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Session: 07.12.2010
Im Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (Kantonales Umweltschutzgesetz) ist in Art. 47 festgehalten, dass der Kanton den Abfallbewirtschaftungsverbänden zur Abgeltung besonders hoher Lasten für den Ferntransport der Siedlungsabfälle Ausgleichszahlungen leistet. In der Kantonalen Umweltschutzverordnung finden sich in den Art. 24 bis Art. 28 entsprechende Präzisierungen.

Die finanzielle Unterstützung des Ferntransports von Siedlungsabfällen verfälscht die Kostenwahrheit der Abfallbewirtschaftung und begünstigt tendenziell Lösungen mit weiten Transportdistanzen, was weder ökonomisch noch ökologisch sinnvoll ist.

Die Regierung wird deshalb beauftragt, Art. 47 des Kantonalen Umweltschutzgesetzes mit den entsprechenden Artikeln der Kantonalen Umweltschutzverordnung zu streichen oder so anzupassen, dass Ferntransportbeiträge lediglich geleistet werden, wenn die Abfälle auch innerhalb des Kantons verwertet werden.

Chur, 7. Dezember 2010

Kappeler, Thöny, Nick, Bezzola (Samedan), Blumenthal, Caduff, Casty, Davaz, Engler, Fontana, Gartmann-Albin, Gasser, Holzinger-Loretz, Jaag, Kunz (Fläsch), Locher Benguerel, Michel, Müller (Davos Platz), Niggli-Mathis (Grüsch), Noi-Togni, Peyer, Pult, Stiffler (Chur), Trepp, Waidacher, Monigatti, Müller (Haldenstein), Patt

Antwort der Regierung

Auf den 1. Januar 2000 trat das Ablagerungsverbot für brennbare Abfälle in Kraft. Die Verbände, welche zuvor ihre brennbaren Siedlungsabfälle deponiert hatten, namentlich der Abfallbewirtschaftungsverband Oberengadin/Bergell (ABVO), die Corporaziun regiunala Val Müstair (CRVM), die Pro Engiadina Bassa (PEB), der Gemeindeverband Surselva (GVS), heute Regiun Surselva (RS), und die Regione Valposchiavo (RV), waren gezwungen, ihre Siedlungsabfälle teilweise in ausserkantonalen Verbrennungsanlagen zu entsorgen. Innerhalb des Kantons war nicht genügend Verbrennungskapazität vorhanden, da 1996 die Erstellung einer zweiten Ofenlinie für die KVA Trimmis abgelehnt worden war. Die Umstellung von der Ablagerung auf die Verbrennung in weit entfernten Anlagen war für die betroffenen Verbände mit deutlich höheren Kosten verbunden. Mit dem Transportkostenausgleich (TKA) sollten die peripheren Regionen von den überdurchschnittlich hohen Transportkosten wenigstens zum Teil entlastet werden. Zudem sollten die Abfallbewirtschaftungsverbände veranlasst werden, ihre Abfälle über grössere Distanzen mit der Bahn zu transportieren. Gesetzliche Bestimmungen zum TKA wurden in das Kantonale Umweltschutzgesetz (KUSG) vom 2. Dezember 2001 und in die Kantonale Umweltschutzverordnung vom 13. August 2002 aufgenommen, die am 1. September 2002 in Kraft traten.

Für die Jahre 2002 bis 2008 leistete der Kanton jährlich zwischen 160'000 und 200'000 Franken an Ausgleichszahlungen. Empfänger der Zahlungen waren der ABVO (ca. 79%), die RV (ca. 6%) und die PEB (ca. 15%). Während die Abfälle aus dem Oberengadin und dem Puschlav in Niederurnen verbrannt werden, gelangen die Unterengadiner Abfälle heute nach Trimmis. 2009 erfolgte ein sprunghafter Kostenanstieg, verursacht unter anderem durch höhere Bahntransportkosten für Zielorte ausserhalb des Kantons. Für die kommenden Jahre ist von Aufwendungen in der Grössenordnung von 350'000 Franken jährlich auszugehen.

Seit der Einführung des TKA haben sich die Verhältnisse geändert: Die KVA Trimmis wurde ausgebaut und verfügt seit 2005 über genügend Kapazität für die Verbrennung aller Bündner Siedlungsabfälle. Mit der Teilrevision des KUSG vom 11. Dezember 2008, in Kraft seit 1. Oktober 2009, wurde als Einzugsgebiet der KVA Trimmis für brennbare Siedlungsabfälle das gesamte Kantonsgebiet festgelegt. Bereits heute könnten somit alle brennbaren Siedlungsabfälle aus dem Kanton Graubünden in der KVA Trimmis entsorgt werden. Nach Ablauf der heute noch laufenden Verträge von Abfallverbänden mit ausserkantonalen KVA müssen sie zudem grundsätzlich in Trimmis verbrannt werden. Die Gründe, welche im Jahr 2000 zur Einführung des TKA geführt haben, bestehen heute nicht mehr in gleicher Weise. Auch die Regierung stört sich deshalb daran, dass Beiträge an Ferntransporte über die Kantonsgrenze hinaus geleistet werden, obwohl heute die Entsorgung der Abfälle innerhalb des Kantons ohne weiteres möglich wäre. Für den TKA spricht allerdings nach wie vor der Umstand, dass damit der für die Umwelt vorteilhafte Transport auf der Schiene gefördert bzw. einer Verlagerung der Transporte auf die Strasse entgegengewirkt werden kann.

Die Regierung hat Verständnis für die im Auftrag Kappeler vertretenen Anliegen. Sie ist bereit, den Auftrag entgegenzunehmen, den Transportkostenausgleich auch grundsätzlich zu überdenken und allenfalls dessen Abschaffung vorzuschlagen.

09. März 2011