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Session: 21.04.2010
Am 21. Februar 1974 hat der Grosse Rat die Botschaft vom 3.12.1973 für die Erstellung einer neuen Strassenverbindung zwischen der Julier- und der Schanfiggerstrasse mit einer Hochbrücke mit 70 zu 13 Stimmen genehmigt.

Am 5. Juli 2005 hat die Regierung den Auftrag Casty und Mitunterzeichner betreffend Neuaufnahme des Projektes Strassenverbindung zwischen der Julier- und Schanfiggerstrasse mit einer Hochbrücke über die Plessur nach Maladers entgegengenommen.

Im August 2006 kamen, nach Vorliegen der Machbarkeitsstudie, das Tiefbauamt und die Regierung zum Schluss, dass die Hochbrücke St.Luzi machbar sei und einem Ausbau der alten Schanfiggerstrasse um den Hof vorzuziehen sei. Umgehend wurde durch das kantonale Tiefbauamt ein Auflageprojekt ausgearbeitet. Im Moment werden die eingegangenen Einsprachen behandelt.

Als Agglomerationsprojekt Chur fand das Projekt Aufnahme in das Agglomerationsprogramm des Bundes und eine Mitfinanzierung unter der Prioritätsstufe A wurde in Aussicht gestellt. Das Bundesamt für Raumentwicklung ARE hat dann aber im Bericht vom 12. Dezember 2008, unter der Massnahme 13, Querverbindung ins Schanfigg, das Projekt von der Prioritätsstufe A in die Prioritätsstufe C zurück gestuft. Diese werde dann in der Umsetzungsphase 2015 bis 2018 geprüft. Allerdings wird die Hochbrücke auch dann bei der Kosten-Nutzen-Analyse am Quervergleich mit anderen Projekten aus der ganzen Schweiz gemessen. Die Erstellung der Querverbindung Schanfigg mit der Hochbrücke Chur stellt für die Stadt Chur und für die Agglomeration Chur sowie für den Tourismusort Arosa mit der Talschaft Schanfigg ein dringliches Anliegen dar, welches im Agglomerationsprogramm Chur des Kantons, unbestritten ist.

Zur Agglomerationsrelevanz ist im Bericht des Kantons vom 20.11.2007 folgendes festgehalten:

„Die Massnahme Nr. 13, die Querverbindung Schanfiggerstrasse, ist für die Bewältigung des Agglomerationsverkehrs von beträchtlicher Bedeutung. Ohne sie könnte der weiterhin zunehmende Verkehr nach/vom Schanfigg nicht aus dem Stadtzentrum verbannt werden und es müsste die bestehende städtische Strassenverbindung zwischen dem Obertor und Maladers, unter Inkaufnahme massiver Eingriffe ins Stadtgefüge (um den schützenswerten Bischofssitz), ausgebaut werden. Auch würde das gesamte Agglomerationsprogramm, insbesondere die Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation in der Innenstadt von Chur, eine deutlich geringere Wirkung entfalten“.

Aufgrund dieser Ausgangslage in Bezug auf den Prüfbericht des Bundes zum Agglomerationsprojekt Chur und auf die unbestrittene Priorität im kantonalen Agglomerationsprojekt stellt sich die Frage, wie das Projekt der Querverbindung Schanfigg mit der Hochbrücke St. Luzi Chur, in absehbarer Zeit trotzdem realisiert werden kann. Gleichzeitig muss auch zur Kenntnis genommen werden, dass auf Grund der Sparprogramme des Bundes, die Realisierung eines Projektes mit der Dringlichkeit C in einem überschaubaren Zeitrahmen, nicht realistisch ist.

Unter dem Gesichtspunkt dieser Tatsachen wird die Regierung eingeladen, die Verantwortung für die Finanzierung dieses Projekts „Hochbrücke St. Luzi“ zu übernehmen und die Realisierung/Umsetzung weiter voran zu treiben.

Chur, 21. April 2010

Casty, Hartmann (Chur), Portner, Berther (Disentis), Bischoff, Bleiker, Brandenburger, Buchli, Butzerin, Campell, Castelberg-Fleischhauer, Casutt, Caviezel-Sutter (Thusis), Christoffel-Casty, Claus, Conrad, Dudli, Federspiel, Felix, Feltscher, Geisseler, Hardegger, Hasler, Jäger, Jeker, Jenny, Kessler, Koch, Kollegger, Krättli-Lori, Kunz (Chur), Mani-Heldstab, Märchy-Michel (Malans), Marti, Menge, Mengotti, Meyer-Grass (Klosters Dorf), Michel, Möhr, Nigg, Parolini, Parpan, Pedrini, Peer, Plozza, Stiffler, Stoffel, Thomann, Trepp, Tscholl, Vetsch (Klosters Dorf), Vetsch (Pragg-Jenaz), Bühler (Valendas), Clalüna, Furrer-Cabalzar, Kunz (Fläsch), Largiadèr, Niederberger, Schädler

Antwort der Regierung

Basierend auf der im August 2006 präsentierten Machbarkeitsstudie hat das Tiefbauamt Graubünden das Auflageprojekt für einen Anschluss der Schanfiggerstrasse an die Julierstrasse ausgearbeitet. Das Projekt lag im Sommer 2008 öffentlich auf. Der Kostenvoranschlag gemäss Auflageprojekt beläuft sich auf rund 60 Mio. Franken. Während der Auflagefrist gingen verschiedene Stellungnahmen und Einsprachen zum Projekt ein. Einzelne davon haben zusätzliche Untersuchungen und Abklärungen ausgelöst.

Während der gesamten Projektbearbeitung und bei allen Diskussionen im Grossen Rat hat die Regierung stets betont, dass das Projekt nur mit massgeblicher finanzieller Unterstützung durch den Bund realisiert werden kann (vgl. auch Strassenbauprogramm 2009 - 2012, Botschaft Heft Nr. 16/2007 - 2008, S. 921).

Das Projekt ist dem Bund Ende 2007 als Bestandteil des Agglomerationsprojektes Chur eingereicht worden. Nach umfassender Prüfung hat dieser das Projekt der Querverbindung Schanfiggerstrasse für die erste Realisierungsphase 2011 - 2014 von der beantragten Stufe A auf die Stufe C zurück gesetzt. Begründet wurde dies mit dem aus Sicht des Bundes ungenügenden Kosten/Nutzen-Verhältnis. Es bestehe jedoch die Möglichkeit, das Projekt für die zweite Realisierungsphase 2015 - 2018 wieder einzureichen.

Somit sind aus der Sicht der Regierung realistischerweise die finanziellen Voraussetzungen für eine Realisierung vorläufig nicht gegeben. Ein Neubau der Querverbindung ohne Bundesunterstützung wäre aufgrund der verfügbaren finanziellen Mittel beim Kantonsstrassenausbau nur zu Lasten anderer bereits in Realisierung stehender oder projektierter Ausbauprojekte möglich.

Daher sieht die Regierung zum heutigen Zeitpunkt keine Möglichkeit, das Projekt ohne Mittel aus dem Agglomerationsprogramm zu realisieren. Sie ist jedoch bereit, nach Vorliegen aller zusätzlichen Abklärungen noch im laufenden Jahr über die Einsprachen und die Projektgenehmigung zu entscheiden. Zudem wird sich die Regierung beim Bund im Rahmen der zweiten Realisierungsphase dafür einsetzen, dass das Projekt neu beurteilt und möglichst wieder in die Prioritätenstufe A eingereiht wird. Insbesondere wird sich die Regierung dafür verwenden, dass bei der Freigabe der nächsten Tranche, wie im Gesetz vorgesehen, auch die Bedürfnisse kleinerer Agglomerationen Berücksichtigung finden, was eine Überarbeitung der Prüfungsmethodik bzw. der Kosten-/Nutzen-Relevanz nach sich ziehen muss.

Mit der Einschränkung, dass die Regierung nicht bereit ist, ausserhalb des laufenden Strassenbauprogramms die Finanzierung aus eigenen Mitteln zuzusichern, ist die Regierung bereit, den Auftrag entgegenzunehmen.

07. Juli 2010