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Session: 16.02.2010
60-Tönner sind bis zu 25 m lange und 60 Tonnen schwere Lastwagen. Heute dürfen auf Schweizer Strassen nur Fahrzeuge bis 18 m Länge und 40 t Gewicht fahren. Vor noch nicht allzu langer Zeit lag die Gewichtslimite gar bei 28 t.

Die EU-Kommission prüft zurzeit, ob sie 60-Tönner flächendeckend auf ihren Transitachsen zulassen will. Sollte der Entscheid positiv ausfallen, gerät auch die Schweiz unter Zugzwang.

Die Schweiz hat sich mit der Annahme der Alpeninitiative im Februar 1994 zum Ziel bekannt, den Transitgüterverkehr von der Strasse auf die Schiene zu verlagern. Seit mehr als eineinhalb Jahrzehnten wartet das Schweizervolk auf die Umsetzung des Alpenschutzartikels. Mit der Zulassung der 60-Tönner wird der Güterverkehr auf der Strasse künftig gefördert, Alpenschutz und Verlagerungsziel werden weiterhin ausgehöhlt.

60-Tönner gefährden mit ihren überdimensionalen Massen die Sicherheit aller anderen Verkehrsteilnehmer. Ausserdem behindern sie durch ihre Länge den Verkehr. Schliesslich werden durch die 60-Tönner immense Kosten in Bau und Unterhalt von Strassen und Brücken anfallen. Insgesamt tragen 60-Tönner nicht zu einer nachhaltigeren Entwicklung des Güterverkehrs bei.

Die A13 in Graubünden mit ihren Steigungen zum San Bernardino wird wohl kaum für 60-Tönner geeignet sein. Das verhindert aber nicht, dass diese einmal bis ins Churer Rheintal, vordere Prättigau, Domleschg und Misox einfahren werden. Die Infrastruktur wie Kreisel, Brücken oder Parkplätze müsste ausgebaut und verstärkt werden, was zu unverhältnismässig hohen Kosten führen würde. Geld, das an anderen Orten fehlen wird.

In diesem Zusammenhang stellen die Unterzeichnenden folgende Fragen:

1. Wie stellt sich die Regierung zu einer Zulassung von 60-Tönnern im Allgemeinen?

2. Wie schätzt die Regierung deren Auswirkung auf die Kantons- und Gemeindestrassen ein?

3. Wie schätzt die Regierung die Situation bezüglich 60-Tönnern auf der A13 ein?

Chur, 16. Februar 2010

Thöny, Stoffel (Hinterrhein), Geisseler, Arquint, Baselgia-Brunner, Bleiker, Blumenthal, Bondolfi, Brandenburger, Bucher-Brini, Buchli, Candinas (Rabius), Casparis-Nigg, Castelberg-Fleischhauer, Casty, Casutt, Caviezel (Pitasch), Caviezel-Sutter (Thusis), Clavadetscher, Fasani, Frigg-Walt, Gartmann-Albin, Hardegger, Hartmann (Chur), Jaag, Jäger, Jenny, Koch, Kollegger, Kunz (Chur), Menge, Mengotti, Meyer Persili (Chur), Nigg, Noi-Togni, Parolini, Parpan, Peer, Peyer, Pfenninger, Pfiffner-Bearth, Plozza, Righetti, Stiffler, Trepp, Troncana-Sauer, Vetsch (Klosters Dorf), Candinas (Disentis/Mustér), Clalüna, Furrer-Cabalzar, Locher Benguerel

Antwort der Regierung

Obwohl das EU-Parlament bisher sogenannte Gigaliner abgelehnt hat, sind derzeit offenbar auf EU-Kommissionsebene Bestrebungen im Gange, die Höchstmasse und -gewichte für Lastwagenzüge zu erhöhen. In der Schweiz hat sich bereits breiter Widerstand gegen die mögliche Zulassung von 60-Tönnern formiert. Dazu gehören Kantone, Gemeinden, Unternehmen und Verbände. Auch der Transportunternehmer-Verband ASTAG äusserte sich klar ablehnend.

Die konkreten Fragen beantwortet die Regierung wie folgt:

1. Das Strassennetz in der kleinräumigen Schweiz ist nicht auf so grosse und schwere Fahrzeuge ausgerichtet. Sehr viele Strassen und Kreisel im Inner- und Ausserortsbereich könnten aus geometrischen Gründen gar nicht von solchen Gigalinern befahren werden. Bei manchen Strecken würden grosse Behinderungen und Staus entstehen. Zudem wären zahlreiche Brücken und andere Kunstbauten nicht in der Lage, die höheren Gewichte zu übernehmen. Viele Strassen müssten ausgebaut und Brücken verstärkt oder ersetzt werden. Die Kosten dafür wären enorm und eine Anpassung würde Jahrzehnte beanspruchen. Im Weiteren ergäbe sich eine verstärkte Konkurrenz gegenüber dem Bahntransport, was nicht im Sinne der verkehrspolitischen Zielsetzung einer Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene wäre. Die Gigaliner sind deshalb auch aus ökologischer Sicht abzulehnen. Schliesslich erhöht sich die Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer, denn die Folgen von Unfällen z.B. bei einem Auffahrereignis oder einem Brand in einem Tunnel wären wesentlich gravierender.

Den von gewissen Ländern in Brüssel propagierten betriebswirtschaftlichen Kostenvorteilen für die Transporteure steht also eine Vielzahl von negativen Auswirkungen gegenüber. Wie bereits in verschiedenen Kantonen (Luzern, Basel-Stadt, Solothurn etc.) stellt sich auch die Bündner Regierung klar gegen eine Erhöhung der Höchstmasse und -gewichte auf dem Strassennetz.

2. Für unseren Gebirgskanton mit seinem kurvenreichen Strassennetz und einer Vielzahl von ungenügend tragfähigen Brücken, Stützmauern und Böschungen wird eine Öffnung für 25 m lange und 60 t schwere Lastwagen auch langfristig nicht in Frage kommen.

3. Das Eigentum und die Verantwortung für die Nationalstrasse A13 liegen beim Bund. Gemäss einer Antwort des Bundesrates auf eine diesbezügliche Anfrage im Nationalrat wird eine Erhöhung der geltenden Höchstwerte nicht befürwortet.

Die San Bernardino-Route wäre wegen ihrem Gebirgscharakter mit grossen Steigungen sowie engen und unübersichtlichen Kurven und aufgrund von bestehenden Schwachstellen bei verschiedenen Brücken derzeit nicht in der Lage, einen permanenten Gigaliner-Verkehr zu bewältigen. Überdies wären die vorhandenen Abstell- und Rastplätze zu klein dimensioniert. Die Regierung würde sich aus Sicherheits- und Umweltgründen gegen eine Öffnung zur Wehr setzen.

29. März 2010