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Session: 21.04.2015
Durch die Frankenstärke und weitere Unsicherheiten auch aufgrund der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative ist die Bündner Wirtschaft enorm gefordert. Namentlich die Exportwirtschaft, der Tourismus und die Bauwirtschaft leiden bereits darunter.

Die Regierung wird hiermit beauftragt, die Bewilligungsbürokratie gründlich zu überprüfen und abzubauen. Zu diesem Zweck sind:

1. Ein öffentlich einsehbares Bürgerportal einzurichten, das unseren Unternehmungen aber auch Privaten ermöglichen soll, Regulierungskosten, Verfahrensabläufe, Doppelspurigkeiten und überlange Verfahrensdauern anzuzeigen.

2. Durch gesetzliche Ordnungsfristen der administrative Aufwand der Unternehmen bei Bewilligungsverfahren zu begrenzen. Die entsprechenden Anpassungen sollen ohne zusätzliche personelle Ressourcen umsetzbar sein.

3. Die Regulierungskosten künftig konsequent auszuweisen und dies in Anlehnung an den durch das SECO entwickelte Regulierungs-Checkup. Ziel muss es sein, die durch die Regulierung anfallenden Kosten zu reduzieren.

Chur, 21. April 2015

Epp, Schneider, Caduff, Albertin, Blumenthal, Burkhardt, Casty, Casutt-Derungs, Cavegn, Caviezel (Davos Clavadel), Crameri, Darms-Landolt, Dosch, Fasani, Foffa, Geisseler, Joos, Kasper, Kunfermann, Mathis, Niederer, Noi-Togni, Pedrini, Sax, Schutz, Stiffler (Davos Platz), Thomann-Frank, Tomaschett (Breil), Tomaschett-Berther (Trun), Zanetti, Cajacob, Cantieni, Ellemunter, Heini, Sigron

Antwort der Regierung

Die Regierung teilt die Auffassung, dass sich die Bündner Wirtschaft zurzeit in einer schwierigen Lage befindet und sich mit verschiedensten Herausforderungen konfrontiert sieht. Diesen will sie mit konkreten Massnahmen begegnen. Zahlreiche Stossrichtungen sind vom Grossen Rat in der Debatte zum Bericht der Regierung über die Wirtschaftsentwicklung im Kanton Graubünden aufgezeigt worden. Die Umsetzung erfolgt mit einer allerdings notwendigen Priorisierung. Zunächst gelangt die Totalrevision des Wirtschaftsentwicklungsgesetzes in der Augustsession 2015 in den Grossen Rat. In der gleichen Session behandelt der Grosse Rat die von seiner Strategiekommission in Zusammenarbeit mit der Regierung ausgearbeiteten übergeordneten politischen Ziele und Leitsätze für die Planungsperiode 2017-2020 des Regierungsprogramms und Finanzplans. Gestützt darauf folgt dann in der Februarsession 2016 die Diskussion zu den ausformulierten Programmen der Regierung. Diese werden für die nächsten vier Jahre Ziele und Entwicklungsschwerpunkte schwergewichtig im Bereich Wirtschaft enthalten. Zu den einzelnen Anliegen der Auftraggeber ist folgendes festzuhalten:

1. Ein einziges Bürgerportal der geforderten Art gibt es nicht. Indessen ist gerade in jüngerer Zeit das Online-Angebot mit Informationen zu Zuständigkeiten, Verfahren, konkreten Ansprechpersonen und Interventionsmöglichkeiten im Sinne der Auftraggeber ausgebaut worden. Die Regierung verweist diesbezüglich auf die Antwort zur Anfrage Felix (Haldenstein), die in der gleichen Session behandelt wird. Dort sind auch Hinweise enthalten auf weitere Deregulierungsinstrumente, für deren Betrieb teilweise wirtschaftsnahe Institutionen zuständig sind.

2. Sämtliche Behörden unterliegen dem Beschleunigungsgebot, wonach sie die bei ihnen eingeleiteten Verfahren beförderlich behandeln und ohne Verzug für deren Erledigung sorgen. Weiter sind Verfahren und Erledigungsfristen teils in der Spezialgesetzgebung auf Bundes- oder Kantonsebene geregelt, so beispielsweise im kantonalen Raumplanungsgesetz. Gesetzliche Ordnungsfristen definieren den Zeitraum für ein Bewilligungsverfahren. Allein die Regulierung der Dauer bringt im Hinblick auf die administrative Entlastung der Unternehmen wenig. Häufig ist es die inhaltliche Komplexität, die ein Verfahren aufwendig und kostenintensiv gestaltet. Diesbezüglich bringt die in Aussicht genommene Stärkung von Koordination und Zusammenarbeit der zuständigen Behörden mehr.

3. Der durch das SECO entwickelte Regulierungs-Checkup beinhaltet einen umfassenden Prozess mit der Bestimmung der wichtigsten belastenden Handlungspflichten, deren Gruppierung und Aufteilung auf Unternehmensklassen. Anschliessend erfolgt anhand von ermittelten Fallzahlen eine Experteneinschätzung. Falls eine solche nicht möglich ist, sind Unternehmensinterviews durchzuführen. Die Einschätzung der Experten ist durch weitere Unternehmensinterviews zu validieren, schliesslich erfolgt eine Berechnung der Kosten. In nachfolgenden Workshops sind Vereinfachungen zu identifizieren, welche Basis für eine abschliessende Regulierungsfolgenabschätzung sind. Das SECO sieht vor, diese Regulierungs-Checkup’s von Dritten durchführen zu lassen. Auch wenn auf kantonaler Ebene solche Regulierungs-Checkup’s mit verwaltungsinternen Ressourcen durchgeführt würden, bedingen sie in jedem Fall die Partizipation von Unternehmungen. Dies wiederum führt zu einer zusätzlichen administrativen Belastung. Auf kantonaler Ebene wird auf ein derart aufwendiges Verfahren verzichtet, Prozessüberprüfungen und –optimierungen werden mit dem Ziel einer ständigen Verbesserung laufend durchgeführt.

Nach Auffassung der Regierung gibt es genügend Instrumente zur Deregulierung und Entbürokratisierung, die im Übrigen von Unternehmen und Privaten nicht im Übermass genutzt werden. Von weiteren Massnahmen in diesem Bereich ist deshalb abzusehen. Die Regierung beantragt dem Grossen Rat die Ablehnung des vorliegenden Auftrages.

27. Mai 2015