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Session: 06.12.2016

Ausgangslage 

Im Zusammenhang mit der Entwicklung der Schule in der ganzen Schweiz und des neuen Schulgesetzes im Kanton Graubünden wurde die „integrative Förderung“ möglichst aller Kinder in der Primar- und Oberstufe eingeführt. Die „Integration“ brachte es mit sich, dass auch die Einführungsklassen (EK), welche am Übergang vom Kindergarten in die Schule standen, aufgelöst und ersatzlos gestrichen wurden. In allen Gemeinden des Kantons musste so auf ein Instrument verzichtet werden, welches bis anhin mit viel Erfolg geführt wurde. Die Aufhebung der Einführungsklassen wird von sehr vielen Lehrpersonen, Eltern und auch Fachpersonen als grosser Nachteil und Rückschritt empfunden. Immer wieder wird das Fehlen ebendieses Angebotes bemängelt, weil klar sichtbar wird, dass Kindern damit eine grosse Chance genommen wird, später eine „reguläre“ Schullaufbahn ohne Zusatzunterstützung zu absolvieren.

Aktuelle Situation 

Auch heute gibt es immer wieder Kinder, welche zur Einschulungszeit entwicklungsbedingt noch etwas mehr Zeit brauchen, um den Anforderungen zu genügen. Da die EK nicht mehr existiert, muss der Lernstoff in einem Jahr bewältigt werden, mit zeitweiliger Zusatzunterstützung durch eine heilpädagogische Lehrperson. Das Kind wird nach einem Jahr in die zweite Klasse „weiterbefördert“, ungeachtet dessen, ob es den Lernstoff beherrscht oder nicht. Oft entstehen ungünstige Situationen mit Stress und Überforderung bei allen Beteiligten. Nach dem ersten Schuljahr sind die Lernlücken / der Rückstand oft schon sehr gross, eine Beschulung mit Zusatzunterstützung bleibt oft während der ganzen Schulzeit notwendig. Dies ist eine sehr kostenintensive Lösung. Da Repetitionen nur noch in absoluten „Sonderfällen“ ein Thema sind, wird das Kind oft über Jahre mit angepassten Lernzielen „mitgezogen“. Es werden Kinder zu „Problemfällen“, nur weil sie nie die Zeit erhalten haben, welche sie gebraucht hätten. Dies sind sehr schlechte Bedingungen für eine gelungene Schullaufbahn, aber auch für die Situation in der jeweiligen Klasse. 

Die Wiedereinführung der Einführungsklasse ist notwendig 

In der Einführungsklasse werden die kognitiven, sprachlichen, motorischen und sozialen Voraussetzungen für den Übertritt in die zweite Regelklasse geschaffen. Der Lehrstoff der 1. Klasse wird verteilt auf zwei Jahre erarbeitet. Es stehen also zusätzliche Lernzeit und Zuwendung durch die Lehrperson zur Verfügung. Dies sind die wichtigsten Faktoren für entwicklungsverzögerte Kinder, welche auf diese Weise eine echte Chance erhalten. Das Selbstwertgefühl der Kinder wird durch Erfolge gestärkt, was sich auch auf andere Bereiche positiv auswirkt. Die zusätzliche Lernzeit schafft die Möglichkeit, nach zwei Jahren mit einem gefestigten Wissen und Können in die reguläre zweite Klasse überzutreten. Viele „Problemfälle“ können auf diese Weise verhindert werden, dadurch sind auch die Kosten für Zusatzunterstützung in den höheren Klassen geringer.  

Auch bei einer Wiedereinführung ist es möglich „integrativ“ zu arbeiten. Die Führung einer integrativen Variante für Einführungsklassen (separierter Kleingruppenunterricht in den Hauptfächern Mathematik und Deutsch, restlicher Unterricht in der „Stammklasse“) ist eine gute Möglichkeit auch für kleinere Gemeinden. Dies zeigen auch Beispiele aus anderen Kantonen, wo Einführungsklassen separiert oder integriert geführt werden.  

Die Regierung wird beauftragt, den Schulträgerschaften bei Bedarf zu ermöglichen, die reguläre zweijährige Einführungsklasse (inklusive der integrativen Variante für kleine Schulträger) wieder einzuführen. Eine Anpassung des Schulgesetzes ist gegebenenfalls vorzunehmen.

Chur, 6. Dezember 2016  

Claus, Florin-Caluori, Mani-Heldstab, Albertin, Alig, Berther (Disentis/Mustér), Brandenburger, Buchli-Mannhart, Burkhardt, Caluori, Casanova (Ilanz), Casanova-Maron (Domat/Ems), Casty, Cavegn, Caviezel (Davos Clavadel), Clalüna, Davaz, Dermont, Dosch, Epp, Felix (Scuol), Foffa, Hardegger, Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Jeker, Jenny, Joos, Kunfermann, Kunz (Chur), Kuoni, Märchy-Caduff, Marti, Michael (Donat), Michael (Castasegna), Nay, Niggli (Samedan), Schutz, Stiffler (Davos Platz), Stiffler (Chur), Tenchio, Thomann-Frank, Tomaschett-Berther (Trun), Troncana-Sauer, Valär, von Ballmoos, Wieland, Zanetti, Berther (Segnas), Lombardi, Pfister, Wellig

Antwort der Regierung

Kinder entwickeln sich naturgemäss nicht alle gleich. Zum Zeitpunkt ihres Schuleintritts weisen sie Entwicklungsunterschiede auf und verfügen über unterschiedliche Lernausgangslagen. Schülerinnen und Schüler, welche beim Schuleintritt den Anforderungen der Schule aus verschiedenen Gründen noch nicht vollständig gewachsen waren, wurden in einigen grossen Schulträgerschaften bis zum Schuljahr 2012/13 in separate Einführungsklassen eingeschult. Dies bedeutete, dass sie die 1. Primarklasse in zwei Schuljahren absolvierten. Ziel der Einführungsklasse war, den Schülerinnen und Schülern durch die zusätzliche Lernzeit zu Beginn ihrer Schulzeit anschliessend eine reguläre Schullaufbahn zu ermöglichen.

Einführungsklassen galten als Kleinklassen, welche als separative Schulungsform im Bereich der niederschwelligen sonderpädagogischen Massnahmen im Gesetz für die Volksschulen des Kantons Graubünden vom 21. März 2012 (Schulgesetz; BR 421.000) nicht mehr vorgesehen sind. Gemäss der geltenden Schulgesetzgebung stehen für die Förderung beim Übergang vom Kindergarten in die Primarstufe verschiedene Massnahmen zur Verfügung. Einerseits bieten die Schulträgerschaften im Rahmen der Integrativen Förderung (IF) den einzelnen Schülerinnen und Schülern eine auf deren besonderen Förderbedarf abgestimmte individuelle Unterstützung beim Lernen. Andererseits besteht die Möglichkeit des Aufschubs des Schuleintritts resp. eines weiteren Kindergartenjahres, welches der Reifung des Kindes dienen soll.

Eine Wiedereinführung der Einführungsklasse könnte einer noch bedürfnisgerechteren Förderung einzelner Kinder zugutekommen. Die frühere Praxis zeigte, dass ein Teil der Schülerinnen und Schüler, welche die Einführungsklasse besuchten, ihre Schulzeit anschliessend ohne sonderpädagogische Unterstützung erfolgreich bewältigen konnten. Allerdings gilt es bei einer allfälligen Wiedereinführung der Einführungsklasse auch einige Aspekte zu beachten, die sich aufgrund des veränderten Kontextes ergeben. Einerseits ist die Zielgruppe, für welche die frühere Einführungsklasse eine gute Fördermassnahme darstellte, angesichts der heute bestehenden alternativen Fördermassnahmen klein. So gehören Schülerinnen und Schüler mit Teilleistungsschwächen oder komplexen Lern- oder Verhaltensschwierigkeiten, solche mit integrativer Sonderschulung sowie auch jene, die einen Förderbedarf aufgrund von Fremdsprachigkeit aufweisen, nicht zur Zielgruppe einer neuen Einführungsklasse. Sie alle haben Anspruch auf Unterricht in einer Regelklasse mit entsprechender individueller Förderung. Andererseits kann die Einführungsklasse ein zusätzliches Gefäss darstellen, das die bestehenden Fördermassnahmen ergänzt. Es ist allerdings davon auszugehen, dass dieses zusätzliche Angebot primär bei den Schulträgerschaften nicht unwesentliche Mehrkosten verursachen wird.

Als alternative Massnahme könnten Schulträgerschaften unter anderem die Führung von sogenannten Kombiklassen prüfen. Dabei handelt es sich um Abteilungen, in denen die erste und zweite Primarklasse gemeinsam unterrichtet werden und die es der Lehrperson erlauben, stärker auf die Entwicklungsheterogenität der Schülerinnen und Schüler beim Schuleintritt Rücksicht zu nehmen. In diesem Zusammenhang wäre zu prüfen, ob innerhalb der bestehenden Regelstrukturen Massnahmen ergriffen werden können, um Kinder, die zu Beginn ihrer Schulzeit mehr Zeit benötigen, angemessen zu fördern.

Die Regierung ist bereit den vorliegenden Auftrag im Sinne der Erwägungen entgegenzunehmen. Bei der Prüfung der Wiedereinführung der Einführungsklasse sowie alternativer Umsetzungsvarianten ist dabei sowohl dem besonderen Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler als auch den Bedürfnissen der Schulträgerschaften sowie allfälligen Kostenfolgen Rechnung zu tragen.

02. März 2017