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Session: 11.06.2013
Die Schweiz hat die nachhaltige Entwicklung zu einem langfristigen Staatsziel erhoben und folgerichtig in der Bundesverfassung verankert. Seit 1997 existiert eine vom Bundesrat formulierte Nachhaltigkeitsstrategie, welche periodisch überarbeitet wird. Auch zwei Drittel der Kantone und alle grösseren Städte haben bereits analoge Strategien entwickelt, der Kanton Graubünden jedoch noch nicht.

Im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten zur Olympiakandidatur Graubünden 2022 wurde eine Charta zu Nachhaltigkeit, Innovation und Vermächtnis (NIV-Charta) erarbeitet, deren Inhalte für Graubünden richtungsweisend sein könnten. Diese NIV-Charta stellt eine wertvolle Grundlage für die Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie dar.

Anlässlich einer im April 2013 durchgeführten Veranstaltung zum Thema „Nachhaltigkeit im Bündner Tourismus“ stellte sich heraus, dass in Graubünden bezüglich der Nachhaltigkeit im Allgemeinen und bezüglich der wichtigsten Exportbranche im Speziellen erhebliche Unsicherheiten bestehen.

Im Rahmen der Jugendsession 2013 wurde die NIV-Charta resp. das Fehlen einer Bündner Nachhaltigkeitsstrategie ebenfalls diskutiert. Dabei zeigte es sich, dass die Jungparlamentarier v.a. den zu geringen Einbezug der Jugend in die NIV-Erarbeitung kritisierten. Nachhaltigkeit steht für eine langfristige Betrachtungsweise, und diesbezüglich ist die Jugend von heute in die Zukunftsgestaltung zwingend miteinzubeziehen.

Aus den verschiedenen Gründen wird die Regierung beauftragt, basierend auf der NIV-Charta eine Nachhaltigkeitsstrategie für Graubünden erarbeiten zu lassen und dem Grossen Rat vorzulegen. Im „Nachhaltigkeitsrat“, welcher diese Strategie erarbeiten soll, ist die Bündner Gesellschaft abzubilden. D.h. auch Junge und Frauen sind angemessen zu integrieren.

Chur, 11. Juni 2013

Kappeler, Clalüna, Märchy-Caduff, Baselgia-Brunner, Bucher-Brini, Casutt-Derungs Silvia, Fontana, Frigg-Walt, Gartmann-Albin, Jaag, Jeker, Locher Benguerel, Müller (Davos Platz), Noi-Togni, Peyer, Pfenninger, Pult, Righetti, Rosa, Stiffler (Chur), Thöny, Trepp, Bürgi-Büchel, Degonda, Deplazes, Hensel, Monigatti

Antwort der Regierung

Mit dem Erdgipfel der Vereinten Nationen vom Juni 1992 in Rio de Janeiro wurde Nachhaltigkeit als Leitprinzip der Staatengemeinschaft, der Wirtschaft, der Gesellschaft sowie der Politik anerkannt. Eine Entwicklung ist nachhaltig, wenn sie den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne dass damit die Möglichkeiten künftiger Generationen gefährdet werden. Nachhaltigkeit ist keinesfalls auf Ökologie fokussiert, sondern versteht wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wie beispielsweise solide Staatsfinanzen und gesellschaftliche Solidarität als gleichwertige, miteinander verbundene Zieldimensionen.

Der Kanton Graubünden hat bisher formell keine Nachhaltigkeitsstrategie formuliert. Trotzdem wurde das Konzept der nachhaltigen Entwicklung breit aufgenommen und findet sich in verschiedenen, bestehenden Instrumenten integriert, beispielsweise im Regierungsprogramm 2013-16, im kantonalen Richtplan oder in der Energiegesetzgebung. Auch der Massnahmenplan Lufthygiene kann als Instrument der Nachhaltigkeit verstanden werden.

Durch den Verein Olympische Winterspiele Graubünden 2022 wurde im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Kandidatur das Konzept Nachhaltigkeit, Innovation, Vermächtnis (NIV) erarbeitet. Darauf basierend wurden in der sogenannten NIV-Charta Grundregeln formuliert, die auf die Ausarbeitung des Dossiers zur Kandidatur für diesen Grossanlass ausgerichtet waren. Aus Sicht der Regierung enthalten NIV-Bericht und NIV-Charta wesentliche Elemente einer nachhaltigen Entwicklung, welche auch unabhängig von der Kandidatur auf den Kanton Graubünden anwendbar sind. Um die im NIV-Bericht und der Charta enthaltenen Grundlagen für die Zukunft nutzbar zu machen und in eine Nachhaltigkeitsstrategie zu überführen, erachtet die Regierung ein Vorgehen in folgenden Etappierungsschritten als zweckmässig:

• Im NIV-Bericht bzw. in der NIV-Charta sind jene Elemente zu identifizieren, die unabhängig von einer Kandidatur für die Olympischen Winterspiele in eine kantonale Nachhaltigkeitsstrategie übernommen werden können.

• Danach sind jene Anforderungen und Herausforderungen zu identifizieren, welche sich für Graubünden entweder durch den Wegfall dieses Grossanlasses in verschärftem Masse stellen oder unabhängig davon für die wirtschaftliche, gesellschaftliche, finanzielle und ökologische Zukunft unseres Kantons von entscheidender Bedeutung sind. Daraus ergeben sich Grundsätze und ein Zielsystem der Nachhaltigkeitsstrategie.

• Etliche relevante Ziele dürften bereits Bestandteil des Regierungsprogramms 2013-16 sein oder werden in anderen Gefässen und Programmen umgesetzt. Durch das Zusammenführen dieser Ziele und Tätigkeiten mit dem Zielsystem der Nachhaltigkeitsstrategie ergibt sich ein Inventar der anerkannten Aspekte der nachhaltigen Entwicklung.

• Dieses Inventar listet vorrangig die in den verschiedenen Gefässen laufenden oder eingeleiteten Massnahmen auf. Ein Abgleich mit dem Zielsystem der Nachhaltigkeitsstrategie ermöglicht, den Handlungsbedarf festzustellen. Daraus ergibt sich ein Aktionsplan der nachhaltigen Entwicklung. Dieser stellt das operative Instrument der Nachhaltigkeitsstrategie dar.

Grundsätze, Zielsystem, Inventar und Aktionsplan bilden die Elemente einer kantonalen Nachhaltigkeitsstrategie. Sie lassen sich in Etappen entwickeln. Wie einleitend bemerkt, schliesst der Begriff der Nachhaltigkeit viele Aspekte unseres Alltagslebens mit ein. Damit die Strategie auch ein tragfähiges Fundament erhält, sind der Einbezug und das Mitwirken von Wirtschaft, Tourismus, Verwaltung und weiteren, interessierten und relevanten Organisationen und Institutionen von entscheidender Bedeutung. Für die Umsetzung und das Controlling der sich aus dem Aktionsplan allfällig ergebenden Massnahmen ist jedoch auf die Schaffung zusätzlicher Parallelstrukturen wie beispielsweise die Bildung eines Nachhaltigkeitsrates zu verzichten. Die entsprechenden Massnahmen können jeweils im Rahmen des Regierungsprogramms und des Finanzplans festgehalten werden.

Die Regierung ist bereit, den Auftrag im Sinne dieser Ausführungen entgegenzunehmen.

23. August 2013