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Session: 21.04.2015
Anlässlich der Dezembersession 2014 wurde der Bericht zur Wirtschaftsentwicklung im Kanton Graubünden ausführlich im Grossen Rat diskutiert, ohne jedoch Massnahmen zu konkretisieren. Im Nachgang zu dieser Beratung des Berichts sowie in Anbetracht der als Folge von Frankenstärke, Zweitwohnungsinitiative, Krise der Wasserkraft, Wachstumsschwäche und drohenden Einnahmeausfällen der öffentlichen Hand düsteren Wirtschaftsprognosen für Graubünden, welche weite Teile unserer Wirtschaft treffen kann (Exportindustrie, Tourismus/Hotellerie, Gastgewerbe und Bergbahnen), fragen die Unterzeichnenden die Regierung an,

1. mit welchen konkreten neuen und zusätzlichen Massnahmen sie die Wirtschaft stützen will?

2. ob sie bereit ist im Hinblick auf das Budget 2016 die finanzpolitischen Richtwerte 1 (Aufwandüberschuss) und 2 (Nettoinvestitionen) temporär nach oben anzupassen, um damit in den Wirtschaftsstandort Graubünden zu investieren?

3. ob sie bereit ist, substanziell den Forschungsstandort Graubünden aufzuwerten, indem sie die Grundfinanzierung der bestehenden Forschungsinstitute nachhaltig aufstockt?

4. ob sie bereit ist, die Ansiedlung oder Schaffung eines übergreifenden oder mehrere einzelner universitärer Institute, z.B. in den Bereichen Medizin-Technologie, Life Science, Umwelt und Klima, Lebensraum Alpen, Sprachkompetenz, Gesundheit und Klima, in Zusammenarbeit mit dem World Economic Forum, dem Schweizerischen Nationalfonds und weiteren Partnern aktiv anzustreben?

5. ob sie bereit ist, die konsequente Stärkung der Graduate School Graubünden als Kristallisationspunkt für die Zusammenarbeit zwischen den Forschungsinstituten, der Industrie und Spin-Offs, bei der kommerziellen Umsetzung der Forschungsergebnisse zu fördern?

6. ob sie bereit ist, mit zusätzlichen Mitteln, die Effizienz der Waldbewirtschaftung zu erhöhen?

7. ob sie bereit ist, das Leistungsangebot des öffentlichen Verkehrs zu Gunsten der Wohnbevölkerung und des touristischen Verkehrs mindestens aufrecht zu erhalten?

Chur, 21. April 2015

Caduff, Albertin, Blumenthal, Bondolfi, Caluori, Casutt-Derungs, Crameri, Darms-Landolt, Dosch, Epp, Fasani, Foffa, Geisseler, Joos, Kunfermann, Märchy-Caduff, Niederer, Sax, Schneider, Tenchio, Tomaschett (Breil), Tomaschett-Berther (Trun), Cajacob, Cantieni, Heini, Sigron

Antwort der Regierung

1. Die Finanz- und Wirtschaftspolitik des Kantons ist auf Stetigkeit und Berechenbarkeit ausgerichtet. Die Staatsausgaben sollen möglichst kontinuierlich entsprechend dem langfristigen Potenzialwachstum der Wirtschaft zunehmen und nicht temporär nach der jeweiligen Konjunkturlage. Diesem Ansatz entspricht der finanzpolitische Richtwert 3 der geltenden Finanzplanung 2013 – 2016, die Staatsquote möglichst stabil zu halten und die Ausgaben im Jahresdurchschnitt real um maximal 1 Prozent wachsen zu lassen. Damit wird eine auch für die Wirtschaft stabilisierende Wirkung erzielt. In erster Linie sind die Unternehmen gefordert, sich rasch an die neuen Marktgegebenheiten anzupassen. Es gibt kaum rasche, zielführende Massnahmen seitens der öffentlichen Hand, um die kurzfristigen Nachteile für die Wirtschaft auszugleichen.

2. Der finanzpolitische Richtwert 1 (Aufwandüberschuss) schöpft die Möglichkeiten der Defizitfinanzierung aus. Mit dem absehbaren Wechsel von Ertrags- zu Aufwandüberschüssen wird bereits ein wichtiger Beitrag zur Konjunkturstützung geleistet. Der Kanton wird jedoch nicht umhinkommen, gezielte Entlastungsmassnahmen zu ergreifen. Die kantonalen Investitionen überschreiten gemäss aktueller Planung den Richtwert 2 (Nettoinvestitionen) bereits deutlich. Vom Richtwert auszunehmen sind die beiden Neubauten Sinergia und Justizvollzugsanstalt Realta. Ausserhalb des Richtwertes sollen auch die geplanten 80 Millionen Franken für systemrelevante Infrastrukturen eingesetzt werden. Diese geplanten Mittel für Investitionen decken bereits diverse in der Anfrage angesprochene Wirtschaftszweige (Tourismus/Hotellerie, Gastgewerbe, Bergbahnen) ab. Die finanzpolitischen Richtwerte wurden vom Grossen Rat für die Jahre 2013 – 2016 festgelegt. Im Rahmen der Botschaft Bericht über das Regierungsprogramm und den Finanzplan werden dem Grossen Rat die finanzpolitischen Richtwerte für die Jahre 2017 – 2020 im Februar 2016 zum Beschluss unterbreitet. Angesichts dessen sieht die Regierung von einer Erhöhung der geltenden Richtwerte für 2016 ab.

3. Die Grundfinanzierung von Forschungsinstitutionen basiert auf Art. 23 des Gesetzes über Hochschulen und Forschung (GHF). Im Rahmen der Totalrevision des Wirtschaftsentwicklungsgesetzes ist eine Teilrevision von Art. 23 GHF vorgesehen, wonach höhere Beiträge an die Grundfinanzierung der Forschungsinstitutionen geleistet werden können und der Grosse Rat die hierfür vorgesehenen Kredite in eigener Kompetenz festsetzen kann.

4. Auf der Grundlage von Art. 21 Abs. 1 lit. a GHF ist die Regierung zuständig für die Festlegung einer kantonalen Hochschul- und Forschungsstrategie. Sollte sich innerhalb der definierten Strategie die Ansiedlung oder Schaffung universitärer Institute anbieten, ist die Regierung bereit, diese unter Berücksichtigung der in Bezug auf die wirtschaftliche Entwicklung wichtigen Faktoren Wertschöpfung und Schaffung von Arbeitsplätzen aktiv anzustreben.

5. Für die Jahre 2014 bis 2016 hat die Regierung der Graduate School Graubünden (GSGR) einen Leistungsauftrag mit Globalbeitrag erteilt. Der Gesamtbeitrag des Kantons für die Periode 2014 bis 2016 beläuft sich auf 870 000 Franken, d.h. 290 000 Franken jährlich. Er dient dem Aufbau der GSGR. Ihre Leistung in dieser Periode hat die GSGR anhand verschiedener Indikatoren auszuweisen.

6. Siehe Antwort zu Frage 2.

7. Die Regierung ist sich der Bedeutung des öffentlichen Verkehrs für die Bündner Wirtschaft bewusst. Sie strebt die Aufrechterhaltung auch der vom Bund nicht mitfinanzierten Angebote des öffentlichen Verkehrs in Graubünden an, sofern eine entsprechende Nachfrage vorhanden und die Finanzierung im Rahmen der Budgetvorgaben möglich ist. Siehe auch Antwort zur Frage 2.

Im Übrigen verweist die Regierung auf den Wirtschaftsbericht, den der Grosse Rat in der Dezembersession 2014 diskutiert und zur Kenntnis genommen hat, und die darin formulierten Stossrichtungen. Die Regierung hält darin fest, ihre wirtschaftspolitische Strategie für die nächste Programmperiode unter Berücksichtigung dieser Stossrichtungen im Rahmen des Regierungsprogrammes 2017 – 2020 darzulegen.

01. Juli 2015