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Session: 27.08.2015
Im kantonalen Richtplan unter Kapitel 6.2.1 Agglomeration Chur und Umgebung wird festgehalten, dass zwischen Rhäzüns und Malans ein grosses Potenzial für den Velonahverkehr besteht. Zudem werden die quantitativ und qualitativ ungenügenden Angebote für den Langsamverkehr bemängelt. Die anschliessend formulierte Zielsetzung ist das Erstellen eines engmaschigen Netzes an Langsamverkehrs-Verbindungen im ganzen Agglomerationsgebiet, welches sichere, kurze, umwegfreie und komfortable Verbindungen gewährleistet.

Um dieses Ziel zu erreichen, werden in den Massnahmenblättern zum Agglomerationsprogramm Chur 2 vom 6. Juni 2012 geplante Optimierungen und Koordinationen im Langsamverkehr aufgelistet (Massnahmenblatt Nr. 10). Darunter sind verschiedene Massnahmen aufgeführt, welche zum Teil grössere bauliche Anpassungen auch auf Kantonsstrassen verlangen (z.B. Massnahme Nr.10.9: Verbreiterung der Rheinbrücke in Untervaz).

Die Massnahmen wurden mit der Priorität A gekennzeichnet und der Realisierungshorizont ab 2015 angegeben.

Wir bitten die Regierung um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie sieht der Zeitplan für die Umsetzung des Agglomerationsprogramms Chur 2 aus?

2. Kann man davon ausgehen, dass bauliche Massnahmen, welche Kantonsstrassen betreffen, ins Strassenbauprogramm 2017 bis 2020 aufgenommen werden?

3. Gibt es im Zusammenhang mit der Nordspurverlegung der A13 und der neuen Querverbindung Zizers/Untervaz sinnvolle Synergien zu nutzen?

Chur, 27. August 2015

Cahenzli-Philipp, Thöny, Geisseler, Atanes, Baselgia-Brunner, Blumenthal, Bondolfi, Brandenburger, Bucher-Brini, Buchli-Mannhart, Caluori, Cavegn, Deplazes, Felix (Haldenstein), Florin-Caluori, Gartmann-Albin, Hardegger, Hug, Jaag, Jeker, Koch (Tamins), Kollegger, Komminoth-Elmer, Lamprecht, Locher Benguerel, Märchy-Caduff, Monigatti, Noi-Togni, Paterlini, Perl, Peyer, Pult, Schneider, Tenchio, Vetsch (Klosters Dorf), Widmer-Spreiter, Zanetti (Landquart), Degiacomi, Föhn

Antwort der Regierung

Der Bund leistet finanzielle Beiträge an Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen (Art. 1 Infrastrukturfondsgesetz, IFG, SR 725.13). Die aus Agglomerationsprogrammen hergeleiteten Massnahmen betreffen Entwicklungsstrategien im Siedlungsbereich sowie bauliche Optimierungen und Ausbauvorhaben für den motorisierten Individualverkehr, den öffentlichen Verkehr und den Langsamverkehr. Im April 2015 unterzeichneten der Bund und der Kanton Graubünden eine Leistungsvereinbarung betreffend das Agglomerationsprogramm Chur 2. Generation. Demnach sind für die im Perimeter der Agglomeration Chur liegenden Gemeinden acht Massnahmen für den motorisierten Verkehr und zwölf Massnahmen für den Langsamverkehr vorgesehen. Der Baubeginn der einzelnen Massnahmen sollte gemäss Leistungsvereinbarung grundsätzlich bis im Jahr 2019 erfolgen, die Umsetzung der Massnahmen bis im Jahr 2027.

Zu Frage 1: Gemäss der erwähnten Leistungsvereinbarung sowie aufgrund von Vereinbarungen zwischen dem Kanton und den Gemeinden sind letztere zur Vorbereitung und Umsetzung der Massnahmen der Agglomerationsprogramme verpflichtet. Diese Zuständigkeit entspricht auch Art. 6 Abs. 4 des kantonalen Strassengesetzes (StrG, BR 807.100), wonach die Projektierung, der Bau und der Unterhalt der Anlagen des Langsamverkehrs den Gemeinden obliegt. Üblicherweise erfolgt die Projekterarbeitung in Absprache mit dem Kanton. Der definitive Zeitplan für die einzelnen Massnahmen wird in der Regel jedoch erst in den betreffenden Finanzierungsgesuchen der Gemeinden festgelegt. Folglich können seitens des Kantons im jetzigen Zeitpunkt keine verbindlichen zeitlichen Angaben betreffend Umsetzung des Agglomerationsprogramms Chur 2. Generation gemacht werden.

Zu Frage 2: Der Kanton übernimmt die Realisierung einzelner Massnahmen, wenn sie im Zusammenhang mit einem Strassenausbau umgesetzt werden können. Dies gilt für die Radverbindungen Chur West – Kreisel Felsberg (entlang der Italienischen Strasse) und für jene zwischen Landquart und Landquart Fabriken (entlang der Deutschen Strasse). Für beide Vorhaben sind die Auflageprojekte bereits erarbeitet und öffentlich aufgelegt worden. Der Baubeginn ist auf Frühling 2016 geplant. Beide Projekte sind im Strassenbauprogramm 2017 – 2020 aufgeführt. Die in der Anfrage erwähnte Verbreiterung der Rheinbrücke bei Untervaz hingegen ist aus Kosten-/Nutzenüberlegungen nur im Rahmen einer Brückensanierung vertretbar. Auf Grund des relativ guten Gesamtzustandes der Brücke ist eine Sanierung zurzeit nicht vorgesehen.

Zu Frage 3: Der Kanton nutzt das Verbesserungspotential für den Langsamverkehr bei Ausbauprojekten für Kantonsstrassen und beim Nationalstrassennetz wo immer sinnvoll möglich und wirtschaftlich vertretbar. Mit dem Neubau der Querverbindung Zizers/Untervaz konnte die im Agglomerationsprogramm Chur 1. Generation enthaltene Massnahme zur Verbesserung der Radwegverbindung (Regionaler Richtplan Langsamverkehr, Massnahme Nr. 106) bereits im Bauprojekt des Bundes berücksichtigt werden. Zudem wurde im Rahmen einer temporären Verkehrsführung des motorisierten Individualverkehrs eine nachhaltige Verbesserung der Radwegverbindung im Industriegebiet von Trimmis erreicht. Mit der Verlegung der A13-Nordspur können die Linienführung des Rheinradweges sowie die Zufahrt nach Trimmis optimiert werden. Die gleiche Nutzung von Synergien gilt mit Bezug auf den Ausbau der Radwegüberführung beim Kreisel Landquart/A13-Anschluss Landquart und des anschliessenden Radweges zum Bahnhof Landquart (Regionaler Richtplan Langsamverkehr, Massnahme Nr. 101). Der Baubeginn dieser neuen Radwegverbindung ist für Herbst 2016 vorgesehen.

14. Oktober 2015