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Session: 12.06.2014
In der Oktobersession 2013 bei der Behandlung der Petition “Bündner Generalabonnement (BÜGA) für alle Jugendlichen zur Hälfte gratis“ hat Regierungspräsident Cavigelli bemerkt, dass ein Ausbau des Angebotes Kompensationen bei anderen Leistungen zur Folge hätte. Der Regierungspräsident erwähnte, dass beim sogenannten Regionalverkehr, der vom Kanton zu 100% finanziert werde, am effizientesten gespart werden könnte. Namentlich wurden die Buslinien Riein, Panix, St. Antönien, Schamserberg, Müstair, Samnaun und der Surselva Nachtbus erwähnt.

Im Bericht zur zweiten Vernehmlassung des Raumkonzeptes Graubünden will sich der Kanton erfreulicherweise dafür einsetzen, dass zwischen den kantonalen und regionalen Zentren sowie den touristischen Orten mit Stützfunktion eine durchgehende Transportkette im öffentlichen Verkehr sichergestellt wird. Leider wird aber im gesamten Bericht eine weitergehende Bedienung der Bevölkerung in den entlegenen Dörfern und Talschaften durch den öffentlichen Verkehr mit keinem Wort mehr erwähnt.

Angesichts der aufgeführten Punkte und weiteren Bemerkungen im Grossen Rat und an verschiedenen Veranstaltungen durch Exponenten des öffentlichen Verkehrs möchten die Fragesteller gerne wissen:

1. Droht dem Regionalverkehr, der durch den Kanton zu 100% finanziert wird, ein Abbau im Angebot?

2. Ist langfristig sogar mit der Streichung des öffentlichen Verkehrs in der Peripherie zu rechnen?

Chur, 12. Juni 2014

Michael (Donat), Steck-Rauch, Sax, Albertin, Baselgia-Brunner, Berther (Camischolas), Bleiker, Blumenthal, Bucher-Brini, Buchli-Mannhart, Casutt-Derungs Silvia, Clalüna, Clavadetscher, Darms-Landolt, Della Vedova, Dermont, Dosch, Fallet, Fasani, Furrer-Cabalzar, Gartmann-Albin, Geisseler, Giacomelli, Grass, Gunzinger, Hardegger, Heinz, Heiz, Jaag, Joos, Kap-peler, Koch (Tamins), Kollegger (Chur), Komminoth-Elmer, Locher Benguerel, Lorez-Meuli, Mani-Heldstab, Märchy-Caduff, Meyer-Grass, Michael (Castasegna), Montalta, Niggli-Mathis (Grüsch), Noi-Togni, Papa, Pedrini, Pfenninger, Pult, Stiffler (Chur), Thöny, Tomaschett-Berther (Trun), Trepp, Vetsch (Klosters Dorf), Waidacher, Wieland, Berther (Segnas), Deplazes, Felix (Scuol), Hensel, Monigatti, Müller (Susch)

Antwort der Regierung

Das Angebot im Regionalverkehr wurde in den letzten Jahren auch in den peripheren Gebieten des Kantons laufend optimiert und ausgebaut. Diese Verbesserungen hatten Mehrausgaben zur Folge. Die Finanzierung des öV-Angebots stellt heute ganz grundsätzlich für die öffentliche Hand (Bund und Kantone) eine grosse Herausforderung dar.

Gemäss den Vorgaben des Grossen Rats darf das Budgetdefizit in der Erfolgsrechnung maximal 50 Millionen Franken betragen. Dies führt dazu, dass die Regierung den Departementen Einschränkungen für die Budgetierung verordnen muss, wovon auch der öffentliche Verkehr massgeblich betroffen ist. Zusätzlich belasten die Einführung eines Halbstundentakts auf den Hauptlinien der Rhätischen Bahn (RhB) und von PostAuto sowie rückläufige Einnahmen aus nationalen Pauschalfahrausweisen und höhere Abgeltungen im Güterverkehr die Finanzen des Kantons. Der Bund setzt ausserdem seine Nachfrage-Richtlinien neuerdings konsequent um. Dies führt dazu, dass insbesondere auf Regionallinien in Randgebieten ein erheblicher Teil der Kurse vollumfänglich statt nur zu 20 Prozent durch den Kanton zu finanzieren bleibt. Linien, welche Ortschaften mit weniger als 100 Einwohnern erschliessen oder nur saisonal verkehren (z.B. Flüelapass, Val S-charl oder Splügenpass), sind von Bundesabgeltungen zudem ohnehin ausgeschlossen.

Die Regierung ist sich der Wichtigkeit einer Grunderschliessung des ländlichen Raumes mit dem öffentlichen Verkehr bewusst. Insbesondere für kleinere Gemeinden und regionalisierte Schulstandorte ist die Anbindung an das öV-Netz ein ausserordentlich wichtiger Standortfaktor. Das zuständige Departement überprüft momentan aufgrund einer Auslegeordnung über alle öV-Linien im Kanton Graubünden die Angebotsstruktur. Die Angebote sollen in diesem Zusammenhang so wirtschaftlich wie möglich gestaltet und die Potenziale bestmöglich ausgenutzt werden. Allfällige Überangebote sollen dabei abgebaut werden.

Die Fragen können wie folgt beantwortet werden:

1. Die Regierung strebt die Aufrechterhaltung auch der vom Bund nicht mitfinanzierten Angebote des öffentlichen Verkehrs in Graubünden an, sofern eine entsprechende Nachfrage der einheimischen Bevölkerung bzw. des Tourismus vorhanden ist und die Finanzierung im Rahmen der Budgetvorgaben des Grossen Rats möglich bleibt. Im Zusammenhang mit Gemeindefusionen, die in jüngerer Zeit und naher Zukunft dem Grossen Rat mehrfach zur Genehmigung unterbreitet worden sind bzw. werden, nimmt die Regierung im Übrigen ebenfalls jeweils in diesem Sinn Stellung. Ein genereller Abbau des Angebots im Regionalverkehr steht demnach für die Regierung nicht zur Debatte.

2. Die Regierung ist sich der Bedeutung eines bedarfsgerechten öV-Angebots in allen Regionen unseres Kantons bewusst und ist deshalb bestrebt, dieses nach Möglichkeit – abgestimmt auf die ausgewiesenen Bedürfnisse – weiterhin zu erhalten.

28. August 2014