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Session: 15.06.2011
Vor kurzem konnte den lokalen Zeitungen entnommen werden, dass die Regierung und unsere zweitinstanzlichen Gerichte darüber geeinigt hätten, beide Gerichte im Rahmen des Projektes „Sinergia“ in einem Gebäude zu konzentrieren.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die Organisation der beiden oberen Gerichte, des Kantonsgerichts und des Verwaltungsgerichtes, nicht dahingehend überprüft werden sollte, ob nicht ein einziges kantonales Obergericht geschaffen werden sollte, um so auch bezüglich der Geschäftserledigung Synergien nutzen zu können. In diesem Zusammenhang könnte ferner der äusserst knappe Entscheid des Grossen Rates (57:55), nur vollamtliche Richterstellen zu führen, nochmals zur Diskussion gestellt werden, um so den heutigen Massstäben eines modernen Arbeitgebers bezüglich Vereinbarkeit von Beruf und Familie gerecht zu werden.

Vor diesem Hintergrund fragen die Unterzeichnenden die Regierung:

1. Ist die Regierung bereit, dem Grossen Rat für den Fall, dass das Projekt Sinergia bezüglich des Kantons- und des Verwaltungsgerichtes umgesetzt wird, dem Grossen Rat Botschaft und Antrag zur Änderung der gesetzlichen Grundlagen zu unterbreiten, um ein einheitliches kantonales Obergericht zu schaffen?

2. Sieht die Regierung, für den Fall, dass Sinergia betr. Kantons- und Verwaltungsgericht nicht umgesetzt werden sollte, Handlungsbedarf?

3. Falls ja, ist die Regierung bereit, in diesem Zusammenhang – zumindest als Variante – zu den vollamtlichen Richterstellen nebenamtliche Richterstellen nochmals zur Diskussion zu bringen?

Chur, 15. Juni 2011

Tenchio, Pfäffli, Albertin, Augustin, Baselgia-Brunner, Bezzola (Samedan), Bezzola (Zernez), Blumenthal, Brandenburger, Burkhardt, Caduff, Caluori, Campell, Candinas, Casutt, Casutt-Derungs, Claus, Clavadetscher, Della Vedova, Dosch, Fasani, Florin-Caluori, Foffa, Fontana, Frigg-Walt, Gartmann-Albin, Gasser, Geisseler, Gunzinger, Hartmann (Chur), Heiz, Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Jaag, Jenny, Joos, Kasper, Kleis-Kümin, Kollegger (Chur), Kollegger (Malix), Komminoth-Elmer, Krättli-Lori, Kunz (Fläsch), Kunz (Chur), Locher Benguerel, Märchy-Caduff, Marti, Meyer-Grass, Michael (Castasegna), Müller, Nick, Nigg, Niggli-Mathis (Grüsch), Noi-Togni, Parolini, Pedrini, Peyer, Pfenninger, Pult, Rathgeb, Righetti, Rosa, Steck-Rauch, Thöny, Tomaschett (Breil), Trepp, Troncana-Sauer, Wieland, Zweifel-Disch, Buchli (Felsberg), Degonda, Kindschi, Lauber, Paterlini, Pfister

Antwort der Regierung

1. Am 9. Juni 2011 haben das Kantonsgericht, das Verwaltungsgericht und die Regierung die Öffentlichkeit über den Abschluss einer gemeinsamen Erklärung betreffend die Umsetzung der kantonalen Immobilienstrategie (Standort Chur) und die Umnutzung des alten Staatsgebäudes als Gerichtsgebäude orientiert. Punkt 10 der Erklärung hält fest, dass die Gerichte die Zusammenlegung der beiden Gerichte zu einem kantonalen Obergericht im Hinblick auf den gemeinsamen Bezug des alten Staatsgebäudes als sinnvoll erachten. Die Gerichte wirken deshalb darauf hin, dass spätestens bis zum Zeitpunkt des Bezuges des neuen Gerichtsgebäudes die hierfür notwendige Anpassung der Gerichtsorganisation umgesetzt sein wird. Die Planung und bauliche Realisierung des Gebäudes für ein kantonales Obergericht werden voraussichtlich ab dem Jahr 2017 an die Hand genommen und frühestens im Jahr 2023 mit dem Umzug der Gerichte abgeschlossen. Voraussetzung dafür ist, dass die für die Umsetzung der kantonalen Immobilienstrategie am Standort Chur vorgesehenen zwei Bauetappen jeweils vom Parlament und Volk genehmigt werden.

In ihrer Stellungnahme zum parlamentarischen Vorstoss bezeichnen die beiden kantonalen Gerichte die Frage aufgrund dieser Ausgangslage als überholt bzw. offene Türen einrennend. Die Regierung kann sich dieser Beurteilung anschliessen. Auch aufgrund der Vereinbarung mit dem Kantonsgericht und dem Verwaltungsgericht, ist die Regierung selbstverständlich bereit, dem Grossen Rat zu gegebener Zeit Botschaft und Antrag zur Schaffung der rechtlichen Grundlagen für ein kantonales Obergericht zu unterbreiten, wenn die in der Vereinbarung genannten Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

2. Die Frage einer Zusammenlegung von Kantons- und Verwaltungsgericht zu einem kantonalen Obergericht wurde anlässlich der Optimierung der kantonalen Gerichtsorganisation (Justizreform) im Jahr 2006 geprüft (vgl. Botschaft Heft Nr. 6/2006-2007, S. 486 ff.). Der Grosse Rat folgte bei der Beratung dieser Vorlage der Auffassung der Regierung, wonach sich eine Fusion der beiden kantonalen Gerichte nicht aufdränge (GRP 2006/2007, S. 209 ff.). Vor diesem Hintergrund sehen weder die Regierung noch die beiden kantonalen Gerichte einen direkten Handlungsbedarf, falls das Projekt Sinergia scheitern sollte. Zudem wäre in diesem Fall fraglich, ob das Staatsgebäude oder ein anderes passendes, für ein Obergericht repräsentatives Gebäude überhaupt zur Verfügung stünde.

3. Im Zusammenhang mit der Schaffung eines kantonalen Obergerichts sind selbstverständlich alle Fragen offen zu diskutieren, welche die Organisation dieses Gerichts betreffen. Dazu kann die Frage gehören, ob die Richterstellen nur im Vollamt oder allenfalls auch im Hauptamt ausgestaltet werden sollen. Es wird zu prüfen sein, ob sich ein Hauptamt für die obersten Justiz-Magistratspersonen eignet. Durch das neue System, das seit 2 ½ Jahren in Kraft ist, hat die früher gerügte Präsidiallastigkeit stark abgenommen. Nennenswerte Mängel sind nicht zum Vorschein gekommen. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen des Kantons- und des Verwaltungsgerichts mit der neuen Organisation (je fünf vollamtliche Richterinnen und Richter) besteht aus Sicht der Regierung überhaupt kein Handlungsbedarf zur Wiedereinführung von nebenamtlichen Richterstellen.

07. September 2011