Navigation

Inhaltsbereich

Session: 21.04.2015
Gestützt auf das Gesetz über die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung hat das Bündner Parlament für das Tourismusprogramm Graubünden 2014-2021 im Rahmen eines Netto-Verpflichtungskredites 10.5 Mio. kantonale Mittel gesprochen und im Rahmen der Neuen Regionalpolitik des Bundes sowie über das Innotour-Förderprogramm des Bundes wurden ebenfalls 10.5 Mio. aus Bundesmitteln für die Umsetzung des Tourismusprogramms bereitgestellt. Insgesamt stehen 21 Millionen für die Förderung des Tourismusprogramms Graubünden für die Jahre 2014 bis 2021 zur Verfügung.

Der Grosse Rat gewährt für Graubünden Ferien (GRF) jährlich Kredite in der Höhe von rund 7.5 Mio. Franken. GRF erbringt die Leistungen im Auftrag des Kantons im Rahmen einer Leistungsvereinbarung.

Mit Blick auf die Surselva/Graubünden und den bevölkerungsreichen Zielmarkt der Rhein-Anlieger-Staaten und Städte stellen die Unterzeichnenden folgende Fragen:

1. Wie gedenkt GRF den wichtigen Zielmarkt entlang des Rheins mit den vom Parlament zur Verfügung gestellten Mitteln zu bearbeiten?

2. Welche Kriterien gelten bzw. welche Möglichkeiten bestehen, um seitens wertschöpfungsorientierter touristischer Leistungsanbieter projektorientiert von den touristischen Fördergeldern profitieren zu können?

3. Welche Planungs- und Entscheidungshorizonte gelten bei der Beantragung von Fördergeldern für solche Projekte touristisch-volkswirtschaftlicher Aus- und Abstrahlungskraft?

4. In welchem Umfang stehen solche Gelder pro Jahr zur Verfügung bzw. wie viel des GRF Budgets ist jeweils bereits gebunden?

5. Welche Rahmenbedingungen schafft die Regierung und was versteht sie konkret darunter, damit individuelle Projekte entstehen können?

Chur, 21. April 2015

Tomaschett-Berther (Trun), Jeker, Alig, Albertin, Blumenthal, Brandenburger, Buchli-Mannhart, Burkhardt, Caluori, Casutt-Derungs, Caviezel (Davos Clavadel), Danuser, Darms-Landolt, Dosch, Epp, Fasani, Giacomelli, Heiz, Joos, Kunfermann, Kunz (Fläsch), Lorez-Meuli, Märchy-Caduff, Müller, Nay, Niederer, Niggli (Samedan), Niggli-Mathis (Grüsch), Noi-Togni, Papa, Pedrini, Rosa, Salis, Sax, Steck-Rauch, Tenchio, Tomaschett (Breil), Troncana-Sauer, Waidacher, Zanetti, Cajacob, Erhard, Heini, Panzer

Antwort der Regierung

Für die Jahre 2014 bis 2021 stehen für die Innovations- und Kooperationsförderung im Bündner Tourismus 21 Millionen Franken zur Verfügung. Die Mittel werden im Rahmen der Neuen Regionalpolitik des Bundes (NRP) ausgerichtet und je zur Hälfte von Bund und Kanton finanziert.
Dem Verein Graubünden Ferien (GRF) werden zur Erfüllung der Aufgaben gemäss Leistungsvereinbarung mit dem Kanton jährlich 6,37 Millionen Franken ausgerichtet. Weitere 1,2 Millionen Franken stehen GRF im Zusammenhang mit dem Management der Marke graubünden und der Steinbock-Kampagne Enavant Grischun zur Verfügung. 

Zu Frage 1: Die Mehrjahresstrategie 2014–2018 von GRF sieht vor, unter anderem in den Märkten Deutschland und BeNeLux (Zielmärkte entlang des Rheins) Marketingaktivitäten umzusetzen. Basierend auf der Mehrjahresstrategie verabschiedet der Vorstand von GRF jährliche Marketingpläne. Das Geschäftsmodell von GRF basiert auf einem Kompetenz- und Partneransatz, es steht somit allen touristischen Leistungsträgern und Tourismusorganisationen frei, sich an GRF-Aktivitäten zu beteiligen. Der Kanton nimmt auf die operative Umsetzung der GRF-Strategie keinen direkten Einfluss, sondern definiert in einer Leistungsvereinbarung zu erreichende Ziele und Wirkungen. 

Zu Frage 2: Grundlage für die Tourismusförderung im Kanton Graubünden sind das Wirtschaftsentwicklungsgesetz (GWE) und die Wirtschaftsentwicklungsverordnung (VWE). Gestützt auf die VWE regelt das Departement in entsprechenden Richtlinien die Einzelheiten der Gewährung von Förderleistungen. Alle Förderrichtlinien, auch jene zur Umsetzung des Tourismusprogramms Graubünden 2014–2021, sind öffentlich verfügbar und in Tourismuskreisen hinlänglich bekannt (http://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/dvs/awt/dokumentation/Seiten/
Tourismusentwicklung.aspx). 

Zu Frage 3: Förderanträge sind zwingend vor Arbeits- oder Baubeginn einzureichen, andernfalls eine Beitragsgewährung entfällt (Finanzhaushaltsgesetz Art. 45). Eingereichte Anträge werden von der zuständigen Dienststelle sofort bearbeitet. Bei grösseren Vorhaben ist seitens der Projektträgerschaft genügend Zeit für die Erarbeitung von Projektgrundlagen einzurechnen, insbesondere wenn weitere Sektoralpolitikbereiche einzubeziehen sind. 

Zu Frage 4: Für das Tourismusprogramm Graubünden 2014–2021 gewährte der Grosse Rat einen Netto-Verpflichtungskredit von 10,5 Millionen Franken. Zusammen mit den Mitteln des Bundes stehen insgesamt 21 Millionen Franken zur Verfügung. Für 2015 sind 2,6 Millionen Franken budgetiert, wovon 1,3 Millionen Franken vom Bund finanziert werden. Jährlich sind Mehrausgaben bis 20 Prozent eines Verpflichtungskredites nachtragskreditbefreit möglich.
Die Jahresplanung von GRF ist mit der Genehmigung des GRF-Budgets durch den GRF-Vorstand jeweils abgeschlossen, anschliessend folgt die operative Umsetzung. Der Spielraum für kurzfristige Sondermassnahmen ist begrenzt. 

Zu Frage 5: Im Bericht Wirtschaftsentwicklung im Kanton Graubünden (Botschaft 5/2014–2015) zeigt die Regierung verschiedene Stossrichtungen zur Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen auf. Das GWE bildet die Basis für die Wirtschaftsförderung im engeren Sinne. Zentral bleibt die Förderung von Infrastruktur- und Kooperationsprojekten sowie von Veranstaltungen. Davon sollen aktive, innovative Unternehmen und Projektträger profitieren.

28. Mai 2015