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Session: 28.08.2015
Mit der fortschreitenden Überbauung des Kulturlandes wird der Schutz der verbleibenden Flächen immer wichtiger. Mit dem Sachplan Fruchtfolgeflächen fordert der Bund von jedem Kanton ein Mindestkontingent an qualitativ hochwertigem Ackerland. Neben der Überbauung mit Siedlungen oder landwirtschaftlichen Bauten, weiteren Nutzungsänderungen sind diese Flächen aber auch durch Erosion, Verdichtung oder Schadstoffbelastungen gefährdet. In diesem Zusammenhang bitte ich die Regierung, zum quantitativen und qualitativen Zustand der Fruchtfolgeflächen Auskunft zu geben und folgende Fragen zu beantworten.

1. Wie ist der aktuelle Stand der Fruchtfolgeflächen im Kanton (ha, Bezugsjahr) und wie gross ist die Fläche, welche der Kanton gemäss Sachplan Fruchtfolgeflächen sichern müsste?

2. Wie hoch ist der Verlust von Fruchtfolgeflächen in den letzten 10 Jahren (Bezugsjahr - 10) durch die Ausdehnung von Siedlungen, Erholungszonen und Erholungsanlagen, sowie Verkehrsflächen in ha, pro Nutzungsänderung?

3. Müssen neu in der Bauzone eingezonte Fruchtfolgeflächen kompensiert werden?

4. Wie gross ist die Fläche an Fruchtfolgeflächen, welche in Bauzonen eingezont ist?

5. Kann ein Golfplatz auf einer Fruchtfolgefläche realisiert werden?

6. Wie viele % der Fruchtfolgeflächen sind erosionsgefährdet und bei wie vielen % dieser Flächen werden wirksame Massnahmen zum Schutz vor Erosion umgesetzt und deren Umsetzung kontrolliert?

7. Auf wie vielen % der Fruchtfolgeflächen unterschreitet das für die Wasser- und Sauerstoffversorgung der Böden wichtige Grobporenvolumen den Massnahmenwert von 5%?

Chur, 28. August 2015

Deplazes, Albertin, Atanes, Baselgia-Brunner, Brandenburger, Bucher-Brini, Cahenzli-Philipp, Caviezel (Chur), Darms-Landolt, Davaz, Gartmann-Albin, Jaag, Jenny, Kappeler, Locher Benguerel, Michael (Donat), Monigatti, Noi-Togni, Perl, Peyer, Pult, Thöny, von Ballmoos, Degiacomi, Nicolay

Antwort der Regierung

Frage 1: Ende 2014 waren 7058 ha FFF im Kanton Graubünden vorhanden (inkl. Rebbauflächen mit FFF-Qualität). Gemäss Sachplan FFF muss der Kanton Graubünden 6300 ha FFF sichern (kantonales Kontingent). Die Situation für den Kanton Graubünden sieht auf den ersten Blick zwar komfortabel aus. Allerdings ist die Diskussion um die FFF im Gewässerraum zu erwähnen. Gemäss Gesetz gilt dieser eigentlich nicht als FFF; trotzdem werden die FFF im Gewässerraum vorläufig weiterhin an das kantonale Kontingent angerechnet. Ausserdem konsumiert der Bund für seine Infrastrukturvorhaben FFF, überlässt es aber den Kantonen, für Ersatz zu sorgen.

Frage 2: Da vor zehn Jahren die Digitalisierung noch nicht so fortgeschritten war wie heute, kann keine Aussage pro Nutzungsänderung (Erholungszonen, Verkehrszonen etc.) gemacht werden. Bezogen auf die gesamten Bauzonen zeigt sich für den Zeitraum von 2004 bis 2014 folgende Entwicklung: Den Bauzonen zugeführt wurden rund 105 ha FFF. Davon wurden rund 61 ha überbaut und gingen für die Bewirtschaftung effektiv verloren. Die restlichen 44 ha waren per Ende 2014 noch nicht überbaut.

Frage 3:
Zu kompensieren ist, wenn das kantonale Kontingent unterschritten würde. Da der Kanton Graubünden das Kontingent in der Vergangenheit mehr als erfüllte, wurde von einer Kompensation abgesehen. Der per 1. Mai 2014 neu eingeführte Art. 30 Abs. 1bis RPV besagt jedoch, dass FFF nur eingezont werden dürfen, wenn ein auch aus der Sicht des Kantons wichtiges Ziel ohne die Beanspruchung von FFF nicht sinnvoll erreicht werden kann und sichergestellt wird, dass die beanspruchten Flächen nach dem Stand der Erkenntnisse optimal genutzt werden.

Frage 4: In den letzten 23 Jahren, seit Inkrafttreten des Sachplans FFF im 1992, wurden rund 231 ha FFF eingezont. Davon sind 135 ha bereits überbaut. 96 ha sind jedoch noch nicht überbaut und nach wie vor nutzbar. Die gesamten 231 ha werden jedoch in der kantonalen Bilanz nicht mehr aufgeführt, weil sie nicht wie in Art. 30 Abs. 1 RPV vorgeschrieben in der Landwirtschaftszone gesichert sind.

Frage 5: Seit 1. Mai 2014 geniessen die FFF einen höheren Schutz (Art. 30 Abs. 1bis RPV). Demzufolge bedarf es einer Interessenabwägung sowie einer Standortevaluation, welche die Abklärungen bezüglich Alternativstandorte aufzeigt. Es ist nicht unmöglich, einen Golfplatz auf FFF zu realisieren, aber die Hürden sind hoch. In diesem Zusammenhang ist noch anzumerken, dass bei den Golfplätzen geringe Teilflächen, die im Notfall kurzfristig reaktiviert werden könnten, weiterhin als FFF angerechnet werden dürfen. Da diese sogenannten „besonderen FFF“ aber nicht in der Landwirtschaftszone gesichert sind, sind sie auch nicht in der kantonalen Bilanz enthalten.

Frage 6: Die meisten Böden Graubündens weisen unter 20 % Ton auf, sind eher sandig, in Gebieten mit Bündnerschiefer auch schluffig. Böden mit solcher Textur sind eher erosionsgefährdet als tonige Böden. Die Erosionsrisikokarte des Bundes berücksichtigt nur die Tal- und Hügelzone sowie die Bergzonen 1 und 2. Zahlreiche FFF Graubündens liegen aber in den weiteren Bergzonen. Viele dieser vom Bund nicht berücksichtigten Flächen sind stellenweise stark geneigt und deshalb erosionsgefährdet.

Frage 7: Es liegen nur ganz wenige Daten zum Grobporenvolumen in den Böden im Kanton Graubünden vor. Im Rahmen einer Bachelorarbeit an der ZHAW wurden auf einem Acker (Paspels) und auf drei Dauergrünlandstandorten neben anderen Parametern die Porenvolumina gemessen. Bei diesen Standorten lagen die Porenvolumina alle über 5 % und waren auch höher als bei den ebenfalls untersuchten Vergleichsstandorten (Russikon). Infolge der oben erwähnten Textur sind die normal durchlässigen, mineralischen Böden Graubündens nicht besonders verdichtungsempfindlich. In Gebieten mit schluffreichen Böden kann es aber zur Verstopfung der Poren und damit zu einer “inneren” Verdichtung unter Abnahme des Porendurchmessers kommen.

14. Oktober 2015