Navigation

Inhaltsbereich

Session: 19.03.2012
Der Tourismus ist der wichtigste Wirtschaftszweig Graubündens. Deutlich über die Hälfte des Exportanteils der Bündner Volkswirtschaft wird im Tourismus erwirtschaftet. Doch seit Jahren befindet er sich im Vergleich zur Konkurrenz im In- und Ausland in einem Abwärtstrend.

Um diesen Abwärtstrend zu stoppen und um von den Wachstumspotenzialen des internationalen Tourismus zu profitieren, wurde ab 2006 die Bündner Tourismusreform eingeleitet. Die Destinationsstruktur wurde modernisiert und es wurden flankierende Massnahmen zur Steigerung der Qualität umgesetzt.

Der Grosse Rat hat im Jahr 2006 einen Verpflichtungskredit von 18 Millionen Franken für die Umsetzung der Tourismusreform gesprochen. Der Bund unterstützte diese Strukturreform mit weiteren 2 Millionen Franken. Ausserdem hat der Kanton im Jahrzehnt zwischen dem Jahr 2000 und dem Jahr 2010 über 83 Millionen Franken in touristische Infrastrukturen, Tourismusprojekte und in die Organisation Graubünden Ferien investiert. Nun soll mit dem Gesetz über Tourismusabgaben (TAG) eine nachhaltige Finanzierung der Tourismusentwicklung und des betriebsübergreifenden Tourismusmarketings sichergestellt werden.

Gleichzeitig haben die europäische Wirtschaftsentwicklung und der starke Schweizer Franken in den letzten Monaten zu einem Nachfrageschwund und damit zu einem schwerwiegenden Konjunktureinbruch des Bündner Tourismus geführt.

Zudem haben sich mit der Annahme der Zweitwohnungsinitiative am 11. März 2012 die Rahmenbedingungen für die Entwicklung des Bündner Tourismus substanziell verändert. So wird es in Zukunft unabhängig der noch zu klärenden gesetzlichen Umsetzung dieses Volksbeschlusses kaum mehr möglich sein, touristische Angebote und Infrastrukturen über den Zweitwohnungsbau (quer) zu finanzieren. Die Ausrichtung des Bündner Tourismus muss im Beherbergungsbereich einen Strategiewechsel vollziehen: Weg vom Zweitwohnungsbau und hin zur Modernisierung und zur besseren Auslastung bestehender Kapazitäten sowie zu einer stärkeren Förderung der Hotellerie. Möglichst viele kalte Betten müssen in warme Betten umgewandelt werden.

Vor diesem Hintergrund wird die Regierung beauftragt, eine umfassende kantonale Tourismusstrategie auszuarbeiten und dem Grossen Rat einen entsprechenden Bericht zu unterbreiten. Dabei sollen insbesondere auch neue Wege für eine nachhaltige Beherbergungspolitik und intelligente Finanzierungskonzepte für Hotellerie und touristische Infrastrukturen innerhalb der neuen Rahmenbedingungen aufgezeigt werden.

Chur, 19. März 2012

Pult, Baselgia-Brunner, Bucher-Brini, Frigg-Walt, Gartmann-Albin, Jaag, Locher Benguerel, Müller (Davos Platz), Noi-Togni, Peyer, Thöny, Trepp, Deplazes, Hensel, Monigatti

Antwort der Regierung

Die Förderung des Tourismus ist, angesichts dessen grosser volkswirtschaftlicher Bedeutung für Graubünden, eine wichtige Aufgabe des Kantons. Dabei geht es nicht primär um die finanzielle Förderung einzelner Vorhaben, sondern vor allem um die Verbesserung der Rahmenbedingungen im Allgemeinen. Der Kanton hat, wie im Fraktionsauftrag aufgeführt, in den letzten Jahren grosse Anstrengungen unternommen, um den Tourismus in Graubünden zu stärken.

Zentrale Massnahme ist dabei das Reformprojekt „Wettbewerbsfähige Strukturen und Aufgabenteilung im Bündner Tourismus“ (2006 – 2013). Neben der Destinationsbildung beinhaltet die Reform eine Reihe von flankierenden Massnahmen, die ebenfalls zur Stärkung des touristischen Gesamtsystems führen sollen. Zudem wurde der Auftrag an Graubünden Ferien, abgestimmt auf die Bündner Tourismusreform, angepasst und das kantonale Engagement im Rahmen der Markenkampagne „Enavant Grischun“ erhöht. Durch die Förderung von Sportveranstaltungen und touristischen Infrastrukturen, teilweise auch über das Umsetzungsprogramm des Kantons zur Neuen Regionalpolitik des Bundes (NRP), konnten wichtige regionalpolitische Akzente gesetzt werden. Ein weiteres wichtiges Element ist die Neukonzeption der Tourismusfinanzierung.

Für alle kantonalen Umsetzungsmassnahmen und Aktivitäten liegen Detailkonzepte resp. Grundlagendokumente vor, welche jedoch nicht in einer einzigen kantonalen Tourismusstrategie zusammengefasst werden können, da die Ansprüche der Gäste und touristischen Anbieter regional unterschiedlich sind.

Zudem gilt, dass die Positionierung und die touristische Ausrichtung einzelner Tourismusregionen und -destinationen nicht von kantonaler Seite her vorgeschrieben sein sollen. Es liegt in der Verantwortung der Gemeinden und der Tourismusorganisationen, sich auf eine gemeinsame Tourismusstrategie zu verständigen und diese eigenverantwortlich umzusetzen. Dieser Grundsatz ist auch im neuen Tourismusabgabengesetz (TAG) verankert, welches der Grosse Rat in der Aprilsession 2012 verabschiedet hat.

Das Amt für Wirtschaft und Tourismus führt gegenwärtig Vorarbeiten für ein weiterführendes Reformprojekt für die Jahre 2014 – 2020 aus, welches gezielt auf die künftigen Herausforderungen ausgerichtet ist und die weitere Stärkung des touristischen Gesamtsystems Graubünden zum Ziel hat. Zu den touristischen Potenzialen für Graubünden liegen verschiedene Grundlagen vor, welche in das erwähnte Reformprojekt „Gesamtsystem Graubünden 2020“ einfliessen sollen. Im Rahmen der geplanten Kandidatur für die Olympischen Winterspiele Graubünden 2022 soll als Teil des Nachhaltigkeits- und Innovationsprozesses das Thema ökonomisch ergiebige, ökologisch verantwortliche und sozial verträgliche Zukunft in den Bergen aufgearbeitet werden.

In diesem Sinne ist die Regierung bereit, den Fraktionsauftrag entgegenzunehmen und dem Grossen Rat einen Bericht zu den kantonalen Tourismuspotenzialen vorzulegen.

28. Juni 2012