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Session: 21.04.2015
Als Massnahme gegen den Bevölkerungsrückgang und die wirtschaftliche Schrumpfung der peripheren Gebiete wird in verschiedenen Strategiepapieren des Kantons (Raumkonzept GR, Agenda 2030, Wirtschaftsbericht) die Stärkung der regionalen Zentren definiert. Die regionalen Zentren sollen die Funktion als Wirtschafts- und Dienstleistungsdrehscheibe übernehmen und so Einwohnerinnen und Einwohnern ermöglichen, den Wohnsitz auch in entlegenen Gegenden beizubehalten oder den Wohnsitz neu in entlegene Gegenden zu verlegen.

Die Regierung wird nun beauftragt, diesen Prozess zu unterstützen und Strategien aufzuzeigen, wie regionale Zentren auszustatten sind, damit sie die ihnen zugedachte Funktion als Wirtschafts- und Dienstleistungsdrehscheibe in den Regionen wahrnehmen können. Die Regierung soll im Rahmen einer Revision des Gemeindegesetzes und/oder allfällig weiterer kantonaler Erlasse aufzeigen, welche Bestimmungen konkret anzupassen sind, um

• Infrastrukturen etwa in den Bereichen Verkehr, Bildung, Telekommunikation, Gesundheitswesen, öffentliche Verwaltung und Erschliessungen von Gewerbe- und Industrieareale zu fördern, um die Regionen gezielt zu stärken;

• Kooperations- und Ausgleichsmodelle unter den Gemeinden zu gestalten, welche die (Regional)zentrumsvorteile bzw. -nachteile mit den Möglichkeiten und Bedürfnissen der übrigen Gemeinden in der Region besser aufeinander abstimmen und untereinander ausgleichen, um die Regionen zu stärken.

Die Regierung wird zudem beauftragt, den Finanzbedarf für dieses Zukunftsprojekt für die nächsten 10 Jahre zu eruieren und einen Finanzierungsvorschlag zu präsentieren.

Chur, 21. April 2015

Casutt-Derungs, Grass, Sax, Albertin, Alig, Blumenthal, Bondolfi, Bucher-Brini, Buchli-Mannhart, Burkhardt, Caduff, Caluori, Cavegn, Caviezel (Davos Clavadel), Crameri, Darms-Landolt, Deplazes, Dosch, Epp, Fasani, Foffa, Gartmann-Albin, Geisseler, Hardegger, Jaag, Jeker, Joos, Kasper, Kunfermann, Locher Benguerel, Mani-Heldstab, Märchy-Caduff, Marti, Mathis, Michael (Donat), Michael (Castasegna), Niederer, Papa, Pedrini, Schneider, Steiger, Stiffler (Davos Platz), Tenchio, Thomann-Frank, Tomaschett (Breil), Tomaschett-Berther (Trun), Widmer-Spreiter, Zanetti, Cajacob, Cantieni, Ellemunter, Sigron

Antwort der Regierung

Die Regierung äussert sich in verschiedenen Strategiepapieren, insbesondere auch in den Stossrichtungen des Berichts «Wirtschaftsentwicklung im Kanton Graubünden» (Botschaft der Regierung Heft Nr. 5/2014-2015) dahingehend, dass sie an der dezentralen Besiedelung des Kantons festhalten will und dass dazu u.a. die regionalen Zentren zu stärken sind. Grundsätzlich ist in diesen Zentren ein attraktives Angebot an privaten und öffentlichen Dienstleistungen rund um Wohnen, Freizeit und Tourismus notwendig, damit sie die ihnen zugedachte Funktion als Wirtschafts-, Gesundheits- und Dienstleistungsdrehscheibe wahrnehmen können. Die Ausgestaltung der Zentren selbst ist von den Potenzialen einer Region abhängig. Diesbezügliche Grundlagen für die Ausarbeitung von Strategien wurden mit Unterstützung des Kantons, unter Einbezug der regionalen Interessensvertreter beispielsweise im Rahmen der Erarbeitung des Raumkonzepts und der Agenda 2030 geschaffen.

Aus Sicht der Regierung sind die bestehenden gesetzlichen Grundlagen ausreichend, um die Regionen durch die Realisierung von Infrastrukturen zu stärken. So sorgt der Kanton gestützt auf die geltende Gesetzgebung beispielsweise mit dem Unterhalt und angemessenem Ausbau der bestehenden Strasseninfrastruktur für eine flächendeckende Erschliessung. In Ergänzung dazu besteht ein weitreichendes Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln. Im Bildungsbereich fliessen gestützt auf die Schülerzahlen integriert in die Schülerpauschalen Investitionsbeiträge für Schulhausbauten und Schulsportanlagen in die Regionen. Im Bereich der höheren Bildung wurde mit der Teilrevision des Mittelschulgesetzes die Investitionspauschale für die privaten Mittelschulen erhöht, wodurch ebenfalls Investitionen in die regionale Infrastruktur gefördert werden. Zur Aufrechterhaltung des regionalen Spitalversorgungssystems wendet der Kanton jährlich ebenfalls erhebliche Mittel insbesondere bei den gemeinwirtschaftlichen Leistungen auf. Zusätzlich unterstützt der Kanton durch das Zusammenführen einzelner Verwaltungseinheiten in regionale Zentren gezielt deren Stärkung. Zur Unterstützung von Investitionen Dritter stehen im Rahmen der Verpflichtungskredite Tourismusprogramm 2014-2021 und Rahmenverpflichtungskredit Infrastruktur (letzterer vorbehältlich des Beschlusses des Grossen Rates) jährliche weitere Mittel in Millionenhöhe zur Verfügung, ausgerichtet auf regionale Entwicklungsstrategien, um die wirtschaftliche Entwicklung durch die Realisierung von Projekten und Infrastrukturen zu stärken.

Die Stärkung regionaler Zentren dient verschiedenen Zielen. Sie erfordert jedoch keine vom Kanton vorgeschriebenen neuen Kooperations- und Ausgleichsmodelle. Die Gemeinden sollen ihre Aufgabenerfüllung auf das sich verändernde Umfeld ausrichten und selber entscheiden, ob und gegebenenfalls mit welchen Kooperationsformen sie ihre Aufgaben wahrnehmen möchten. Dazu kommen insbesondere Zweckverbände, bilaterale Vereinbarungen sowie die Delegation an die Region in Frage. Auf zwingende Modellvorgaben ist zu verzichten. Dies würde den Hauptzielen der laufenden Gemeinde- und Gebietsreform diametral widersprechen. Für einen interkommunalen Lastenausgleich kommen gestützt auf die Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich (IRV) die Form der gemeinsamen Trägerschaft oder des Leistungskaufs in Frage. Er ist nach den Grundsätzen der Subsidiarität und der fiskalischen Äquivalenz so auzugestalten, dass die Nutzniesser von bestimmten Leistungen möglichst auch Kosten- und Entscheidungsträger sind. Die IRV enthält Grundlagen für die Ermittlung der Abgeltungen. Die zweckmässige Organisationsform ist von den Gemeinden zu wählen. Es gibt aus Sicht des Kantons keinen Aufgabenbereich der Gemeinden, der zusätzliche kantonale Vorschriften für eine bestimmte Kooperationsform rechtfertigen würde.

Die Frage von Ausgleichsmodellen zur Abgeltung von Zentrumsleistungen wurde im Rahmen der FA-Reform ausführlich diskutiert. Mit dem neuen Ressourcen- und Lastenausgleich soll sichergestellt werden, dass sämtliche Gemeinden ihre Lasten mit vertretbarer Steuerbelastung finanzieren können. Die Wirksamkeitsprüfung wird zeigen, ob dieses Ziel genügend erreicht werden kann. Im Bereich des neu gestalteten Lastenausgleichs Soziales hat der Grosse Rat die kantonalen Ausgleichsbeiträge verstärkt, was vor allem den regionalen Zentren zugute kommt. Auf weitere kantonale Ausgleichsmodelle ist zu verzichten. Rein regionale Ausgleichsgefässe sind bei Bedarf durch die Regionen zu führen. Der Kanton kann und soll keine regionalen Lösungen durchsetzen. 

Gestützt auf diese Überlegungen lehnt die Regierung den Auftrag Casutt-Derungs ab.

25. Juni 2015