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Session: 29.08.2014
Wie in sehr vielen Branchen ist der Fachkräftemangel auch im Rettungswesen auf gesamtschweizerischer Ebene ein zunehmendes Problem. Einem Medienbericht zufolge fehlen in der Schweiz rund 1000 RettungssanitäterInnen. So viele zusätzliche MitarbeiterInnen wären nötig, um alle Rettungsfahrzeuge optimal besetzen zu können, gemäss Aussage des Direktors Interverband für Rettungswesen.

Um die Personallücken zu füllen, hat sich z.B. der Kanton Zürich nun verpflichtet, vermehrt Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen. Die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) will nun die Finanzierung der Ausbildung überarbeiten und die Attraktivität der Ausbildung steigern.

Auch der Kanton Graubünden - als Tourismuskanton - ist auf genügend qualifiziertes Personal im Bereich RettungssanitäterInnen angewiesen.

Deshalb stellen die Unterzeichnenden der Regierung folgende Fragen:

1. Wie sieht die personelle Situation betreffend genügend RettungssanitäterInnen im Kanton heute und zukünftig aus?

2. Wie viele Personen stehen aktuell in Ausbildung und in welchen Kantonen besuchen sie die Schule?

3. Was gedenkt die Regierung zu tun, um einem zukünftigen Mangel entgegenzuwirken?

4. Wie sieht die Zusammenarbeit mit der GDK im Bereich Ausbildung/Ausbildungsplätze für RettungssanitäterInnen aus?

Chur, 29. August 2014

Bucher-Brini, Gunzinger, Lorez-Meuli, Atanes, Baselgia-Brunner, Blumenthal, Brandenburger, Caduff, Cahenzli-Philipp, Caluori, Casanova (Ilanz), Casty, Casutt-Derungs, Caviezel (Chur), Claus, Clavadetscher, Della Vedova, Deplazes, Dosch, Dudli, Engler, Epp, Fasani, Felix (Scuol), Florin-Caluori, Gartmann-Albin, Geisseler, Giacomelli, Hartmann, Heiz, Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Jaag, Jeker, Komminoth-Elmer, Kunfermann, Kunz (Fläsch), Lamprecht, Locher Benguerel, Mani-Heldstab, Märchy-Caduff, Michael (Donat), Monigatti, Müller, Niederer, Niggli (Samedan), Niggli-Mathis (Grüsch), Noi-Togni, Papa, Pedrini, Perl, Peyer, Pfenninger, Pult, Salis, Schneider, Tenchio, Thomann-Frank, Thöny, Tomaschett-Berther (Trun), Toutsch, Waidacher, Weber, Widmer-Spreiter, Wieland

Antwort der Regierung


Die Regierung beantwortet die Fragen wie folgt:

1. Grundsätzlich ist die personelle Situation bei den Rettungsdiensten wie in den anderen Bereichen des Gesundheitswesens angespannt. Die Spitäler müssen den Arbeitsmarkt stark bearbeiten, um entsprechend ausgebildetes Personal rekrutieren zu können. Dabei ist die Situation je nach Rettungsdienst unterschiedlich; die Grösse und die geographische Lage spielen bei der Wahl eines neuen Arbeitsplatzes eine Rolle wie auch die betriebliche Situation eines Rettungsdienstes. Generell gilt, dass grössere und zentralere Rettungsdienste weniger Mühe haben, qualifiziertes Personal zu finden, als kleine und periphere.
Die Regierung geht davon aus, dass sich die personelle Situation in nächster Zeit nicht entspannen wird.

2. Die aktuelle Anzahl der Personen, die Wohnsitz im Kanton Graubünden haben und in der Ausbildung im Rettungsbereich sind, wird jeweils per Ende Jahr vom Erziehungsdepartement erhoben. Diese Anzahl ist aktuell bis Mitte des darauffolgenden Jahres. Mit Beginn des neuen Schuljahres ändert sich die Anzahl jeweils. Ende 2013 waren 23 Studierende in der Ausbildung zum diplomierten Rettungssanitäter HF (= höhere Fachschule) und drei Studierende in der Ausbildung zum Transportsanitäter BP (= höhere Berufsprüfung). Diese Personen besuchen die Schulen in Bern, Zürich, Nottwil, Lausanne, Zug/Zofingen und im Tessin.

3. Die beitragsberechtigten Leistungserbringer (insbesondere Spitäler und Pflegeheime) sind gemäss Art. 22 Krankenpflegegesetz (KPG, BR 506.000) verpflichtet, eine angemessene Anzahl Ausbildungsplätze für Gesundheits- und Sozialberufe anzubieten, mit dem Ziel, den Berufsnachwuchs langfristig sicherzustellen. Im Bereich Rettungswesen hat das Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit bereits für das Jahr 2013 im Rahmen der Umsetzung der neuen Spitalfinanzierung in den Leistungsvereinbarungen mit den Spitälern konkrete Vorgaben bezüglich Ausbildung von Rettungssanitätern und Transportsanitätern gemacht. Für einzelne Spitäler ist mit dem Leistungsauftrag 2015 eine Anpassung dieser Vorgaben vorgesehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass kleine Rettungsdienste mit weniger als ca. 500 Einsätzen im Jahr keine Ausbildungsplätze bereitstellen können, weil eine seriöse praktische Ausbildung bei so wenigen Einsätzen nicht möglich ist.

4. Die GDK wurde im vergangen Jahr von den Kantonen beauftragt, sich beim Interverband für Rettungswesen (IVR) für massvolle Qualitätsvorgaben (Richtlinien) einzusetzen, da davon auch der Bedarf an Rettungssanitätern abhängt. Dem Anliegen wurde Rechnung getragen. Gemäss der im Frühling 2014 revidierten Leistungsvereinbarung zwischen der GDK und dem IVR sind bei der Umsetzung der Richtlinien zur Anerkennung der Rettungsdienste die Gegebenheiten in peripheren Regionen mit geringer Besiedelungsdichte und speziellen topographischen Verhältnissen zu berücksichtigen. Weiter hat die GDK der Konferenz der Vereinbarungskantone der Interkantonalen Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HFSV) beantragt, für die Gesundheitsberufe, dazu zählt auch der dipl. Rettungssanitäter HF, einen Deckungsgrad der Beiträge der Wohnsitzkantone der Absolventen der Ausbildungsgänge von 90 Prozent der Kosten festzulegen. Dank einem hohen Deckungsbeitrag des Schulgeldes wird die Restbelastung für die Person, die in Ausbildung ist, beziehungsweise für ihren Rettungsdienst tiefer. Damit verbessern sich die Bedingungen für die Rekrutierung von Absolventen der Rettungssanitäterausbildung.

23. Oktober 2014