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Session: 02.09.2016

In Graubünden sind 50‘000 Gebäude zum Teil weit über 25-jährig. In fast zwei Dritteln davon wird mit Öl oder elektrisch geheizt. Jährlich werden Heizöl und Erdgas im Wert von CHF 130 Mio. nach Graubünden importiert. Diese Tatsachen stellen für Graubünden eine riesige Chance dar.

 

Die Kosten für die Sanierungsmassnahmen an Gebäuden (Ersatz von Fenstern und Heizungen, Wärmedämmung etc.) dürften in den nächsten Jahren gut CHF 200 Mio. pro Jahr betragen, wovon in Graubünden aufgrund der arbeitsintensiven Tätigkeiten bei Planung und Ausführung jährlich rund CHF 70 Mio. an Wertschöpfung generiert werden, was ca. 650 Vollzeitäquivalenten entspricht. Mit einer Beschleunigung der Sanierungstätigkeiten könnten Wertschöpfung und Beschäftigungsvolumen mehr als verdoppelt und die Energieeinsparungen verdreifacht werden (Studie zur wirtschaftlichen Bedeutung energetischer Gebäudesanierungen im Kanton Graubünden - Arbeitsplätze für die Regionen Graubündens; INFRAS, BAKBASEL, April 16). Bemerkenswert ist dabei, dass die Wertschöpfung in den Regionen signifikant gesteigert werden könnte und die Bündner Baubranche die Kapazitäten für einen zusätzlichen Sanierungsschub aufweisen würde.

 

In diesem Zusammenhang bitten die Unterzeichnenden die Regierung um die Beantwortung der folgenden Fragen:

 

1. Was gedenkt die Regierung aufgrund der Ergebnisse der vom Kanton (AEV und AWT) mitfinanzierten oben erwähnten Studie zu unternehmen?

 

2. Ist die Regierung bereit, die rechtlichen Rahmenbedingungen für energetische Gebäudesanierungen zu verbessern?

 

3. Kommen in diesem Zusammenhang für die Regierung auch Steuerentlastungen in Frage?

 

4. Welche Instrumente betrachtet die Regierung am wirkungsvollsten, und wie gedenkt die Regierung diese Instrumente umzusetzen?

 

Chur, 2. September 2016

 

Kappeler, Blumenthal, Pfenninger, Alig, Atanes, Baselgia-Brunner, Berther (Disentis/Mustér), Bleiker, Brandenburger, Bucher-Brini, Buchli-Mannhart, Cahenzli-Philipp, Caluori, Casanova-Maron (Domat/Ems), Casty, Casutt-Derungs, Cavegn, Caviezel (Davos Clavadel), Darms-Landolt, Davaz, Della Vedova, Deplazes, Dermont, Dosch, Felix (Scuol), Florin-Caluori, Gartmann-Albin, Geisseler, Hardegger, Jaag, Jenny, Kasper, Kollegger, Kunfermann, Kunz (Fläsch), Kuoni, Lamprecht, Lorez-Meuli, Marti, Mathis, Michael (Donat), Monigatti, Nay, Niederer, Papa, Paterlini, Pedrini, Peyer, Pult, Salis, Steiger, Stiffler (Davos Platz), Stiffler (Chur), Troncana-Sauer, Valär, Vetsch (Klosters Dorf), von Ballmoos, Waidacher, Wieland, Berther (Segnas), Stäbler, Vassella

Antwort der Regierung

Zu Frage 1:
Die Studie zur wirtschaftlichen Bedeutung energetischer Gebäudesanierungen im Kanton Graubünden bestätigt die Wirksamkeit der kantonalen Förderprogramme. Mit den heutigen Instrumenten und Massnahmen werden die Ziele des Bündner Energiegesetzes (BEG) erreicht und die Programme fallen für den Kanton letztlich kostenneutral aus. Ab 2017 wird das kantonale Förderprogramm in optimierter Form, unter Einbezug der Erkenntnisse aus der Studie und in Übereinstimmung mit den Harmonisierungsbestrebungen der Kantone, weitergeführt. Entscheidend für die Nutzung des brachliegenden Potenzials wird insbesondere sein, ob und wie stark die Bündner Planungs- und Bauunternehmen mit gemeinsamen Strategien koordiniert auf eine Beschleunigung im Sanierungsmarkt hinwirken.

Zu Frage 2:
Die Regierung wird für 2017 im Rahmen ihrer Zuständigkeiten auf Verordnungsstufe Optimierungen bei den Sanierungsprogrammen vornehmen, in Umsetzung des Harmonisierten Fördermodells (HFM 2015). Die kantonalen gesetzlichen Bestimmungen zu den energetischen Anforderungen im Bereich der Gebäudeeffizienz werden überdies in den nächsten Jahren auf Basis der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014) so angepasst werden, dass sie zukünftig auch im Sanierungsmarkt neue Impulse setzen.

Zu Frage 3:
Der Kanton Graubünden kennt eine grosszügige Praxis hinsichtlich der Abziehbarkeit von Kosten für den Liegenschaftsunterhalt. So können beispielsweise der Ersatz von Fenstern oder Heizanlagen sowie die Sanierung von Fassade oder Dach als werterhaltende Aufwendungen in Abzug gebracht werden (vgl. Praxisfestlegung der Steuerverwaltung zu Artikel 35 Steuergesetz). Die Regierung erblickt in diesem Bereich keinen Handlungsbedarf.
Im Kanton Graubünden sind hingegen Investitionen in Solar- oder Photovoltaikanlagen steuerlich nicht absetzbar. Die Regierung hat in Beantwortung des früheren Auftrags Kappeler betreffend die steuerliche Begünstigung von Photovoltaikanlagen eine diesbezügliche Gesetzesänderung abgelehnt. Der Grosse Rat ist dieser Beurteilung gefolgt und hat den Auftrag in der Oktobersession 2012 mit klarem Mehr abgelehnt. An der damaligen Begründung ist festzuhalten. Aufgrund der progressiven Tarife wirken sich die Massnahmen sehr unterschiedlich aus. Die Kosten von steuerlichen Förderungsmassnahmen werden nicht budgetiert, nicht ausgewiesen und sind damit auch nicht transparent. Sie werden auch nie hinterfragt, in jeder Sparrunde ignoriert und eine Wirkungskontrolle unterbleibt vollständig. Die Massnahmen sind damit nicht geeignet und verstossen gegen den Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Die Regierung sieht keine Gründe, von dieser Beurteilung abzuweichen, und spricht sich auch heute gegen die Einführung von entsprechenden Steuerentlastungen aus.

Zu Frage 4:
Die Regierung ist davon überzeugt, dass die bisherige zielführende Strategie weiter verfolgt werden soll, und strebt eine Kontinuität bei den Instrumenten und Massnahmen an. Gesetzliche Vorschriften für Neubauten und Anreize für die Sanierung von Altbauten (Förderung) kombiniert mit Information, Beratung sowie Aus- und Weiterbildung sollen eine weitere Steigerung der Sanierungstätigkeiten und damit der Wertschöpfung im Kanton bewirken.

26. Oktober 2016