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Session: 23.04.2014
Wie unlängst publiziert wurde, ist dem Roten Kreuz Graubünden vom kantonalen Gesundheitsamt ein Auftrag betreffend Beratung und Begleitung pflegender Angehöriger erteilt bzw. dessen Mitfinanzierung beschlossen worden. Dass die Begleitung und Beratung pflegender Angehöriger ein Bedürfnis und wichtiger Beitrag ist, ist wohl allseits unbestritten. Die Würdigung und Anerkennung und somit auch die Unterstützung dieser Leistungen der Angehörigen ist mehr als gerechtfertigt. Umso mehr hat das Vorgehen und die Kommunikation des Gesundheitsamtes erstaunt, sind doch Organisationen die schon heute in diesem Bereich aktiv sind (Pro Senectute) oder diese Aufgabe teilweise im Leistungsauftrag enthalten ist (Spitex) weder begrüsst noch informiert worden. Daraus ergeben sich auch gewisse Schnittstellenfragen, die bisher ungeklärt sind. Aus diesem Grund ersuchen die Unterzeichnenden um Auskunft auf folgende Fragen:

1. Welche Gründe führten zur Vergabe dieses Projektes ans Rote Kreuz Graubünden, welches bisher ausser dem Fahrdienst und einzelnen Weiterbildungsangeboten kaum aktiv war in diesem Bereich?

2. Weshalb wurden Organisationen wie Pro Senectute oder die Spitex, die bereits bisher direkt oder indirekt in diesem Bereich tätig waren, nicht in die Evaluation einbezogen?

3. Wie vereinbart die Regierung die Vergabe dieses Beratungsangebotes an einen neuen Player in diesem Bereich mit ihrer sonstigen immer wieder propagierten Strategie der Konzentration und Zusammenarbeit im Gesundheitswesen?

4. Weshalb wurden die betroffenen Organisationen des Gesundheitswesens im Speziellen die Spitex oder auch Pro Senectute nicht vorgängig informiert und mussten die Projektvergabe bzw. den finanziellen Beitrag des Kantons aus den Medien erfahren?

5. Wie ist der Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Organisationen des Gesundheitswesens und der Beratungsstelle des Roten Kreuzes Graubünden geplant und wie werden die Schnittstellen geregelt?

6. Wie wird die Qualitätssicherung bzw. Kundenorientierung dieser neuen Beratungsstelle sichergestellt?

Chur, 23. April 2014

Pfenninger, Hensel, Baselgia-Brunner, Bucher-Brini, Frigg-Walt, Gartmann-Albin, Jaag, Locher Benguerel, Müller (Davos Platz), Peyer, Pult, Thöny, Trepp, Deplazes, Michel (Chur), Monigatti

Antwort der Regierung

Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung stellt die Sicherstellung der Pflege und Betreuung von älteren und von jüngeren Menschen eine grosse Herausforderung für die Gesundheitsversorgung der nächsten 30 Jahre dar. Das formelle Netz an Pflegeleistungen kann den immer grösser werdenden Bedarf an Pflege und Betreuung längerfristig nicht in ausreichendem Mass sicherstellen. Die Unterstützung durch das informelle Netz der Angehörigen und Freiwilligen wird in Zukunft vermehrt zum Tragen kommen müssen. Bereits heute wird rund ein Drittel der Pflege- und Betreuungsleistungen durch pflegende Angehörige übernommen.

Im März 2013 stellte das Rote Kreuz Graubünden dem Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit den Antrag um Erteilung eines Leistungsauftrags für den Aufbau und Betrieb einer Informations- und Beratungsstelle für pflegende Angehörige in Graubünden. Aufgabe der Informations- und Beratungsstelle sei es, zum einen pflegende Angehörige über das Angebot der verschiedenen Leistungserbringer in den Bereichen Pflege und Betreuung zu informieren und zu beraten, und zum anderen freiwillige Mitarbeiter zu vermitteln, die pflegende Angehörige zu Hause besuchen und im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe bei Fragestellungen im Zusammenhang mit ihren Pflegeaufgaben begleiten. Pflegende Angehörige laufen Gefahr, an ihre organisatorischen, physischen oder psychischen Grenzen zu gelangen, wenn sie keine externen Ansprechpartner haben. Die Dienstleistungen der Informations- und Beratungsstelle sowie der Pflegebegleiter sollen als niederschwellige Angebote allen betroffenen Menschen kostenlos zur Verfügung stehen.

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 8. Oktober 2013 das Bedürfnis für das in Frage stehende Angebot des Roten Kreuzes Graubünden als ausgewiesen erachtet und dem Antrag des Departements für Justiz, Sicherheit und Gesundheit zur Erteilung des Leistungsauftrags des Kantons an das Rote Kreuz Graubünden für den Aufbau und Betrieb einer Informations- und Beratungsstelle für pflegende Angehörige und die Durchführung des Projekts "Pflegebegleiter" zugestimmt.

Die gestellten Fragen beantwortete die Regierung wie folgt:

1. Wie vorstehend dargelegt, ist der Bedarf für den Aufbau und Betrieb einer Informations- und Beratungsstelle für pflegende Angehörige gegeben. Das Rote Kreuz Graubünden war die einzige Organisation, die sich dieser Herausforderung stellen wollte und sich für die Erteilung eines entsprechenden Leistungsauftrages bewarb.

2. Weder von den Spitexorganisationen noch von Pro Senectute waren Pläne bekannt, entsprechende Angebote bereitzustellen. Es bestand entsprechend kein Anlass für eine weitere Evaluation eventuell interessierter Kreise.

3. Die von der Regierung angestrebte Konzentration bezieht sich auf die Leistungserbringer. Dass pflegende Angehörige durch eine unabhängige Institution beraten, begleitet und informiert werden, erachtet die Regierung deshalb nicht als Widerspruch zu ihrer Strategie.

4. Adressaten des Angebots sind nicht die Organisationen, sondern die pflegenden Angehörigen. Es bestand entsprechend kein Anlass, die Leistungserbringer vorgängig zu den pflegenden Angehörigen zu informieren.

5. Gemäss Leistungsauftrag sind die Schnittstellen zu den ambulanten und stationären Diensten zu den Fach- und Beratungsstellen und zu Benevol zu definieren. Diese Aufgabe wird vom Roten Kreuz Graubünden im Rahmen der Umsetzung des Leistungsauftrags erfüllt.

6. Die Qualitätssicherung und die Kundenorientierung werden über ein im Leistungsauftrag definiertes jährliches Reporting an das Gesundheitsamt sichergestellt.

28. Mai 2014