des Aktionsplans Green Deal (AGD) von 2021 bis 2024 sichergestellt. Damit konnten bestehende Fördermassnahmen verstärkt werden, für welche die Rechtsgrundlagen bereits bestehen – nämlich energetische Gebäudesanierungen, der Ersatz von Heizanlagen, Beiträge an den öffentlichen Verkehr und Massnahmen in der Landwirtschaft. Mit der in Erarbeitung befindlichen Etappe II des AGD verfolgt die Regierung das Ziel, die Rechtsgrundlagen für weitere (Förder-)Massnahmen zu schaffen, die in der Botschaft der Regierung vom 14. Juni 2021 nicht abschliessend genannt sind. Mit der Etappe II wird eine umfassende Auslegeordnung bereitgestellt, auf deren Basis der Grosse Rat nach der Vernehmlassung, und in Kenntnis aller Fakten, die Gesetzesvorlage beraten und die entsprechenden Entscheide treffen kann. Für die Spezialfinanzierung des Klimafonds und dessen Speisung müssen vorher jedoch die nötigen rechtlichen Grundlagen erarbeitet werden. Diese Grundlagen schaffen überdies die Möglichkeit der Förderung weiterer Klimaschutz- und Klimaanpassungsmassnahmen. Zudem sind diese Rechtsgrundlagen essenziell für eine verstärkte Förderung von prioritären Vorhaben zum Klimaschutz und können voraussichtlich zeitgerecht bereitgestellt werden. Eine Staffelung dieses Rechtsetzungsprojekts ist nicht angezeigt, da sie nur gesamthaft eine adäquate Wirkung erzielen können. Bezüglich der Aufzählung in der Klammer von Punkt 1 des Auftrags gilt es festzuhalten, dass es nicht Aufgabe der Regierung oder der kantonalen Verwaltung ist, innovative Massnahmen zur Erreichung des Netto-Null-Ziels zu identifizieren oder Schlüsselmassnahmen mit einem hohen Wirkungs-Kosten-Verhältnis priorisiert voranzutreiben, wenn sie nicht bereits bestehende Zuständigkeiten des Kantons betreffen. Vielmehr sind Gesetzesanpassungen vorzubereiten, damit entsprechende Massnahmen von Gesuchstellenden aus der Wirtschaft, der Energieversorgung oder der Landwirtschaft bewertet und gefördert werden können. Der AGD soll nicht dazu führen, dass dem Kanton neue Aufgaben zugewiesen und dadurch die Zuständigkeiten von Wirtschaft, Energieversorgern etc. beschnitten werden. Hingegen ist es erwünscht, dass mögliche Trägerschaften von Schlüsselmassnahmen solche Vorhaben an die Verwaltung herantragen, damit zur Förderung solcher Vorhaben geeignete Bestimmungen im Rechtsetzungsprojekt aufgenommen werden können. Die Ressourcen der Verwaltung werden derzeit vollständig für das Gesetzgebungsvorhaben benötigt. Die Regierung beantragt dem Grossen Rat deshalb, den Punkt 1 abzulehnen. Da der bestehende Verpflichtungskredit Ende 2024 erschöpft sein könnte, ist eine Anschlussfinanzierung zu prüfen, damit Fördermassnahmen mit bestehender rechtlicher Grundlage nicht gestoppt werden müssen. Hingegen wäre es nicht zielführend, bereits für Massnahmen der Etappe II Finanzierungen einzuplanen, ohne dass die rechtlichen Grundlagen zur Förderung dieser Massnahmen bestehen. Jährlich 40 Mio. Franken aus allgemeinen Staatsmitteln ohne entsprechende Rechtsgrundlagen für Klimamassnahmen bereitzustellen, wäre nicht sinnvoll und würde dem Verbot der Zweckbindung von Hauptsteuern widersprechen. Aufgrund dieses Sachverhalts beantragt die Regierung dem Grossen Rat, Punkt 2 dahingehend abzuändern, dass ein Zusatzkredit zum bestehenden Verpflichtungskredit zu prüfen und dem Grossen Rat im Bedarfsfall im 2024 vorzulegen ist. Der von der Regierung im Mai 2022 beschlossene Zeitplan sieht vor, dass die Freigabe für die Vernehmlassung im letzten Quartal 2023 erfolgen soll. Die weiteren Schritte werden von den Ergebnissen der Vernehmlassung und der Behandlung im Grossen Rat abhängen, wobei der Bereitschaft zur Bereitstellung der nötigen finanziellen Mittel für den Klimafonds eine entscheidende Bedeutung zukommen wird. Weil die Regierung Punkt 3 allein nicht erfüllen kann und bereits einen ambitiösen Zeitplan beim Rechtsetzungsprojekt verfolgt, wird dem Grossen Rat beantragt, den Punkt 3 abzulehnen.

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag betreffend die Punkte 1 und 3 abzulehnen und betreffend den Punkt 2 wie folgt abzuändern: Es ist ein Zusatzkredit zum bestehenden Verpflichtungskredit zu prüfen und dem Grossen Rat im Bedarfsfall im 2024 vorzulegen. 

22. Februar 2023