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Session: 01.09.2011
Auf Bundesebene sind Bestrebungen im Gange, die Eigenmietwertbesteuerung abzuschaffen.

Für den Fall, dass die Eigenmietwertbesteuerung abgeschafft werden würde:

- Mit welchen Ausfällen hätten Kanton und Gemeinden bezüglich der Zweitwohnungen zu rechnen?

- Welche Modelle bzw. Regelungen sieht die Regierung für den Kanton Graubünden für den Ersatz der entsprechenden Ausfälle bezüglich der Eigenmietwertbesteuerung von Zweitwohnungen vor, wenn übergeordnetes Recht (namentlich die Bundesverfassung und –gesetzgebung) ihr entsprechende Freiräume dazu liesse?

Chur, 1. September 2011

Tenchio, Nick, Albertin, Augustin, Berther (Disentis/Mustér), Berther (Camischolas), Bezzola (Zernez), Blumenthal, Bondolfi, Brandenburger, Buchli-Mannhart, Burkhardt, Caduff, Caluori, Campell, Casanova-Maron, Casutt, Casutt-Derungs, Cavegn, Claus, Clavadetscher, Conrad, Davaz, Della Vedova, Dermont, Dosch, Engler, Florin-Caluori, Fontana, Gasser, Geisseler, Giacomelli, Hartmann (Champfèr), Heiz, Holzinger-Loretz, Jenny, Joos, Kappeler, Kleis-Kümin, Koch (Igis), Kollegger (Malix), Krättli-Lori, Kunz (Fläsch), Kunz (Chur), Märchy-Caduff, Marti, Meyer-Grass, Michael (Castasegna), Michel, Niggli (Samedan), Parolini, Parpan, Pfäffli, Righetti, Sax, Stiffler (Davos Platz), Stiffler (Chur), Tomaschett-Berther (Trun), Troncana-Sauer, Valär, Vetsch (Klosters Dorf), Waidacher, Wieland, Zanetti, Müller (Haldenstein), Patt, Rodigari, Schucan, Wolf

Antwort der Regierung

Die Anfrage umfasst zwei Themenbereiche, einerseits die Ausfälle aus dem Wegfall der Eigenmietwertbesteuerung bei Zweitwohnungen und andererseits Alternativen für die Besteuerung der Zweitwohnungen nach einer allfälligen Abschaffung des Eigenmietwertes.

Der Wegfall des Eigenmietwertes bei den Zweitwohnungen führt im Kanton zu Steuerausfällen von rund 18,6 Millionen Franken. Im Verhältnis zu den Einkommenssteuern im Rechnungsjahr 2009 von rund 340 Millionen Franken müsste also mit einem Ausfall von rund 5,5 % der Einkommenssteuer gerechnet werden. Für die Gemeinden und Kirchen wäre der Ausfall insgesamt etwa gleich hoch wie im Kanton. Hingegen können die prozentualen Ausfälle pro Gemeinde stark variieren. Für die Gemeinde Laax mit einem sehr hohen Bestand an Zweitwohnungen würden mehr als 20 % der Einkommenssteuern wegfallen.

Alternativen für die allenfalls wegfallende Besteuerung des Eigenmietwertes auf Zweitwohnungen bestehen derzeit keine. Die im Zentrum der Überlegungen stehende Zweitwohnungssteuer, eine Liegenschaftensteuer, die auf dem Steuerwert von Zweitwohnungen erhoben wird, wurde in einem vom Bund in Auftrag gegebenen Gutachten als verfassungsrechtlich bedenklich beurteilt. Zur Lösung des Problems hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates eine Kommissionsinitiative eingereicht, mit der eine Verfassungsgrundlage für die Zweitwohnungssteuer geschaffen werden soll (Geschäft Nr. 11.401: Objektsteuer auf Zweitliegenschaften). Das Geschäft ist derzeit sistiert, weil nicht klar ist, ob das Parlament der Streichung des Eigenmietwertes zustimmen wird.

Vom Bundesrat wurde als Alternative eine sogenannte Kostenanlastungssteuer vorgeschlagen, mit welcher die Ausgaben, von denen die Zweitwohnungsbesitzer hauptsächlich profitieren, diesen überwälzt werden könnten. Neben den hohen administrativen Aufwendungen (Nachweis der entsprechenden Kosten in jeder Gemeinde) sprechen auch die zu tiefen Einnahmen gegen dieses System. Die vom Wirtschaftsforum vorgeschlagene Zweitwohnungssteuer in der Form einer Lenkungssteuer müsste mit Blick auf die Verfassungsmässigkeit vertieft werden. Dazu ist insbesondere die rechtliche Beurteilung durch die gerichtlichen Instanzen betreffend die Zweitwohnungssteuer in Silvaplana abzuwarten. Andere Ansätze wie die Änderung der interkantonalen Steuerausscheidung mit einer Aufteilung der Steuerfaktoren auf Wohnsitz- und Zweitwohnungskanton oder eine Änderung des NFA des Bundes liegen nicht im Zuständigkeitsbereich des Kantons Graubünden und wurden bis heute als wenig aussichtsreich beurteilt und nicht vertieft.

02. November 2011