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Session: 23.04.2013
In der Aprilsession 2011 hat der Bündner Grosse Rat über einen Auftrag der SP-Fraktion betreffend flächendeckender Versorgung des Kantons mit Glasfasertechnologie beraten. Der Auftrag wurde auf Antrag von Grossrat Joos leicht abgeändert und mit 92:0 Stimmen an die Regierung überwiesen. Der überwiesene Auftrag lautete: „Die Regierung wird beauftragt, je nach Entwicklung auf Bundesebene eine kantonale Anschlussgesetzgebung zu prüfen und unterdessen die im Bericht vom 26. Juli 2010 formulierten Empfehlungen umzusetzen. Die darin erwähnte punktuelle Verbesserung der Breitbanderschliessung orientiert sich am Ziel, alle Liegenschaften innerhalb von Bauzonen bei effektivem Bedarf bis 2012 mit mindestens 4 MBit/s und bis 2014 mit mindestens 8 MBit/s zu versorgen sowie wirksame Anreize zur Realisierung innovativer Breitbandprojekte (wie z.B. FTTH) zu setzen.“

Die Unterzeichneten fragen die Regierung:

1. Was wurde seither unternommen?

2. Wie sieht die Versorgung des Kantons heute mit Breitband- und Glasfasertechnologie aus?

3. Wie beurteilt die Regierung ihre damaligen Aussagen (Grossratsprotokoll vom 19. April 2011, S. 726 ff) in Bezug auf die Marktkräfte für die Versorgung des Kantons, in Bezug auf die Koordinationsaufgaben des Kantons, in Bezug auf die Notwendigkeit schneller Leitungen für die Bündner KMUs, die Hotellerie und Parahotellerie und in Bezug auf die Privathaushalte?

4. Welche Unterstützungsleistungen für die Gemeinden wurden vom Kanton unternommen?

5. Welche Gespräche und mit welchen Ergebnissen wurden mit dem Bund geführt?

6. Weshalb wurde die Versorgung mit Glasfasertechnologie entgegen den damaligen Aussagen der Regierung nicht in die Totalrevision des Wirtschaftsentwicklungsgesetzes aufgenommen?

7. Wie beurteilt die Regierung die Entwicklung für die kommenden 4 Jahre und welche konkreten weiteren Massnahmen sieht sie vor?

Chur, 23. April 2013

Peyer, Baselgia-Brunner, Bucher-Brini, Frigg-Walt, Gartmann-Albin, Jaag, Müller (Davos Platz), Noi-Togni, Pult, Thöny, Trepp, Deplazes, Hensel, Michel (Igis), Monigatti, Pedrini (Soazza), Vassella

Antwort der Regierung

1. Die Situation im Bereich Breitbandversorgung wurde analysiert. Den resultierenden Zwischenbericht vom 18.1.2012 (siehe www.are.gr.ch) hat die Regierung am 31.1.2012 zur Kenntnis genommen.

2. Der Grundversorgungsauftrag ist gemäss Angaben der Swisscom zu 100% erfüllt. Im Bereich der hohen Bandbreiten ermöglicht die Versorgung bei 77.2% der Bevölkerung digitales Standard TV und bei 83.1% hochauflösendes digitales Fernsehen (HDTV). Darin nicht eingerechnet sind die Angebote der Kabelnetzbetreiber, welche die Versorgung zusätzlich verbessern. Eine qualitative Abschätzung ermöglicht neu ein Breitbandatlas. Demzufolge dürften über 90% der Bevölkerung über eine Festnetz-Versorgung verfügen, die Standard TV ermöglicht. Hinzu kommt die mobile Breitbandversorgung. Gemäss Swisscom könnte damit 90.1 % der Bevölkerung gut Standard TV beziehen.

3. Die Regierung hält an ihren Aussagen fest. Die Konkurrenz zwischen verschiedenen Anbietern und die steigende Nachfrage – angetrieben durch das digitale Fernsehen – führen zu einem raschen und flächendeckenden Ausbau der Infrastruktur. Eine von der Gesellschaft Glasfasernetz Schweiz in Auftrag gegebene Studie (Dezember 2011) zeigt, dass die zurückhaltende, sich insbesondere auf das Wettbewerbsrecht stützende Regulierung in der Schweiz, vergleichsweise höhere Investitionsanreize setzt als das in Deutschland praktizierte EU-Regime mit einer starken staatlichen Regulierung. Die Versorgung in Graubünden hat sich weiter verbessert. Ungenügende Versorgungssituationen kommen nur mehr sehr vereinzelt vor (4 Meldungen in den letzten 2 Jahren) und können innert nützlicher Frist behoben werden. Dies darf als Bestätigung der von der Regierung verfolgten Strategie gewertet werden.

4. Zwei Gemeinden und eine Region wurden beratend unterstützt. Eine schriftliche Anfrage vom 8. Mai 2013 erfolgte ohne Absender und konnte darum nicht bearbeitet werden.

5. Seit 1. Juli 2011 wirkt der Kanton auf Fachebene in der Arbeitsgruppe des Bundes zur Erschliessung der Schweiz mit Hochbreitbandnetzen mit. Die Arbeitsgruppe hat einen Leitfaden für Gemeinden erstellt, die mit Ausbauprojekten konfrontiert sind und einen Breitbandatlas erarbeitet, der die aktuelle Versorgungssituation aufzeigt.

6. Die Regierung hat am 31.1.2012 vom Zwischenbericht des Amtes für Raumentwicklung zur Breitbandversorgung Graubünden Kenntnis genommen und das Amt für Wirtschaft und Tourismus beauftragt, die Schaffung einer ausreichenden Rechtsgrundlage zu prüfen, damit die Breitbandversorgung von Firmenstandorten in begründeten Einzelfällen mit kantonalen Mitteln unterstützt werden kann. Eine solche Förderung ist derzeit gestützt auf Art. 13 des geltenden Wirtschaftsentwicklungsgesetzes möglich. Im Vernehmlassungsentwurf zur Totalrevision des Wirtschaftsentwicklungsgesetzes ist diese Förderung weiterhin vorgesehen.

7. Die Nachfrage nach Bandbreiten dürfte in den nächsten vier Jahren insbesondere durch das hochauflösende digitale Fernsehen weiter zunehmen. Die VDSL-Technologie wird bis in wenigen Jahren fast flächendeckend zu FTTS ausgebaut (Fiber to the Street). Damit wird ultraschnelles Breitband auch ausserhalb der Zentren verbreitet. Die nächste Generation des mobilen Internets (LTE Long term evolution) wird in den nächsten Jahren zum Standard und das mobile Breitbandangebot weiter verbessern. Die Notwendigkeit einer kantonalen Anschlussgesetzgebung ist aus Sicht der Regierung nach wie vor nicht gegeben. Die Regierung ist jedoch bereit, in der im Rahmen des Auftrags Caduff geforderten Gesamtschau das Thema Breitbandversorgung ausführlicher abzuhandeln.

06. Juni 2013