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Session: 19.04.2011
Mit dem Instrument der kostendeckenden Einspeisevergütung KEV werden insbesondere Photovoltaikanlagen gefördert. Bei Wohnbauten ist aber die Gewinnung von Wärme durch Solaranlagen, insbesondere für die Erwärmung des Brauchwassers oft effizienter und ökonomischer. Durch diese Art der Energiegewinnung vor Ort kann eine sinnvolle Substituierung von fossilen Energieträgern mit grossem Wirkungsgrad erreicht werden. Ziel dieses Auftrages ist es, die Diskriminierung gegenüber Photovoltaik zu beseitigen sowie ein entsprechendes Anreizsystem zu schaffen. Neben der bewilligungsfreien Erstellungsmöglichkeit soll auch ein finanzielles Anreizsystem erarbeitet werden.

Im Bereich der Beleuchtung ist die Technologie so stark vorangeschritten, dass weit energieeffizientere Leuchtmittel zur Verfügung stehen als die zurzeit grösstenteils eingesetzten (z.B. LED). Bei der Strassenbeleuchtung wäre es auf diese Weise ohne Weiteres möglich, nicht nur die Energiekosten um bis zu 50 Prozent zu reduzieren, sondern auch die Wartung massiv einzuschränken. Da in der EU ab 2015 Quecksilberdampflampen und Natriumdampfaustauschlampen verboten sind, wird sich die Beschaffung der bisherigen Leuchtmittel in Zukunft zudem schwierig und kostspielig gestalten.

Aufgrund obiger Erwägungen wird die Regierung einerseits beauftragt, ein Anreizsystem zu schaffen, um Solaranlagen für die Wärmegewinnung bei Wohnbauten neben der klassischen Stromerzeugung durch Sonnenenergie ebenfalls zu fördern. Die Regierung wird beauftragt, im Rahmen ihrer Zuständigkeit dafür zu sorgen, dass im Bereich öffentliche Beleuchtung kantonsweit effizientere Energieleuchten zum Einsatz kommen und sämtliche ineffizienten Leuchtmittel bis Ende 2020 ersetzt werden.

Chur, 19. April 2011

Casty, Geisseler, Clavadetscher, Aebli, Blumenthal, Brandenburger, Buchli-Mannhart, Burkhardt, Candinas, Casutt, Clalüna, Dermont, Felix, Gasser, Jeker, Jenny (Arosa), Joos, Kappeler, Kasper, Kleis-Kümin, Koch (Tamins), Kollegger (Chur), Komminoth-Elmer, Lorez-Meuli, Michael (Donat), Niggli-Mathis (Grüsch), Papa, Parolini, Parpan, Pedrini (Roveredo), Sax, Stiffler (Davos Platz), Tomaschett-Berther (Trun), Tscholl, Fausch, Haltiner, Müller (Susch)

Antwort der Regierung

Der Kanton gewährt bereits heute, gestützt auf Art. 20 des Energiegesetzes des Kantons Graubünden (BEG; BR 820.200), Förderbeiträge zur Nutzung der thermischen Solarenergie. Die Fördervoraussetzungen sind in Art. 43 der Energieverordnung des Kantons Graubünden (BEV; BR 820.210) näher definiert. Sämtliche Anlagen an bestehenden Bauten mit einer minimalen Absorberfläche von 4 m2 sind förderberechtigt. Die maximal geförderte Absorberfläche entspricht 7 Prozent der Energiebezugsfläche. Die Förderung von thermischen Solaranlagen wurde im Jahr 2007 erfolgreich eingeführt. Im Jahr 2010 wurden für 294 Anlagen mit einer gesamthaften Absorberfläche von rund 3'000 m2 Förderbeiträge von knapp 0.5 Mio. Franken zugesichert. Es ist grundsätzlich richtig, dass bei kleineren Wohnanlagen Solaranlagen besser zur Wärmegewinnung als zur Stromproduktion eingesetzt werden.

Gemäss Art. 40 der Raumplanungsverordnung des Kantons Graubünden (KRVO; BR 801.110) bedürfen nicht reflektierende Sonnenkollektoren oder Solarzellen bis maximal 6 m2 pro Fassade oder Dachfläche innerhalb der Bauzonen und bis maximal 2 m2 ausserhalb der Bauzonen keiner Baubewilligung. Für die Bewilligung von Solaranlagen sind die Gemeinden im Rahmen ihrer Baugesetzgebung zuständig. Dabei müssen sie insbesondere zwischen den Interessen des Ortsbilds, der Denkmalpflege und der Energienutzung abwägen.

Energieeffiziente Beleuchtungssysteme in Gebäuden und auch für die Strassenbeleuchtung tragen zur gewünschten Verbrauchsreduktion elektrischer Energie bei. Die Strassenbeleuchtungen liegen ebenfalls im Verantwortungsbereich der Gemeinden. Das Amt für Energie und Verkehr informiert die Gemeinden sowie interessierte Fachpersonen regelmässig über die neusten Entwicklungen der Leuchten. So wurde z.B. im Jahr 2009 eigenes ein Energie-Apéro mit einer Ausstellung zum Thema „LED in der Strassenbeleuchtung“ durchgeführt. Dieser Anlass wurde von über 150 Teilnehmern besucht.

Die Entwicklung der LED Leuchten verläuft immer noch rasant und findet immer mehr Anklang. Die Gemeinde Igis hat sich entschlossen, ihre Strassenbeleuchtung flächendeckend mit LED Leuchten auszurüsten. Für dieses Demonstrationsprojekt wurde der Gemeinde ein Kantonsbeitrag von 25'000 Franken zugesichert. Sobald erste Erfahrungswerte vorliegen (voraussichtlich Ende 2012) sollen auch alle anderen Gemeinden über die möglichen Einsparungen und über allfällige weitere Erkenntnisse informiert werden. Bei der effizienteren Beleuchtung im öffentlichen Raum sind somit vor allem die Gemeinden gefordert. Im Zuständigkeitsbereich des Kantons ist der Ersatz der Leuchtmittel weiter voranzutreiben.

Die Regierung lehnt den vorliegenden Auftrag ab, da die zentrale Forderung zur Einführung eines Anreizsystems für thermische Solaranlagen bereits umgesetzt ist und anderseits der Entscheid über den Einsatz von LED bei der öffentlichen Strassenbeleuchtung vorwiegend eine hoheitliche Aufgabe der Gemeinden darstellt.

8. Juli 2011