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Session: 26.08.2010
Einen Antrag der Gemeinde Mesocco folgend, reichte die Regierung dem Bund im Herbst 2002 ein erweitertes Lärmsanierungsprogramm für die Nationalstrasse A13 ein, das unter anderem die Realisierung von Lärmschutzwände für das Wohngebiet von Mesocco vorsah.

Am 4. März 2004 teilte das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation dem zuständigen kantonalen Departement mit, dass den Forderungen um Lärmsanierung nicht entsprochen werden könne.

Nach Bekanntwerden eines ähnlichen Projektes schrieb im Dezember 2005 der Gemeindevorstand Mesocco dem Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement (EKUD) und schlug die Strecke A13 von Mesocco für die Erstellung von wirtschaftlichen, effizienten und sich gut in die Landschaft integrierenden Lärmschutzbauten auf Versuchsbasis vor.

Nach Bekanntwerden der Sanierungsabsichten der Strecke "Tunnel Gorda – Brücke Quadinei", schrieb der Gemeindevorstand am 16. März 2006 einen weiteren Brief, diesmal ans Tiefbauamt Graubünden, und forderte, im Projekt eine Strecke mit einem Baukastensystem von Lärmschutzwänden (mit Versuchscharakter) vorzusehen.

In seiner Antwort an den Gemeindevorstand schrieb das Amt für Natur und Umwelt (ANU) am 24. Mai 2006, dass das Tiefbauamt der Berücksichtigung der Lärmschutzwände im entsprechenden Projekt zugesprochen habe.

In Wirklichkeit wurden die Lärmschutzwände als Pilotprojekt nicht im Sanierungsprojekt A13 "Tunnel Gorda – Brücke Quadinei" berücksichtigt und die schriftlichen Forderungen des Gemeindevorstandes an die Adresse des Tiefbauamtes Graubünden blieben ohne Antwort.

Im Nachgang eines Treffens vom März 2009 zwischen Vertretern der Gemeinde Mesocco und das EKUD/ANU wandte sich der Gemeindevorstand an das Bundesamt für Strassen (ASTRA) und forderte dieses auf, Lärmschutzmassnahmen im Rahmen der laufenden Sanierungsarbeiten zu überprüfen und umzusetzen. In seiner Antwort vom 28. Mai 2009 machte das ASTRA einige Vorbehalte gegenüber dem Vorschlag, Lärmschutzwände zu errichten, und legte fest, dass vor der Errichtung solcher Lärmschutzwände die Notwendigkeit der Bekämpfung der Lärmstörungen festzustellen sei. Falls sich die Lärmschutzmassnahmen aus rechtlicher Sicht als "nutzlos" erweisen würden, erklärte sich das ASTRA bereit, das Gespräch für eine Lösungsfindung zu suchen. Eine davon könnte die Nutzung des Grundbaus für die Strassensanierung sein, in den man die Lärmschutzwand integrieren würde. Für die Lärmschutzwand hätte die Gemeinde aufkommen müssen.

Die Gemeinde und die betroffene Bevölkerung erachten die Erstellung einer Lärmschutzwand als äusserst dringend und im Hinblick auf die Gesamtsanierung des Gotthard-Tunnels im Jahr 2020 als vernünftig, bedenkt man, dass während der notwendigen Schliessung des Gotthard-Tunnels ein Teil des Verkehrs durch das Misox umgeleitet werden muss, eine Massnahme, welche in den Augen der Misoxer Bevölkerung, bis jetzt vom Lärm geplagt, bestimmt keine weitere Erklärung benötigt.

Nach diesem notwendigen chronologischen Bericht werden der Regierung folgende Fragen gestellt:

1. In welcher Projektierungsphase befindet sich das Projekt der HTW "Low-Cost-Lärmschutzwände", resp. befindet sich das Projekt in einer Phase, welche die Einsetzung der Elemente in der Lärmschutzwand ermöglicht, so dass der gewünschte Lärmschutz erreicht wird?

2. Welche sind die Strecken in Graubünden, auf denen es sinnvoll wäre, den Lärm zum Schutz der Bevölkerung direkt am Entstehungsort mit Lärmschutzwänden zu bekämpfen?

3. Was gedenkt die Regierung zu unternehmen um die Bevölkerung von den übermässigen Immissionen des Strassenlärms entlang der A13 während der Sanierung des Gotthard-Tunnels zu schützen?

4. Insbesondere wünschen wir eine Antwort auf die Frage, ob die Regierung bereit ist, sich beim ASTRA für die Erstellung von Lärmschutzwänden oberhalb von Mesocco einzusetzen indem man von der Sanierung der A13 profitiert und ob sie bereit ist, sich an den Kosten für die Realisierung einer Low-Cost-Lärmschutzwand im Sinne eines Pilotprojektes zu beteiligen?

Chur, 26. August 2010

Fasani, Rosa, Bondolfi, Della Vedova, Heiz, Michael (Castasegna), Noi-Togni, Papa, Pedrini, Righetti, Tenchio, Zanetti, Monigatti

Antwort der Regierung

Bereits 1999 wurden die Lärmsituation oberhalb von Mesocco und die Wirkung von Lärmschutzwänden unterschiedlicher Höhen und Längen untersucht. Dabei zeigte sich, dass die Lärmbelastung durch die Nationalstrasse 13 bei exponierten Gebäuden knapp unter dem Immissionsgrenzwert (IGW) liegt. Eine Lärmschutzwand von 1.2 Metern Höhe würde dort eine Reduktion des Pegels um mehr als 5 dB bewirken. Die Realisierung einer derartigen Wand wurde damals durchs Tiefbauamt (TBA) wegen der fehlenden Grenzwertüberschreitungen und wegen der hohen Kosten zurückgestellt.

Mit dem Projekt Low-Cost-Lärmschutzwand eröffnete sich vor knapp sechs Jahren die Möglichkeit eine kostengünstige Lärmschutzwand zu realisieren. Die Projektidee bestand darin, mit möglichst geringen Kosten, unter Verwendung einheimischer Materialien und unter Einbezug sozial benachteiligter Menschen eine Lärmschutzwand zu entwickeln. Diese Aufgabe übernahm das Institut für Bau und Gestaltung an der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) in Chur. Im November 2005 präsentierte die HTW einen ersten Prototyp. Im Anschluss bekundeten vier Gemeinden ihr Interesse, eine derartige Wand als Pilotprojekt zu realisieren. Das Amt für Natur und Umwelt (ANU) prüfte daraufhin die Eignung der Standorte. Dabei sprachen sehr viele Punkte für den Standort Mesocco. So lag bereits Mitte 2006 eine Zusage des TBA vor, dass die Low-Cost-Lärmschutzwand ins Projekt der Nationalstrassensanierung aufgenommen werden sollte.

Mit dem Neuen Finanzausgleich (NFA) ging 2008 jedoch die Sanierung der Nationalstrassen vollständig in den Verantwortungsbereich des Bundesamts für Strassen (ASTRA) über. Dieses sah aufgrund der vorherrschenden Lärmsituation keine Veranlassung, oberhalb von Mesocco baulichen Lärmschutz zu betreiben. Somit müsste die Realisierung einer Lärmschutzwand ohne Kostenbeteiligung des Bundes geschehen. Um Kosten zu sparen, könnte man im Rahmen der Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten der Nationalstrasse im Bereich Mesocco die Fundamente für eine Wand errichten. Diese Möglichkeit wurde in einem Bericht des ANU zuhanden der Gemeinde im letzten Jahr aufgezeigt. Der Bericht wurde von der Gemeinde ans ASTRA Bellinzona weitergeleitet. Das ASTRA signalisierte in der Folge die Bereitschaft zur Nutzung von Synergien im Rahmen der Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten um eine angemessene Lösung des Problems zu finden. Dies dürfte jedoch nach heutigem Stand der Informationen nicht vor 2014 passieren.

Antworten zu den Fragen:

1. Der Projektierungsstand bezüglich Low-Cost-Lärmschutzwand präsentiert sich heute so, dass einem Einbau nichts im Wege steht, sofern ein Bauherr und ein geeigneter Standort gefunden werden. Geeignete Standorte finden sich vor allem entlang der stark befahrenen National- und Hauptstrassen. Bauherren sind schwieriger zu finden, da zurzeit nichts über die Alterungsbeständigkeit der Holzaufbauten gesagt werden kann. Auch dürften die Realisierungskosten etwas höher sein als ursprünglich prognostiziert. Trotzdem liegen die Gesamtkosten einer Low-Cost-Wand rund 10 bis 15 % unterhalb derjenigen einer herkömmlichen Lärmschutzwand aus Holz.

2. Werden Belastungsgrenzwerte überschritten, so sind Lärmschutzwände überall dort sinnvoll, wo mit Hilfe von lärmarmen Belägen keine Lärmreduktion erreicht werden kann und wo genügend Platz vorhanden ist. Geeignet sind Wände in lockerer Bebauung sowie ausserorts. Um welche Strassenstücke es sich dabei handelt, ist Gegenstand der Strassensanierungsprogramme. Diese betreffen jedoch nur die Kantons- und Gemeindestrassen. Die Sanierung der Nationalstrassen ist dagegen Sache des Bundes. Die Art und Weise sowie der Zeitpunkt der Sanierung wird von Bern aus gesteuert. Der Kanton hat hier keinen Einfluss.

3. Die Gesamtsanierung des Gotthardtunnels (ca. 2020) wird zu erheblichen zusätzlichen Lärm- und Luftbelastungen im Kanton führen. Die Regierung wird sich beim Bund dafür einsetzen, dass im Rahmen der Instandhaltung und Sanierung der Nationalstrasse 13 ein angemessener Lärmschutz realisiert wird, welcher den drohenden Mehrverkehr während der Sanierung des Gotthardtunnels berücksichtigt.

4. Unter dem Aspekt der Schliessung des Gotthardtunnels kann nicht ausgeschlossen werden, dass das ASTRA gesetzlich verpflichtet wird, oberhalb von Mesocco Lärmschutzwände zu realisieren. Die Kosten müssten dann vollumfänglich durch den Bund getragen werden. Ansonsten müssten andere Lösungen gefunden werden, beispielsweise die Realisierung eines Pilotprojekts mit Teilfinanzierung durch den Kanton, bei welchem die Low-Cost-Lärmschutzwand auf ihre Einsatztauglichkeit und ihr Alterungsverhalten geprüft wird.

25. Oktober 2010