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Session: 17.04.2012
Graubünden orientiert sich an der Ostschweiz und ist Teil davon. Bezüglich der Löhne der Lehrpersonen sind wir dank des neuen Schulgesetzes auf gutem Wege, das allgemein anerkannte Ziel einer Entlöhnung nach ostschweizerischem Mittel zu erreichen.

In anderen Gebieten sind wir der restlichen Ostschweiz voraus, so zum Beispiel in Bezug auf die Besteuerung von Unternehmungen. Der Steuerstandort Graubünden gehört in diesem Zusammenhang zu den 5 attraktivsten der Schweiz.

Bei den Löhnen der Polizistinnen und Polizisten sind wir, auch wenn einige Polizeifunktionen neu bewertet wurden und die betroffenen Personen in den Genuss von Lohnerhöhungen gekommen sind, unter dem ostschweizerischen Mittel.

Das Polizeikorps des Kantons Graubünden hat wichtige Aufgaben zu erfüllen. Die Ansprüche unserer heutigen Gesellschaft an die Ordnungs- und Sicherheitskräfte sind ständig im Steigen. Nur ein qualitativ hochstehendes Korps, das gut ausgebildet und motiviert ist, kann diese vielseitigen und anspruchsvollen Aufgaben zur Zufriedenheit unserer Bevölkerung und unserer Gäste aus aller Welt erfüllen. Ein angemessener Lohn ist Teil der Wertschätzung der Gesellschaft gegenüber dem Korps.

In Anbetracht der genannten Rückstände, bitten die Unterzeichnenden die Regierung, die Löhne der Polizistinnen und Polizisten in vergleichbaren Polizeifunktionen auf das ostschweizerische Mittel anzuheben.

Chur, 17. April 2012

Trepp, Geisseler, Jeker, Albertin, Barandun, Baselgia-Brunner, Bucher-Brini, Caluori, Cavegn, Clalüna, Dudli, Felix, Frigg-Walt, Gartmann-Albin, Jaag, Joos, Kappeler, Mani-Heldstab, Märchy-Caduff, Marti, Meyer-Grass, Müller, Niederer, Noi-Togni, Papa, Pedrini, Peyer, Pfenninger, Pult, Righetti, Rosa, Thöny, Tomaschett (Breil), Tomaschett-Berther (Trun), Degonda, Deplazes, Hensel, Michel (Igis), Monigatti, Spreiter

Antwort der Regierung

Die Unterzeichner des Auftrages stellen die Hypothese auf, dass die «Löhne der Polizistinnen und Polizisten (…), auch wenn einige Polizeifunktionen neu bewertet wurden (…), unter dem ostschweizerischen Mittel» liegen. Ein angemessener Lohn sei Teil der Wertschätzung der Gesellschaft und der Motivation. Ein Lohnrückstand gegenüber dem ostschweizerischen Mittel sei vorhanden und aufzuholen.

Die Hypothese kann nicht bestätigt werden. Der Regierung ist keine diesbezügliche Studie bekannt, die alle lohnrelevanten Faktoren integral berücksichtigt. Bilaterale Abklärungen des Personalamtes bei anderen Kantonen haben ergeben, dass die bündnerischen Polizistengrundlöhne dem Niveau des schweizerischen Durchschnitts entsprechen.

Die Löhne der Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung müssen drei Hauptanforderungen erfüllen: Sie müssen sowohl im innerbetrieblichen Vergleich als auch im Vergleich zum Markt gerecht sein und den erbrachten Leistungen entsprechen.

Innerbetriebliche Gerechtigkeit
Im Jahre 2010 wurden gegen 900 Funktionen der kantonalen Verwaltung einer analytischen Funktionsbewertung unterzogen. Bei der Kantonspolizei (KAPO) wurden rund 90 Funktionen überprüft und neu bewertet:
- 43 von den 90 Funktionen wurden höher eingereiht. Davon profitierten rund 300 von gesamthaft 480 Personen (= 62,5 %). Die Erhöhung der Lohnsumme infolge Höhereinreihungen betrug bei der KAPO rund 455 000 Franken pro Jahr. Dies macht rund 35 Prozent des Betrages aus, der gesamthaft in der Verwaltung für die sich aus der Neubewertung ergebenden Lohnerhöhungen aufgewendet worden ist.
- In der Funktionsklasse, in der ein Grossteil der Polizeifunktionen eingereiht worden ist, befinden sich 37 weitere gleichwertige Funktionen in der kantonalen Verwaltung (ca. 180 Mitarbeitende) mit einer Lohnsumme von rund 17,1 Millionen Franken.
Die Argumente, wonach die Aufgaben des Korps wichtig seien, die Ansprüche der Gesellschaft an die Vertreter der öffentlichen Hand steigen würden und ein angemessener Lohn Teil der Wertschätzung der Gesellschaft darstelle, gelten nicht nur für das Polizeikorps, sondern für alle Funktionen der kantonalen Verwaltung. Die innerbetriebliche Gerechtigkeit ist aufgrund des Bewertungssystems gegeben.

Marktgerechtigkeit
Die KAPO vermag ihre Polizistinnen und Polizisten zu Bündner Konditionen durchaus gut zu rekrutieren. Was die unterste Stufe des Nachwuchses betrifft, so wurden die Löhne der Polizeiaspirantinnen und -aspiranten in den letzten Jahren auf das Niveau der andern Korps angehoben. Solange ausreichend gute Bewerbungen vorhanden sind, kann der Marktwert der Löhne nicht zu tief sein. Ein Rekrutierungsdefizit aufgrund zu geringer Löhne besteht nicht.

Leistungsgerechtigkeit
Jedes Jahr wird ein Prozent der Lohnsumme der KAPO als Leistungsprämie innerhalb des Korps verteilt (rund 560 000 Franken). Damit werden Leistungen honoriert, die den Rahmen der erwarteten Leistung in der gegebenen Funktion übersteigen.

Die Anhebung der Funktion «Polizist» um eine Funktionsklasse würde Mehrkosten von rund 0,5 Millionen Franken pro Jahr verursachen. Aufgrund der innerbetrieblichen Gerechtigkeit würde dies eine Kaskade weiterer notwendiger Massnahmen auslösen. Die Anhebung aller anderen Funktionen in der KAPO hätte zusätzliche Kosten von rund 2,2 Millionen Franken pro Jahr zur Folge. Die Anhebung der Löhne aller übrigen rund 2400 Löhne der kantonalen Verwaltung, die in einem innerbetrieblichen Beziehungsgefüge zu den Polizeifunktionen stehen, führte zu weiteren geschätzten Mehrkosten von rund 15,5 Millionen Franken pro Jahr.

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung, den Auftrag nicht zu überweisen.

27. Juni 2012