Navigation

Inhaltsbereich

Session: 12.06.2013
Mit der geplanten Unternehmenssteuerreform III will der Bund den kantonalen Steuerstatus von in der Schweiz niedergelassenen Verwaltungsgesellschaften anpassen. Bis heute müssen diese Gesellschaften im Ausland erzielte Gewinne auf kantonaler Ebene auf einer reduzierten Basis versteuern. In- und ausländische Erträge sollen deshalb künftig gleich behandelt werden, dafür aber die Steuern für einheimische Unternehmen generell sinken – und zwar von derzeit 17 Prozent (nach Steuern) auf 12–14 Prozent.

In einem Artikel der „Südostschweiz“ vom 18. Mai 2013 kommt Barbara Janom Steiner als zuständige Regierungsrätin zum Schluss, dass die „Steuerausfälle für Graubünden verkraftbar“ seien. Sie rechne mit Steuerausfällen für den Kanton von 15 bis 28 Millionen Franken. Da die Steuerausfälle teilweise kompensiert würden (höhere Beteiligung der Kantone an den Bundessteuern) und diesbezüglich am Bundesfinanzausgleich nicht gerüttelt werde, wird die Reform als umsetzbar beurteilt. Der Bündner Gewerbeverband hat entsprechend an der kürzlich abgehaltenen Delegiertenversammlung das Ziel formuliert, die Unternehmenssteuern jetzt zu senken.

Da eine Anpassung der Schweizer Steuerspezialitäten an Europa erfolgen wird und für den Kanton Graubünden diese Reform verkraft- und umsetzbar ist, ist damit aus Sicht der Unterzeichneten nicht zuzuwarten. Die einheimischen Unternehmen profitieren von einer Steuersenkung und die hier domizilierten Verwaltungsgesellschaften erhalten rasch Rechtssicherheit und eine Besteuerung, die sie keiner europäischen Kritik mehr aussetzt. Die Unterzeichneten fordern deshalb die Regierung auf, die Gewinnsteuern der Unternehmen soweit zu senken, dass nach Steuern eine Gesamtbelastung in Gemeinde, Kanton und Bund von 12–13 Prozent (nach Steuern) besteht. Diese Steuerreform ist so zu gestalten, dass der Einnahmenausfall hauptsächlich vom Kanton getragen wird, indem im kantonalen Steuergesetz der Steuersatz für juristische Personen für Gemeinde und Kanton separat festgelegt wird.

Chur, 12. Juni 2013

Kunz (Chur), Felix, Caduff, Bondolfi, Burkhardt, Campell, Casanova-Maron, Casty, Casutt Renatus, Claus, Clavadetscher, Davaz, Dudli, Engler, Fontana, Giacomelli, Gunzinger, Hardegger, Hartmann (Champfèr), Holzinger-Loretz, Jeker, Jenny, Kasper, Koch (Igis), Kollegger (Malix), Kunz (Fläsch), Marti, Meyer-Grass, Michael (Castasegna), Michel, Niederer, Niggli (Samedan), Parolini, Parpan, Pfäffli, Righetti, Rosa, Stiffler (Chur), Tenchio, Tomaschett (Breil), Troncana-Sauer, Tscholl, Valär, Vetsch (Pragg-Jenaz), Wieland, Zweifel-Disch, Berther (Segnas), Grünenfelder Hunger, Hauser, Meuli, Müller (Haldenstein), Nicolay, Preisig

Antwort der Regierung

Der Auftrag geht von der falschen Annahme aus, die Vorsteherin des Departements für Finanzen und Gemeinden habe die aus der Unternehmenssteuerreform III resultierenden Steuerausfälle als finanziell verkraftbar beurteilt. Das steht weder im zitierten Artikel der Südostschweiz, noch entspricht es der Realität. Im Regierungsprogramm ist eine geringfügige Gewinnsteuerreduktion vorgesehen; der Grosse Rat hat aber in der Oktobersession 2012 schon eine Reduktion des Gewinnsteuersatzes für den Kanton von heute 5,5 % auf 4,5 % deutlich abgelehnt.

Der Vergleich von Gewinnsteuern basiert auf der effektiven Steuerbelastung, welche der Abziehbarkeit der Gewinnsteuern als geschäftsmässig begründeter Aufwand Rechnung trägt. Für Graubünden beträgt diese heute für alle Gewinnsteuern (Bund, Kanton, Gemeinden und Landeskirchen) 16,7 % und soll auf 12 % oder 13 % reduziert werden. Die Mindereinnahmen soll hauptsächlich der Kanton tragen, weshalb verschiedene Konstellationen mit unterschiedlicher Lastenverteilung möglich sind:



Steuerausfälle in dieser Grössenordnung können sich der Kanton, die Gemeinden und die Landeskirchen nicht leisten. Selbst wenn die Mindereinnahmen stärker auf den Kanton verschoben würden, was den finanzpolitischen Richtwerten des Grossen Rates widerspricht, wonach Lastenverschiebungen zwischen Kanton und Gemeinden zu vermeiden sind, wären die Ausfälle für die Gemeinden nur schwer verkraftbar. Mit den resultierenden Mindereinnahmen könnte der Kanton keine ausgeglichene Rechnung mehr erreichen. Artikel 93 der Kantonsverfassung, der einen mittelfristig ausgeglichenen Finanzhaushalt verlangt, könnte nicht mehr eingehalten werden, ohne dass Leistungen abgebaut, Investitionen reduziert und/oder Mehreinnahmen in anderen Steuerarten realisiert würden.

Die konkrete Ausgestaltung der Unternehmenssteuerreform III des Bundes steht heute noch in keiner Weise fest. Vor allem ist unklar, in welchem Ausmass die Reform zu einer Reduktion der Gewinnsteuer führen wird, ob und in welcher Höhe der Bund die Gewinnsteuerreduktionen der Kantone durch Ausgleichszahlungen kompensieren wird und wie sich die unterschiedlichen Lösungsansätze auf die heutige Ausgestaltung des Finanzausgleichs des Bundes auswirken werden. Angesichts der Einnahmen von rund 270 Millionen Franken aus dem NFA Bundes schränkt diese Unsicherheit den finanzpolitischen Spielraum des Kantons ganz massiv ein. Zudem kann heute nicht ausgeschlossen werden, dass ein Kanton mit einer vorweggenommenen Reduktion der Gewinnsteuersätze Gefahr läuft, von Ausgleichszahlungen des Bundes ausgeschlossen zu werden. Sollten nur die direkten Folgen der Unternehmenssteuerreform III durch den Bund (teilweise) ausgeglichen werden, könnten Kantone, welche die Gewinnsteuern schon vorher massiv gesenkt haben, leer ausgehen. Dieses Risiko kann und will die Regierung nicht eingehen.

Auch verschiedene andere Gründe sprechen gegen die beantragte Gewinnsteuerreduktion. So die steuerliche Ungleichbehandlung zwischen Selbständigerwerbenden und juristischen Personen, das Verhältnis zwischen der Gewinnsteuer und der Kapitalsteuer, die unsicheren Auswirkungen der Zweitwohnungsinitiative auf die Bündner Volkswirtschaft oder die Entwicklung der Finanzplanzahlen. Die NFA-Zahlerkantone würden das kaum so hinnehmen und es kann nicht im Interesse Graubündens liegen, den NFA des Bundes zur Diskussion zu stellen. Gestützt auf all diese Überlegungen beantragt die Regierung, den Auftrag Kunz abzuweisen.

03. September 2013