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Session: 18.04.2011
Das Rechnungsjahr 2010 des Kantons Graubünden schliesst sehr erfreulich ab. Statt dem prognostizierten Defizit von 35 Millionen Franken wurde ein Plus von 109 Millionen Franken erwirtschaftet.

Von diesem Mehrertrag soll die ganze Bündner Bevölkerung, aber auch die Bündner Wirtschaft nachhaltig profitieren. Angesichts der grossen Diskussionen um eine sichere Energieversorgung und angesichts der Tatsache, dass der Kanton über grosse natürliche Ressourcen und auch viel Know-how im Bereiche der erneuerbaren Energien verfügt, soll ein Bündner Energiefonds im Umfang von 109 Millionen Franken geschaffen werden.

Aus diesem Fonds sollen in Zusammenarbeit mit Wirtschaft und Forschung sowohl Investitionen in erneuerbare Energien und saubere Technologien (Cleantech) gefördert wie auch Massnahmen, Projekte, Investitionen, Dienstleistungen in diesem Bereich unterstützt werden.

Die Unterzeichneten beauftragen die Regierung, den Gewinn aus der Jahresrechnung 2010 in diesem Sinne in einen Bündner Energiefonds zu überführen und die dazu nötigen Bestimmungen zu erlassen.

Chur, 18. April 2011

Peyer, Baselgia-Brunner, Bucher-Brini, Frigg-Walt, Giacomelli, Jaag, Locher Benguerel, Müller (Davos Platz), Noi-Togni, Pult, Thöny, Trepp, Michel (Igis), Monigatti, Pedrini (Soazza)

Antwort der Regierung

Mit dem vorliegenden Auftrag wird gefordert, den Ertragsüberschuss der Staatsrechnung 2010 von rund 109 Mio. Franken vollumfänglich einem neu zu schaffenden Bündner Energiefonds zuzuweisen. Aus diesem Fonds sollen in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und Forschung sowohl Investitionen in erneuerbare Energien und saubere Technologien (Cleantech) gefördert als auch Massnahmen, Projekte, Investitionen und Dienstleistungen in diesen Bereichen unterstützt werden.

Die Regierung teilt die Auffassung, wonach sowohl in die Forschung als auch in die Anwendung von erneuerbaren Energien und sauberen Technologien zu investieren ist. Besonderes Augenmerk ist auch der Energieeffizienz zu schenken.

Bereits heute werden wesentliche Leistungen im Bereich der Förderung von erneuerbaren Energien und sauberen Technologien erbracht. Mit der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) werden die Wasserkraft (bis 10 Megawatt MW), Photovoltaik, Windenergie, Geothermie, Biomasse und Abfälle aus Biomasse gefördert. Anderseits werden Gebäudesanierungen mit dem Förderprogramm "Das Gebäudeprogramm" durch Bund und Kantone seit 2010 unterstützt. Gleichzeitig wurde mit dem neuen Energiegesetz des Kantons Graubünden (BEG; BR 820.200) die kantonale Förderung auf das nationale Förderprogramm abgestimmt. Sodann hat der Bundesrat mit dem Masterplan Cleantech Schweiz ein Instrument geschaffen, um die Innovationskraft der Unternehmen in diesem Bereich gezielt zu stärken. Schliesslich verfügt der Bund mit dem Programm EnergieSchweiz seit 2001 über ein Programm für Energieeffizienz und erneuerbare Energien.

Die Energiepolitik ist weltweit ein weiteres Mal im Umbruch. Die Ereignisse in Fukushima haben den Energiediskussionen betreffend Versorgung, Klima, Wirtschaft und Umwelt auch in der Schweiz eine weitere Wende gegeben. Der Bundesrat hat am 25. Mai 2011 mit dem schrittweisen Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen, die bestehenden Kernkraftwerke am Ende ihrer Betriebsdauer stillzulegen und nicht durch neue Anlagen zu ersetzen. Dafür ist gemäss Bundesrat ein Umbau des heutigen Energiesystems notwendig. In der Energiestrategie 2050 skizziert er eine Vielzahl möglicher Massnahmen, die es zu diskutieren gilt. Diese Diskussionen werden einige Zeit in Anspruch nehmen und wahrscheinlich zu einer Vielzahl von zusätzlichen Massnahmen führen.

Die zukünftigen Herausforderungen in den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Cleantech sind in enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten anzugehen und insbesondere auf die schon bestehenden Förderinstrumente und Fördermittel abzustimmen. Die Bildung eines separaten kantonalen Energiefonds würde diesem Koordinationsziel keineswegs dienen, im Gegenteil. Es würden aus dem allgemeinen Staatshaushalt Sondermittel gebildet, welche die ordentlich budgetierten Förderleistungen über eine beschränkte Zeit ergänzen. Dazu müssten neben rechtlichen Fragen auch Zuständigkeitsfragen geklärt werden (Rechtsnatur des Fonds, Kompetenzen für die Fondseinlage und Fondsentnahmen und dergleichen). Fonds sollen jedoch nur gebildet werden, wenn dem Kanton zweckgebundene Einnahmen zufliessen, um vorgegebene Aufgaben zu erfüllen. Andernfalls führen Fonds zu einer Flucht der Mittel aus dem ordentlichen Budget mit allen negativen Konsequenzen bezüglich Transparenz und Effizienz. Eine bedarfsgerechte Steuerung des Mitteleinsatzes über sämtliche Aufgabenbereiche des Kantons würde somit erheblich erschwert. Das jeweilige finanzielle Engagement des Kantons zur Umsetzung der kantonalen Energiepolitik soll stattdessen - wie bis anhin - über das ordentliche Budget erfolgen.

Aus den dargelegten Gründen lehnt die Regierung den Auftrag ab.

8. Juli 2011