Navigation

Inhaltsbereich

Session: 22.10.2013
Menschen mit Beeinträchtigungen sind im Bündner Arbeitsmarkt nach wie vor ungenügend integriert. Wohl gibt es umfassende Angebote in geschützten Werkstätten und Einrichtungen. Im ersten Arbeitsmarkt fehlt es jedoch an ausreichend Ausbildungs- und Arbeitsplätzen.

Eine Umfrage innerhalb der Behindertenkonferenz hat ergeben, dass die Mitgliedsorganisationen mit über 160 arbeitssuchenden Personen in Kontakt stehen, die trotz ihrer Behinderung im ersten Arbeitsmarkt arbeiten wollen. Diese Arbeitssuchenden sind in keiner Statistik erfasst. Von Seiten der Arbeitslosenversicherung gelten sie entweder bereits als „ausgesteuert“ oder als „nicht vermittlungsfähig“. Auch von Seiten der IV wird mit dem Rentenentscheid das Dossier geschlossen. Eingliederungsmassnahmen erfolgen nur, wenn diese rentenwirksam sind.

Aufgrund dieser Fakten muss davon ausgegangen werden, dass die Dunkelziffer weitaus höher ist als in der Umfrage der Behindertenkonferenz festgestellt.

Dass Handlungsbedarf besteht, beweist auch eine Studie der Fachhochschule Nordwestschweiz. Im Jahre 2004 waren in der Schweiz nur gerade 0,8% der Stellen mit behinderten Menschen besetzt (Frankreich 4%, Deutschland 3,8%, Österreich 2,6%). Es zeigt sich, dass Menschen mit Beeinträchtigungen von Exklusionsmechanismen auf dem Arbeitsmarkt und den damit einhergehenden Problemen wie soziale Ausgrenzung, Einkommensmangel, fehlende Qualifizierungsmöglichkeiten besonders stark betroffen sind.

Was macht der Kanton Graubünden, um dieser Problematik entgegenzuwirken?

- In welchen Ämtern stellt die Kantonale Verwaltung Arbeitsplätze für Menschen mit Beeinträchtigungen zur Verfügung (Anzahl)?

- Welche Auswirkungen hat das neue Personalgesetz auf die Personalpolitik der Kantonalen Verwaltung in Bezug auf die Arbeitsintegration von Menschen mit einer Beeinträchtigung?

- Welche Massnahmen werden vom Kanton Graubünden grundsätzlich getroffen, um die Eingliederung von Menschen mit einer Beeinträchtigung in den ersten Arbeitsmarkt zu fördern?

Chur, 22. Oktober 2013

Lorez-Meuli, Bondolfi, Holzinger-Loretz, Albertin, Augustin, Barandun, Berther (Camischolas), Bleiker, Blumenthal, Brandenburger, Bucher-Brini, Burkhardt, Caluori, Casty, Casutt-Derungs Silvia, Cavegn, Clalüna, Darms-Landolt, Dermont, Dosch, Engler, Felix (Haldenstein), Florin-Caluori, Foffa, Furrer-Cabalzar, Gartmann-Albin, Geisseler, Giacomelli, Hardegger, Hitz-Rusch, Jaag, Jeker, Jenny (Arosa), Joos, Kasper, Koch (Tamins), Kollegger (Malix), Krättli-Lori, Mani-Heldstab, Märchy-Caduff, Michael (Donat), Montalta, Müller, Niederer, Niggli-Mathis (Grüsch), Noi-Togni, Papa, Parolini, Pedrini, Pfäffli, Pfenninger, Pult, Righetti, Rosa, Sax, Steck-Rauch, Stiffler (Davos Platz), Stiffler (Chur), Tenchio, Thöny, Tomaschett (Breil), Tomaschett-Berther (Trun), Trepp, Troncana-Sauer, Tscholl, Vetsch (Klosters Dorf), Wieland, Zweifel-Disch, Bürgi-Büchel, Candrian, Deplazes, Epp, Michel (Igis), Monigatti, Patt

Antwort der Regierung

Am 1. Januar 2012 ist das Gesetz zur sozialen und beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung (Behindertenintegrationsgesetz, BIG; BR 440.100) in Kraft getreten. Dieses sieht in Art. 23 vor, dass der Kanton Betriebe des ersten Arbeitsmarktes durch Beratung und durch Gewährung von Beiträgen unterstützen kann, welche Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Personen mit Behinderung anbieten. Der Kanton übernimmt höchstens die behinderungsbedingten Mehrkosten, soweit diese nicht durch die eidgenössische Invalidenversicherung, durch sonstige Versicherungsträger oder anderweitig gedeckt sind. Im Weiteren hat der Kanton gemäss Art. 3 Abs. 4 BIG nach Möglichkeit Personen mit Behinderung zu beschäftigen.

Zu Frage 1: Mit Stand November 2013 finden 26 Mitarbeitende mit einer Behinderung eine Beschäftigung bei der Kantonalen Verwaltung (ohne Berücksichtigung der selbständigen öffentlich-rechtlichen kantonalen Anstalten). Diese Mitarbeitenden verteilen sich auf alle Departemente und insgesamt 17 Dienststellen, also auf knapp die Hälfte der Organisationsbereiche. Aus Diskretionsgründen wird auf die Nennung der einzelnen Dienststellen sowie eine Zuordnung der Anzahl Personen verzichtet.

Zu Frage 2: Gestützt auf das Vernehmlassungsergebnis zur Totalrevision des Personalgesetzes beabsichtigt die Regierung, einen personalpolitischen Grundsatz betreffend Integration von Menschen mit Behinderung in das neue Personalgesetz aufzunehmen.

Zu Frage 3: Zurzeit werden 30 Betriebe, welche insgesamt 39 Personen mit Behinderung im ersten Arbeitsmarkt beschäftigen, mit Beiträgen unterstützt. Im Jahr 2012 wurden 19 Personen im ersten Arbeitsmarkt beraten. Es besteht die Absicht, dieses Angebot bedarfsorientiert sukzessive weiter auszubauen.

12. Dezember 2013