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Session: 31.08.2013
Das ARE erarbeitet derzeit das erste Raumkonzept für den Kanton Graubünden. Beim Raumkonzept handelt es sich um einen Orientierungsrahmen und eine Entscheidungshilfe für die künftige Raumentwicklung des Kantons. Das Raumkonzept legt die Ziele und Strategien der Raumentwicklung fest und soll den Behörden aller Stufen künftig als Orientierungshilfe dienen, wenn sie Siedlungen, Verkehrs- und Energieinfrastrukturen planen, Landschaften gestalten oder weitere Tätigkeiten ausüben, die den Raum beeinflussen. Diesem Ziel folgend erarbeitet das zuständige kantonale Amt das Raumkonzept für den Kanton Graubünden und damit die Ziele der Raumentwicklung für den Kanton.

Konkret bedeutet dies, dass das Raumkonzept die Basis für den kantonalen Richtplan bildet. Der kantonale Richtplan ist das Führungsinstrument der Regierung für die räumliche Entwicklung. Der Richtplan setzt die Leitplanken für die räumliche Entwicklung des Kantons und legt die Tätigkeiten fest, die zur Verwirklichung der angestrebten räumlichen Ordnung beitragen. Der Richtplan geht vom heutigen Zustand aus und zeigt in einer kantonalen Gesamtschau die künftig angestrebte räumliche Entwicklung unter Berücksichtigung der verschiedenen Raumansprüche auf.

Gemäss Art. 14 des Kantonalen Raumplanungsgesetzes entscheidet die Regierung im Kanton Graubünden über den Richtplan und seine Änderungen. Damit entscheidet die Regierung in alleiniger Kompetenz darüber, welche Entwicklung in welchem Raum stattfinden soll. Gerade im Hinblick auf die künftige Wirtschaftsentwicklung des Kantons erscheinen den Unterzeichnenden eine breitere Abstützung sowie eine breitere Debatte zum Richtplan als erwünscht. Demnach erscheint es zweckmässig, dass das Raumkonzept Graubünden dem Grossen Rat im Rahmen des Gesamtberichts zum Wirtschaftsentwicklungsgesetz zur Diskussion unterbreitet wird.

Die Unterzeichnenden beauftragen die Regierung, das Raumkonzept Graubünden als Bestandteil des in Aussicht gestellten Gesamtberichts zum Wirtschaftsentwicklungsgesetz dem Grossen Rat zu unterbreiten.

Chur, 31. August 2013

Caduff, Nick, Albertin, Berther (Disentis/Mustér), Berther (Camischolas), Blumenthal, Brandenburger, Caluori, Casanova-Maron, Casty, Casutt Renatus, Cavegn, Claus, Conrad, Darms-Landolt, Dermont, Dosch, Engler, Fallet, Fasani, Florin-Caluori, Furrer-Cabalzar, Geisseler, Hardegger, Hartmann (Champfèr), Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Jeker, Jenny (Arosa), Joos, Kasper, Kleis-Kümin, Kollegger (Malix), Krättli-Lori, Kunz (Fläsch), Kunz (Chur), Lorez-Meuli, Michael (Donat), Montalta, Niggli-Mathis (Grüsch), Papa, Parolini, Parpan, Pfäffli, Righetti, Sax, Steck-Rauch, Tenchio, Tomaschett (Breil), Tomaschett-Berther (Trun), Troncana-Sauer, Tscholl, Waidacher, Wieland, Bürgi-Büchel, Coray, Degonda, Jenny-Marugg (Klosters Dorf), Patt, Pfister

Antwort der Regierung

Zum Bericht Gesamtstrategie Wirtschaftsentwicklung in Graubünden
Am 29. August 2013 hat der Grosse Rat den in der April-Session 2013 eingereichten Auftrag Caduff betreffend Zwischenhalt bei der Totalrevision des Wirtschaftsentwicklungsgesetzes überwiesen. Gemäss diesem Auftrag ist zuhanden des Grossen Rates ein Gesamtbericht zu erarbeiten, der eine Strategie für eine untereinander vernetzte Wirtschaftspolitik durch den Einbezug der verschiedenen Sektoralpolitiken (bspw. Infrastruktur, Verkehr, Raumordnung, Energie und Umwelt, Steuern, Bildung und Forschung, Kultur und Sport, Gesundheit und Alter) beinhaltet. Gemäss Terminplan soll die Botschaft über den „Bericht Gesamtstrategie Wirtschaftsentwicklung“ in der Oktobersession 2014 dem Grossen Rat vorgelegt werden.

Zum Raumkonzept Graubünden (RK GR)
Im Regierungsprogramm 2013-2016, das vom Grossen Rat in der Dezembersession 2012 verabschiedet wurde, figuriert bei den prioritären Massnahmen des Handlungsfeldes 2 „Sich als attraktiver Arbeits- und Lebensraum entwickeln“ u.a. die Erarbeitung einer Umsetzungsstrategie bezüglich des Raumkonzeptes Schweiz. Dies soll mit der Schaffung eines eigenständigen kantonalen Raumkonzeptes umgesetzt werden. Ein solches Konzept ist auch als Basis für die Überarbeitung des kantonalen Richtplans als Folge der am 3. März 2013 angenommenen Revision des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG 1) unerlässlich. Ein Raumkonzept ist auf räumliche Aspekte (Herausforderungen, Einbindung Graubünden in die Schweiz, räumliche Entwicklungsziele, räumliche Differenzierungen etc.) fokussiert.

Das RK GR wird in einem breit abgestützten partizipativen Prozess erarbeitet, in welchem rund 130 Vertreter von Regionen, Organisationen und Dienststellen Graubündens eingebunden sind. Im Rahmen von insgesamt sieben Anlässen können sich diese Vertreter bei der Konzipierung des Raumkonzepts aktiv einbringen und das Ergebnis insoweit mitgestalten.

In zeitlicher Hinsicht ist vorgesehen, dass die Kerninhalte des Raumkonzepts im Jahre 2013 in den verschiedenen Begleitgremien erarbeitet werden. Für das Jahr 2014 sind weitere Veranstaltungen, zwei schriftliche Vernehmlassungsrunden sowie die Erstellung des definitiven Raumkonzeptes vorgesehen. Auf Basis dieses breit abgestützten Erarbeitungsprozesses soll das RK GR Ende 2014 der Regierung als Grundlage für die Überarbeitung des Kantonalen Richtplans vorgelegt werden.

Koordination Gesamtstrategie Wirtschaftsentwicklung und Raumkonzept GR
Aus inhaltlicher Sicht haben der Bericht Gesamtstrategie Wirtschaftsentwicklung und das RK GR eine beschränkte gemeinsame Schnittmenge. Während der Bericht zur Wirtschaftsentwicklung eine wirtschaftspolitische Gesamtstrategie anstrebt, ist das Raumkonzept auf eine möglichst optimale Raumdisposition fokussiert.

In zeitlicher Hinsicht soll der Bericht Gesamtstrategie Wirtschaftsentwicklung von der Regierung im Sommer 2014 verabschiedet werden, während das RK GR erst Ende 2014 der Regierung vorgelegt wird. Der Wirtschaftsbericht wird voraussichtlich also rund ein halbes Jahr vor dem Raumkonzept abgeschlossen.

Diese zeitliche Staffelung wirkt sich für die mit dem vorliegenden Auftrag anvisierte Koordination von Wirtschaftsbericht und RK GR vorteilhaft aus. So ist einerseits sichergestellt, dass der Grosse Rat in der Oktobersession 2014 gleichzeitig über den Wirtschaftsbericht und die Stossrichtung des zu jenem Zeitpunkt im Entwurf vorliegenden Raumkonzepts beraten kann. Anderseits bietet dieses Vorgehen den Vorteil, dass die Regierung das Raumkonzept Ende 2014 in Kenntnis des raumkonzeptrelevanten Outputs des Grossen Rates verabschieden kann. Diese zeitliche und inhaltliche Abstimmung führt zu einer optimalen Koordination von Wirtschaftsbericht und Raumkonzept. Der vorliegende Auftrag kann aufgrund dieser Ausführungen somit entgegengenommen werden.

23. Oktober 2013